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Fragen und Antworten
Fragen zur Beauftragung und Zusammenarbeit
Fragen zur Beauftragung und Zusammenarbeit
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Wann lohnt es sich, ein Inkassounternehmen zu beauftragen?
Eine Beauftragung kann bereits nach der ersten internen Zahlungserinnerung sinnvoll sein. Vor allem dann, wenn der Schuldner nicht reagiert oder der Aufwand im Mahnwesen steigt. Ein professioneller Inkassodienst entlastet Ihre internen Abläufe, spart Kosten und sorgt für eine zügige Bearbeitung.
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Wie läuft der Inkassoprozess bei Ihnen ab?
Nach Eingang Ihres Auftrags prüfen wir alle Unterlagen und leiten umgehend das außergerichtliche Mahnverfahren ein. Der Schuldner wird schriftlich und telefonisch kontaktiert, mit dem Ziel einer schnellen, außergerichtlichen Einigung. Sollte keine Zahlung erfolgen, stimmen wir mit Ihnen das weitere Vorgehen ab, etwa ein gerichtliches Mahnverfahren oder die Titelüberwachung. Während des gesamten Prozesses halten wir Sie selbstverständlich über jeden Schritt transparent auf dem Laufenden.
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Welche Unterlagen benötigen Sie von mir?
Für den Start benötigen wir in der Regel die Rechnung sowie eine kurze Beschreibung des Vorgangs. Falls bereits Mahnungen oder weitere Korrespondenz mit dem Schuldner vorliegen, können Sie diese gern ergänzend einreichen. Je vollständiger die Informationen, desto zielgerichteter können wir handeln.
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Was kostet mich der Inkassoservice und fallen für mich als Gläubiger Gebühren an?
In den meisten Fällen entstehen Ihnen als Auftraggeber keine Kosten, da die Inkassogebühren dem Schuldner auferlegt werden. Wir arbeiten auf Erfolgsbasis oder mit individuell vereinbarten Konditionen, selbstverständlich immer transparent und nachvollziehbar. Nur wenn ein Schuldner gar nicht zahlt oder der Fall unlösbar bleibt, können gegebenenfalls geringe Eigenkosten entstehen. Über alle Eventualitäten informieren wir Sie im Vorfeld klar und offen.
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Wie gehen Sie mit säumigen Kunden um – seriös oder mit Druck?
Wir setzen auf eine seriöse und professionelle Kommunikation, die die Geschäftsbeziehung wahrt und gleichzeitig konsequent auf die Begleichung der Forderung hinwirkt. Unser Ziel ist es, eine Lösung zu finden, ohne unnötigen Druck auszuüben. Dabei achten wir stets auf rechtliche Vorgaben und darauf, die Beziehung zu Ihren Kunden nicht zu belasten.
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Können Sie auch Forderungen gegen Geschäftskunden im Ausland eintreiben?
Ja, wir arbeiten mit erfahrenen Partnern im In- und Ausland zusammen und kennen die länderspezifischen Besonderheiten. So können wir auch internationale Forderungen effektiv und rechtssicher verfolgen. Sprechen Sie uns einfach an. Wir beraten Sie gern zu den Möglichkeiten und Kosten im grenzüberschreitenden Inkasso.
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Übernehmen Sie auch sehr kleine Forderungen (z. B. unter 100 €)?
Ja, wir übernehmen auch kleine Forderungen, sofern sich die Beauftragung für Sie wirtschaftlich lohnt. Besonders bei regelmäßig wiederkehrenden Kleinforderungen können sich Bündelungen anbieten. Sprechen Sie uns gerne an, damit wir gemeinsam eine passende Lösung für Ihren individuellen Bedarf finden.
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Gibt es eine Mindestanzahl oder -höhe an Fällen, die ich einreichen muss?
Nein, bei uns gibt es keine Mindestanzahl oder Mindesthöhe für Inkassofälle. Wir bearbeiten sowohl einzelne Fälle als auch größere Forderungsbestände. Für regelmäßige oder größere Aufträge bieten wir individuelle Rahmenvereinbarungen an, um Ihre Prozesse optimal zu unterstützen.
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Wie stellen Sie sicher, dass alles rechtlich korrekt abläuft?
Wir arbeiten strikt nach den Vorgaben des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) und sind bei der zuständigen Aufsichtsbehörde registriert. Alle Inkassomaßnahmen erfolgen transparent, fair und ohne unzulässigen Druck.
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Was passiert, wenn der Schuldner widerspricht?
Wenn ein Schuldner Widerspruch einlegt, prüfen wir die Einwände sorgfältig und beraten Sie zu den weiteren Schritten. Häufig lassen sich Missverständnisse außergerichtlich klären. Sollte eine Einigung nicht möglich sein, unterstützen wir Sie bei Bedarf auch im gerichtlichen Verfahren.
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Wie lange dauert ein Inkassoprozess im Schnitt?
Die Dauer eines Inkassoprozesses hängt vom Einzelfall ab. Außergerichtlich erzielen wir oft innerhalb von zwei bis sechs Wochen Erfolge. Sollte ein gerichtliches Verfahren nötig sein, verlängert sich die Bearbeitungszeit entsprechend. Wir informieren Sie jederzeit transparent über den aktuellen Stand.
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Gibt es ein Kundenportal, in dem ich den Stand meiner Fälle sehen kann?
Ja, wir stellen Ihnen ein sicheres Online-Kundenportal zur Verfügung. Dort können Sie jederzeit den aktuellen Status Ihrer Inkassofälle einsehen, Zahlungen verfolgen und relevante Dokumente abrufen. So behalten Sie volle Transparenz und Kontrolle über Ihre Forderungen.
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Erhalte ich regelmäßige Reports oder Status-Updates?
Ja, wir informieren Sie regelmäßig über den Fortschritt Ihrer Inkassofälle.
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Bieten Sie auch Bonitätsprüfungen oder Adressermittlungen an?
Ja, wir führen auch Bonitätsprüfungen potenzieller Kunden durch und ermitteln aktuelle Adressen säumiger Schuldner. So können Sie die Risiken besser einschätzen und Ihre Forderungen gezielter durchsetzen.
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Wie unterscheidet sich Ihr Inkassoservice von anderen Anbietern?
Bei Hansen Forderungsmanagement legen wir besonderen Wert auf eine persönliche Betreuung, eine transparente Kommunikation und ein sympathisches Inkasso. Wir kombinieren langjährige Erfahrung mit einem modernen, digitalen Forderungsmanagement, das effizient und rechtssicher ist. Dabei achten wir stets auf eine faire und seriöse Vorgehensweise, die Ihre Geschäftsbeziehungen schützt und gleichzeitig schnelle Zahlungserfolge ermöglicht.
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Wie gehen Sie mit Insolvenzen von Schuldnern um?
Im Fall einer Insolvenz prüfen wir sorgfältig die Möglichkeit einer Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Ansprüche fristgerecht geltend zu machen und behalten das Insolvenzverfahren für Sie im Blick. So stellen wir sicher, dass Sie keine wichtigen Fristen verpassen und Ihre Forderungen bestmöglich berücksichtigt werden
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Kann ich Forderungen auch digital an Sie übermitteln?
Ja, Sie können Forderungen einfach und sicher digital über unser Kundenportal oder per E-Mail einreichen.
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Was passiert, wenn der Schuldner nicht zahlungsfähig ist?
Wenn ein Schuldner zahlungsunfähig ist, prüfen wir alternative Möglichkeiten wie Teilzahlungen oder Ratenvereinbarungen. Sollte keine Einigung möglich sein, beraten wir Sie über weitere rechtliche Schritte und mögliche Verlustminimierung. Unser Ziel ist es, für Sie die bestmögliche Lösung zu finden, auch wenn eine vollständige Befriedigung der Forderung nicht immer möglich ist.
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Welche Rolle spielt die DSGVO im Inkassoverfahren?
Der Schutz Ihrer Daten und der Daten Ihrer Kunden hat für uns höchste Priorität. Wir handeln stets im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und sorgen für eine sichere und vertrauliche Verarbeitung aller personenbezogenen Daten im Inkassoprozess.
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Kann ich die Inkassodienstleistung auch nur temporär nutzen?
Ja, Sie können unsere Dienstleistungen flexibel und nach Bedarf in Anspruch nehmen. Egal, ob Sie einzelne Fälle oder größere Forderungsbestände bearbeiten lassen möchten.
Allgemeine Fragen rund um das Thema Inkasso
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Was bedeutet eigentlich Inkasso?
Wie die Definition Inkasso besagt, sorgen wir dafür, dass Ihr Geld in Ihre Kasse kommt. Dabei profitieren unsere Kunden von unserer Erfahrung und unserem Fachwissen.
Als solide geführtes, kaufmännisches Unternehmen nehmen wir Ihnen die zeitaufwändige Arbeit ab. Das gilt sowohl für das Mahnverfahren, als auch für eine eventuell notwendige Eintreibung Ihrer Forderungen im Wege der gerichtlichen Zwangsvollstreckung.
Die Gewichtung unserer Arbeit liegt aber nicht nur auf dem Eintreiben der Außenstände, sondern auch auf der Vermittlung zwischen Gläubiger und Schuldner.
Das Tätigkeitsfeld eines Inkassounternehmens lässt sich grob in drei Bereiche unterteilen:
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Ein Inkassounternehmen - Arbeitserleichterung?
Ihre Vorteile liegen klar auf der Hand: als kaufmännisch orientierter Dienstleister sorgen wir dafür, dass jeder anfallende Schritt unverzüglich in Ihrem Sinne ausgeführt wird.
Nur wenn schnell, zweckorientiert und qualifiziert gehandelt wird, führt Forderungsmanagement erfolgreich zum Ziel. Sehr häufig kommt es auf schnelles Handeln an, was über Erfolg oder Misserfolg entscheidet. Gerade im Inkasso und Forderungsmanagement gilt:
sind andere Gläubiger schneller oder liegen in einer Rangliste vielleicht schon vor Ihnen, dann haben Sie höchstwahrscheinlich das Nachsehen.
Zudem nutzen Sie uns als Ihren verlängerten Schreibtisch und konzentrieren sich auf das, was Ihr Kerngeschäft sein dürfte: Produkte und Dienstleistungen zu verkaufen und Umsatz zu generieren.
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Und was kostet Inkasso?
Die Antworten hierauf sind oft so vielfältig wie das Inkasso selbst. Generell gilt bei uns, dass wir erfolgbasiert arbeiten. Entgegen einer üblichen Anwaltabrechnung, zahlen Sie bei uns dann, wenn es einen Erfolg zu vermelden gibt. Ihr Schuldner muss für den Ihnen entstanden Verzugsschaden einstehen. Hierzu zählen auch anfallende Inkassokosten, die nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) berechnet werden, und somit vom Schuldner zu tragen sind.
Was kostet mich die Zusammenarbeit mit Ihnen?
Wir besprechen zunächst, in welcher Tiefe die Zusammenarbeit in Ihrer aktuellen Situation Sinn macht und welchen Inkasso-Tarif wir auf Grundlage Ihrer Bedürfnisse empfehlen würden.
Zur ersten Einschätzung fordern Sie gerne unsere Debitoren Checkliste bei uns an.
Eine gute Nachricht dabei lautet: Das Einbringen der offenen Forderungen ist für Sie weitgehend ohne Risiko. Alles Weitere entnehmen Sie bitte unserem Angebot welches wir Ihnen auf Wunsch unverbindlich zusenden.
Und was kostet es Sie, wenn Sie sich selbst um Ihre offenen Forderungen kümmern?
Vermutlich vor allem viel Nerven – aber auch richtig Geld. Rechnen Sie bitte aus, wieviel Arbeitsstunden Sie oder Ihre Mitarbeiter mit derlei Themen verbringen müssen und was Sie eine Arbeitsstunde kostet. Das ist ein Aufwand, der Ihnen definitiv nicht ersetzt wird.
Sollten Sie mit uns zusammenarbeiten, kostet Sie das kaum etwas – und die eingesparte Zeit investieren Sie erfolgreicher in Ihr Kerngeschäft.
Was kann sonst noch finanziell auf mich zukommen?
Es kann sein, dass wir Kosten für Sie auslegen müssen – keine Sorge, dass tun wir immer erst nach Rücksprache und Freigabe durch Sie. Auch diese vorverauslagten Kosten werden Ihrem Schuldner auf jeden Fall in Rechnung gestellt.
Dabei kann es sich zum Beispiel um eine Adressrecherche handeln wenn der Schuldner unbekannt verzogen ist. Oder aber auch die Gerichtskosten für einen Mahnbescheid. Auch diesen beziffern wir vorab und Sie stimmen dem zu oder auch nicht. Sie sehen,
Sie bleiben im Entscheider des Verfahrens.
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Inkasso, das letzte Mittel?
In einer Umfrage hat Hansen Forderungsmanagement Bekannte und befreundete Unternehmer befragt, welche 5 Eigenschaften diesen bei einem Inkassounternehmen am wichtigsten sind. Die ersten drei Plätze belegten die Eigenschaften: Seriosität, Professionalität und Legalität. Diese Werte sind für Hansen Forderungsmanagement selbstverständlich, zeigt aber, welchen Ruf die Branche genießt.
Direkt hinter den ersten Nennungen wählten die Teilnehmer die Werte:
- Durchsetzungsstärke,
- zielorientiertes Handeln,
- Erfolg und ein
- imageschonendes, wie auch nachhaltiges Vorgehen.
Das sind die Stärken Hansen Forderungsmanagement‘. Die Beziehung zwischen Ihnen und Ihrem Kunden zu erhalten, ist unser Ziel. Dennoch verfolgen wir unbezahlte Forderungen konsequent.
Inkasso ist nicht das letzte Mittel, wenn Sie auf sympathisches Inkasso setzen und frühzeitig eingreifen, um das schlimmste für beide Seiten zu verhindern.
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Übernehmen Sie auch unser Mahnwesen?
Ja, wir übernehmen auch gerne für Sie das komplette Mahnwes
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Wie beantragt man einen Mahnbescheid?Der Mahnbescheid wird online oder per Formular beim zuständigen Mahngericht beantragt. Man gibt Gläubiger- und Schuldnerdaten, die Forderungshöhe sowie einen kurzen Rechtsgrund an. Ein Nachweis der Forderung ist dabei nicht nötig. Widerspricht der Schuldner nicht innerhalb von zwei Wochen, kann anschließend ein Vollstreckungsbescheid beantragt werden.
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Wie werden die Verzugszinsen bei einem Zahlungsverzug berechnet?
Die Verzugszinsberechnung ist abhängig vom Schuldner. Wenn es sich um eine Privatperson handelt, der nicht zahlt, liegt der Verzugszins 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz.
Handelt es sich um einen Geschäftskunden, dann liegt der Zins bei 9 (früher 8) Prozentpunkten über dem Basiszinssatz.
Für das zweite Halbjahr 2017 bedeutet das, dass der Verzugszins für Privatpersonen bei 4,02 Prozent und unter Geschäftsleuten bei 8,02 Prozent liegt.
Achten Sie drauf, dass Sie für das Schreiben von Mahnungen, bei einem Zahlungsverzug der richtige Zins anzuwenden ist. Ist die Forderung am 31.07.2017 fällig, muss vom 1.08.2017 bis zum 31.12.2017 der Zinssatz aus der zweiten Jahreshälfte (ab dem 01.07.2017) angewandt werden. Ab dem 01.01 des neuen Jahres, gilt dann der neue Verzugszins.
Der aktuelle Basiszinssatz und der der vergangenen Jahre kann auf der Internetseite der Bundesbank nachgesehen werden.
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Das außergerichtliche VorgehenVor dem gerichtlichen Mahnverfahren wird die Forderung meist in Stufen beigetrieben: zunächst eine freundliche Zahlungserinnerung, dann eine formelle Mahnung mit Frist und Verzugszinsen/-kostenpauschale, und bei weiterem Ausbleiben der Zahlung die Einschaltung eines Inkassodienstleisters. Erst wenn das erfolglos bleibt, folgt der Mahnbescheid beim Gericht.
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Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken - gut für Sie, gut für uns!
Seit dem September 2013 ist das im Bundesrat verabschiedete „Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken„, aktiv.
Es reguliert unter anderem die Arbeit von Inkassounternehmen. Mit dem Gesetz sollte der Bereich Inkasso transparenter und dem Verbraucher mehr Sicherheit im Fall eines Missbrauchs geboten werden.
Hansen Forderungsmanagement begrüßt diese Initiative sehr, zumal dadurch drei wichtige Regelungen getroffen werden:
- Zum Einen wird durch neue Darlegungs- und Informationspflichten gewährleistet, dass der Schuldner die geltend gemachten Forderungen bestmöglich nachvollziehen kann.
- Zum Anderen wird die Aufsicht über Inkassounternehmen verbessert. Beide Maßnahmen werden dem Image der Inkassobranche zuträglich sein.
- Die dritte getroffene Regelung betrifft die Höhe der Erstattungsfähigkeit von Inkassokosten.
Dieses Gesetz ist ein Schritt zu mehr Klarheit und Transparenz für den Schuldner.
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Kunde zahlt nicht
Manche legen es direkt darauf an: Auf Internet-Plattformen wird Ware bestellt, jedoch, der Käufer zahlt nicht. Betrug ist kein Kavaliersdelikt, wir empfehlen Ihnen deshalb, rasch und gezielt dagegen vorzugehen.
Bleibt eine Zahlung aus und erfolgt keine weitere Reaktion, wissen Sie als Händler oder Privatperson nicht einmal, ob die Ware heil angekommen ist, die Zahlungsverweigerung berechtigt ist oder wie Sie weiter vorgehen können.
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir beraten Sie ganz unverbindlich.
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Ihr Käufer zahlt nicht - rechtliche Schritte einleiten
Ist eine Kommunikation nicht (mehr) möglich oder Ihr Käufer bezahlt die Rechnung nicht, ist der erste Schritt immer die Kontaktaufnahme mit der (Verkaufs-) Plattform. Das gilt für Amazon-marketplace, Thehood, Dawanda, ebenso wie für Ebay und andere Verkaufsplattformen.
Kann hier keine Einigung erreicht werden, haben Sie mehrere Handlungsoptionen. Sie können die Angelegenheit an einen Anwalt übergeben oder eine Strafanzeige bei der Polizei stellen.
Sie können die Sache aber auch zunächst selbstständig angehen.
Verfassen Sie eine Mahnung und setzen Sie Ihren Käufer in Verzug.
Sobald der Käufer in Verzug gesetzt worden ist, dürfen Sie Verzugszinsen berechnen.
Informieren Sie den Nichtzahler in dem Schreiben höflich, aber bestimmt über weiterführende Schritte, sollte die Zahlung weiterhin nicht erfolgen.
Das kann die Beauftragung eines Inkassounternehmens sein oder der Erlass eines Mahnbescheides (s. weiter oben: “Wie beantragt man einen Mahnbescheid”). Machen Sie ihm deutlich, dass eine weitere Verzögerung der Zahlung steigende Kosten für ihn bedeuten, die er zusätzlich zur offenen Rechnung begleichen muss. Das kann mit einem Zahlungseingang vermieden werden.
Manchmal erreicht man durch die Ankündigung konkreter Maßnahmen bereits einen Erfolg.
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Verjährung von ForderungenDie reguläre Verjährungsfrist beträgt drei Jahre (§ 195 BGB) und beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem die Forderung entstanden ist und der Gläubiger davon Kenntnis erlangt hat. Sie kann durch Maßnahmen wie einen Mahnbescheid, eine Klage oder ernsthafte Verhandlungen gehemmt werden, wodurch sich der Fristablauf verschiebt.
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Schufa und Datenschutz nach EU Grundverordnung
Die neue Hinweislösung gemäß DS-GVO
Bislang wird die Datenübermittlung an die SCHUFA mit einer vom Kunden zu unterzeichnenden SCHUFA-Klausel legitimiert. Diese enthält eine Einwilligung bzgl. der Übermittlung von Positivdaten und einen Hinweisteil für die Übermittlung von Negativdaten. Die zur Umsetzung an die DS-GVO (Datenschutz Grundverordnung) entwickelte SCHUFA-Hinweislösung besteht aus zwei Komponenten:
- dem sog. SCHUFA–Hinweis der Vertragspartner zur Unterrichtung der Kunden über die Übermittlung seiner Daten an die SCHUFA. Diese tritt an die bisherigen SCHUFA-Einwilligungsklauseln. Und werden durch die SCHUFA-Hinweise nach BDSG ersetzt.
- Sowie einem ergänzenden SCHUFA-Informationsblatt, das den SCHUFA-Hinweis zur Übermittlung durch eine Beschreibung der Datenverarbeitung bei der SCHUFA als Auskunftei ergänzt und vervollständigt.
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Gerichtsverfahren im AuslandIst kein deutsches Gericht zuständig, muss vor einem ausländischen Gericht nach dortigem Recht geklagt werden, meist mit einem Anwalt vor Ort. Für grenzüberschreitende Geldforderungen innerhalb der EU gibt es das Europäische Mahnverfahren sowie für Forderungen bis 2.000 Euro ein vereinfachtes europäisches Zivilverfahren. Die Vollstreckung im EU-Ausland ist seit 2015 durch die EU-Verordnung 1215/2012 erleichtert: Der Gläubiger kann sich direkt an ein Vollstreckungsorgan im Zielland wenden, eine vollständige Übersetzung ist meist nicht mehr nötig. Der Schuldner kann weiterhin Einspruch erheben, wenn wesentliche Verfahrensgrundsätze im Ursprungsland verletzt wurden.
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Mahnverfahren und Inkasso im AuslandEin Mahnverfahren oder Inkasso im Ausland kostet Zeit und Geld, besonders bei unbekannten Rechtsvorschriften und Sprachbarrieren. Hansen Forderungsmanagement übernimmt den internationalen Forderungseinzug, kennt die jeweilige Gesetzeslage, kooperiert mit dem Schuldner vor Ort und stimmt das Vorgehen inklusive Kosten eng mit dem Auftraggeber ab. Möglich wird das durch weltweite Kontakte und eigene Auslandsniederlassungen.
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Gegen den Schuldner im Ausland vorgehenBei Inkasso im Ausland kommt unter bestimmten Voraussetzungen ein grenzüberschreitendes Mahnverfahren in Frage. Erste Voraussetzung ist eine Vereinbarung zwischen Deutschland und dem Sitzstaat des Schuldners, die die Zustellung eines deutschen Mahnbescheids dort ermöglicht. Zweite Voraussetzung ist die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte, etwa durch vertraglich vereinbarten deutschen Erfüllungsort oder Gerichtsstand. Die Zustellung ist derzeit unter anderem in Belgien, Frankreich, Italien, den Niederlanden, Österreich, Polen, Spanien, der Schweiz, Großbritannien und weiteren europäischen Ländern möglich.
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Basiszinssatz? Was war das noch?
>Der Basiszinssatz ist die Grundlage zur Berechnung von Verzugszinsen. Die Bundesbank berechnet ihn jedes halbe Jahr. Er wird jeweils am 01.01. und am 01.07 veröffentlicht. Seit dem 01.07.2016 beträgt er -0,88 Prozent. Seit 2013 befindet er sich im Minus.
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Wieso ist der Basiszinssatz negativ?
Im Jahr 2013 lag der Basiszinssatz das erste Mal im Minus. Damals kritisierte die Inkassobranche, dass die Bundesbank den Verzugszins flexibel anhand des Basiszinssatzes berechnet.
Denn mit einem sinkenden Verzugszins, würde auch der Druck auf den Schuldner sinken, zügig zu bezahlen.
Des Weiteren wurde bemängelt, dass durch die niedrigen Verzugszinsen ein Anreiz entsteht den Verzug als günstigen Kredit zu missbrauchen, anstatt Geld bei der Bank zu leihen. Der Gläubiger hätte dann das Nachsehen.
Eine Alternative zur ständigen Kontrolle des Basiszinssatzes ist es die Arbeit auszulagern. Sparen Sie Zeit und Nerven, in dem Sie Mahnungen schreiben lassen, statt sie selbst zu schreiben.
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