Dank Hansen Forderungsmanagement konzentrieren wir uns wieder auf das Wesentliche.
Daher ist es so besonders wichtig, dass wir als registrierter Inkasso-Dienstleister auch die in § 203 StBGB zusammengefassten Anforderungen an die medizinische Schweigepflicht verstehen und unsere Mitarbeiter ausnahmslos auf § 9 des Bundesdatenschutzgesetzes verpflichtet haben und die neue EU-Datenschutzgrundverordnung umsetzen.
Wir beraten Sie – gerne auch bezüglich der Aufklärung Ihrer Patienten – über eine mögliche Forderungsübergabe an uns, sowie die dafür erforderlichen Daten in Art und Umfang für die individuell mit Ihnen abgestimmten Inkassoaktivitäten.
Immer häufiger werden Ihre Leistungen auch privat abgerechnet. Dies führt unweigerlich zu einem höheren Ausfallrisiko Ihrer Forderungen. Und unabhängig davon, ob Sie aktiv gegen Abrechnungsdienstleister entschieden haben oder diese nur für Einzelfälle heranziehen oder Forderungen gegen Patienten bestehen, die vom Abrechnungsdienstleister abgelehnt wurde, wir von Hansen Forderungsmanagement bieten Ihnen die für Sie richtige Lösung zum effektiven und schnellen Beitreiben Ihrer offenen Rechnungen.
Natürlich bieten wir Ihnen auch schon im Vorfeld die Absicherung Ihrer Leistungen an. Bei größeren privat abzurechnender Leistungen bieten wir Ihnen attraktive Konditionen (-Pakete) an, um bereits im Vorfeld die Zahlungsfähigkeit Ihrer Kunden abzuschätzen. Einfach, schnell und mit geringem Kostenaufwand.
Sie wollen mehr erfahren, sich kompetent beraten lassen oder direkt einen Termin ausmachen? Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf, um offene Fragen zu klären oder sich einfach unverbindlich zum Thema Inkasso beraten zu lassen. Wir freuen uns auf Sie!