Das Geltendmachen von Forderungen kann eine anspruchsvolle Aufgabe sein, doch mit dem richtigen Vorgehen lassen sich ausstehende Zahlungen erfolgreich einfordern.
In diesem Artikel erhalten Sie wertvolle Informationen zu Ihren Rechten und Pflichten rund um das Thema Forderungen sowie den verschiedenen Wegen, wie Sie Forderungen effektiv geltend machen können und was Sie dabei beachten sollten.
Bevor Sie eine Forderung geltend machen können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Nur wenn Sie Ihre Rechte und Pflichten genau kennen, können Sie sicherstellen, dass alles wie gewünscht verläuft und Sie am Ende erfolgreich bei der Durchsetzung Ihrer Forderungen sind.
Eine Forderung wird fällig, sobald die im Vertrag oder in der Rechnung festgelegte Zahlungsfrist abgelaufen ist. Wird keine konkrete Frist angegeben, greift gemäß § 286 BGB eine gesetzliche Frist von 30 Tagen. Ab diesem Zeitpunkt befindet sich der Schuldner im Zahlungsverzug, und Sie können mit der Durchsetzung Ihrer Forderung beginnen.
Bevor Sie eine Forderung geltend machen können, muss sie unbestritten, bezifferbar und fällig sein. Diese drei Kriterien sind entscheidend, um erfolgreich auf die Zahlung zu bestehen:
Hinweis: Als Gläubiger tragen Sie die Beweispflicht. Das bedeutet, dass Sie im Streitfall nachweisen müssen, dass Ihre Forderung gerechtfertigt ist. Hilfreich sind dabei gut dokumentierte Verträge, Rechnungen mit klaren Zahlungsfristen und eventuelle Kommunikationsnachweise wie Briefe, die das Einverständnis des Kunden belegen. Eine Mahnung per E-Mail ist unserer Meinung nach deswegen nur wenig empfehlenswert.
Ab dem Zeitpunkt, an dem Ihr Kunde in Zahlungsverzug gerät, haben Sie das Recht, Verzugszinsen zu erheben. Dies gilt sowohl für Geschäftskunden als auch für private Schuldner. Bei internationalen Forderungen können abweichende Zinssätze gelten, abhängig vom jeweiligen Land.
Wenn Zahlungen ausbleiben, gibt es mehrere Möglichkeiten, um diese offenen Forderungen einzutreiben. So können Sie entweder die Forderung selbst geltend machen oder ein Inkassounternehmen oder einen Rechtsanwalt zur Unterstützung heranziehen.
Zunächst können Sie versuchen, Ihre offene Forderung selbst einzutreiben. Ein erstes Gespräch mit Ihrem Kunden kann oft hilfreich sein, um die Gründe für den Zahlungsverzug zu klären. Möglicherweise handelt es sich nur um ein Missverständnis oder eine verspätete Überweisung. Wenn der Kunde vorübergehende Zahlungsschwierigkeiten hat, können Sie auch über eine Ratenzahlung nachdenken, um den Konflikt aufzulösen und gleichzeitig eine Zahlung zu sichern.
Sollte das Gespräch keine Lösung bringen, müssen Sie den nächsten Schritt gehen: eine Mahnung. Mit der Mahnung setzen Sie den Kunden offiziell in Verzug und setzen eine Frist für die Zahlung.
Wichtig: Achten Sie darauf, dass die Mahnung alle relevanten Details enthält, wie den offenen Betrag und das Fälligkeitsdatum. Falls nach der Mahnung keine Zahlung erfolgt, können Sie ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten, um Ihre Forderung durchzusetzen.
Wenn Ihre eigenen Bemühungen nicht zum Erfolg führen, haben Sie die Wahl, einen Experten einzuschalten. Das kann entweder ein Inkasso-Unternehmen oder einen Anwalt sein. Beide Optionen haben ihre Vor- und Nachteile.
Ein Inkasso-Unternehmen übernimmt die gesamte Arbeit der Forderungseintreibung und setzt die Forderung schnell und effizient durch. Sie müssen sich selbst in der Regel um nichts kümmern, da das Inkassobüro die Kommunikation mit dem Schuldner übernimmt und gegebenenfalls auch rechtliche Schritte einleitet.
Sollte der Schuldner auch nach der Inkasso-Mahnung nicht zahlen, kann das Inkasso-Unternehmen das gerichtliche Mahnverfahren einleiten und einen Vollstreckungsbescheid erwirken. Es agiert also im Rahmen der geltenden Gesetze und sorgt dafür, dass Ihre Forderung effizient und professionell eingetrieben wird.
Die Beauftragung eines Inkasso-Unternehmens hat den Vorteil, dass Sie sofort mit der Forderungseinziehung beginnen können, ohne vorab rechtliche Schritte selbst unternehmen zu müssen. Inkasso-Unternehmen erhalten für ihre Dienstleistungen in der Regel einen Teil der Forderung als Honorar. Bei uns ist dieses Honorar zum Beispiel nur im Erfolgsfall fällig, sodass für Sie kein Kostenrisiko besteht.
Ein Anwalt wird erforderlich, wenn das Mahnverfahren nicht ausreicht und eine Klage eingereicht werden muss. Er übernimmt die rechtliche Vertretung vor Gericht, reicht die Klage ein und sorgt dafür, dass Ihre Forderung auch im gerichtlichen Verfahren durchgesetzt wird. Ein Vorteil ist, dass der Anwalt eine hohe rechtliche Expertise mitbringt. Allerdings entstehen im Voraus teure Anwaltsgebühren, unabhängig vom Erfolg des Verfahrens.
Das Inkasso-Unternehmen übernimmt auf Wunsch auch die Kommunikation mit dem Anwalt, sodass Sie sich um nichts kümmern müssen.
Das Mahnverfahren hilft Ihnen, offene Forderungen einzutreiben. Es umfasst verschiedene Schritte, je nachdem, ob der Schuldner zahlt oder letztlich rechtliche Maßnahmen erforderlich sind.
Das außergerichtliche Mahnverfahren beginnt mit der ersten Mahnung, die eine klare Zahlungsaufforderung und eine Frist zur Begleichung der Forderung enthält. Eine zweite Mahnung folgt bei Nichtzahlung, oft mit einer erhöhten Dringlichkeit. Falls die Zahlung weiterhin ausbleibt, empfiehlt es sich, ein Inkasso-Unternehmen hinzuzuziehen, um den nächsten Schritt zu übernehmen. So können Sie rechtzeitig weitere Schritte wie das gerichtliche Mahnverfahren einleiten.
Lesetipp: Wie viele Mahnungen bis Inkasso
Wenn die außergerichtlichen Mahnungen erfolglos bleiben, können Sie das gerichtliche Mahnverfahren einleiten. Hierbei wird ein Mahnbescheid vom Amtsgericht ausgestellt, der dem Schuldner eine Frist zur Zahlung setzt. Reagiert der Schuldner nicht oder widerspricht, können Sie einen Vollstreckungstitel erwirken und Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einleiten.
Eine Mahnung sollte die Forderung klar und präzise auflisten, einschließlich des Rechnungsbetrags, des Fälligkeitsdatums und einer Zahlungsfrist. Zudem sollte sie eine freundliche, aber bestimmte Zahlungsaufforderung beinhalten und gegebenenfalls auf die rechtlichen Konsequenzen hinweisen, falls die Forderung nicht beglichen wird.
Wir von Hansen Forderungsmanagement übernehmen für Sie den gesamten Prozess – vom außergerichtlichen Mahnverfahren bis hin zum gerichtlichen Mahnverfahren. So machen wir Ihre Forderungen schnell, unkompliziert und zuverlässig geltend und sorgen dafür, dass Sie zügig Ihr Geld erhalten.
Unternehmen sollten sich über die Verjährungsfristen für offene Forderungen im Bilde sein, um ihre Ansprüche rechtzeitig geltend machen zu können. In der Regel verjähren Forderungen nach drei Jahren, beginnend mit dem Ende des Jahres, in dem die Forderung fällig wurde. Wird die Forderung jedoch durch Mahnung oder andere rechtliche Schritte gehemmt, kann die Verjährung ausgesetzt werden. Besonders bei internationalen Forderungen müssen Unternehmen auf abweichende Fristen und rechtliche Besonderheiten achten, um ihre Ansprüche nicht zu verlieren.
Lesetipp: Inkasso und Verjährung
Jedes Land hat eigene Vorschriften und Verfahren für die Eintreibung offener Forderungen. Das in Deutschland übliche Mahnverfahren ist daher nicht auf ausländische Kunden anwendbar. Kulturelle Unterschiede sowie abweichende rechtliche Rahmenbedingungen können die Durchsetzung von Forderungen dementsprechend erschweren.
Um dennoch erfolgreich an Ihr Geld zu kommen, empfiehlt es sich ein Inkasso-Unternehmen wie uns mit Expertise im Auslandsinkasso zu beauftragen. Wir kennen die spezifischen Gesetze des jeweiligen Landes und sorgen dafür, dass Ihre Forderung nach den geltenden Vorschriften durchgesetzt wird.
Ein Mahnbescheid wird vom Amtsgericht im Rahmen des gerichtlichen Mahnverfahrens ausgestellt. Wird dieser nicht angefochten, kann er in einen Vollstreckungstitel umgewandelt werden, der es dem Gläubiger ermöglicht, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durch einen Gerichtsvollzieher einzuleiten.
Wenn der Schuldner dem Mahnbescheid widerspricht, bleibt einem Gläubiger in der Regel nur noch Klage vor dem Amtsgericht einzureichen. Der Mahnbescheid allein führt dann nicht zur Zwangsvollstreckung, aber durch die Klage kann ein Vollstreckungstitel erwirkt werden.
Wenn ein säumiger Kunde trotz eines Mahnbescheids nicht zahlt, können Sie als Unternehmer einen Vollstreckungstitel beim Amtsgericht erwirken. Mit diesem Titel können Sie Zwangsvollstreckungsmaßnahmen wie Pfändungen oder die Einschaltung eines Gerichtsvollziehers einleiten, um Ihre Forderung durchzusetzen und Ihre Liquidität zu sichern.
Im Rahmen des Mahnwesens ist es üblich, zunächst eine freundliche erste Mahnung, dann eine zweite Mahnung mit Nachdruck und schließlich eine dritte Mahnung (finale Mahnung) zu versenden, bevor rechtliche Schritte wie ein Mahnbescheid eingeleitet werden.
Die finale Mahnung gibt dem Schuldner eine letzte Chance zur Zahlung, bevor rechtliche Maßnahmen eingeleitet werden. Nach der ersten erfolglosen Mahnung kann es sinnvoll sein, frühzeitig ein Inkasso-Unternehmen hinzuzuziehen.
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