Zahlungsverzug
Tritt ein, wenn der Schuldner eine fällige Forderung trotz Mahnung nicht begleicht – spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung (§286...
Privatkunden & Masseninkasso
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Rene Hansen
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Updated on August 17, 2026
Tritt ein, wenn der Schuldner eine fällige Forderung trotz Mahnung nicht begleicht – spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung (§286...
Vollmacht des Gläubigers an das Inkassounternehmen, die Forderung in seinem Namen geltend zu machen und Zahlungen rechtswirksam einzuziehen.
Gerichtlicher Beschluss, der eine Forderung des Schuldners – etwa Lohn oder Kontoguthaben – pfändet und dem Gläubiger zur Einziehung überweist.