zum Kundenportal zum Schuldnerportal

Fragen und Antworten

Was bedeutet eigentlich Inkasso?

Wie die Definition Inkasso besagt, sorgen wir dafür, dass Ihr Geld in Ihre Kasse kommt. Dabei profitieren unsere Kunden von unserer Erfahrung und unserem Fachwissen.

Als solide geführtes, kaufmännisches Unternehmen nehmen wir Ihnen die zeitaufwändige Arbeit ab. Das gilt sowohl für das Mahnverfahren, als auch für eine eventuell notwendige Eintreibung Ihrer Forderungen im Wege der gerichtlichen Zwangsvollstreckung.

Die Gewichtung unserer Arbeit liegt aber nicht nur auf dem Eintreiben der Außenstände, sondern auch auf der Vermittlung zwischen Gläubiger und Schuldner.

Das Tätigkeitsfeld eines Inkassounternehmens lässt sich grob in drei Bereiche unterteilen:

Ein Inkassounternehmen - Arbeitserleichterung?

Ihre Vorteile liegen klar auf der Hand: als kaufmännisch orientierter Dienstleister sorgen wir dafür, dass jeder anfallende Schritt unverzüglich in Ihrem Sinne ausgeführt wird.

Nur wenn schnell, zweckorientiert und qualifiziert gehandelt wird, führt Forderungsmanagement erfolgreich zum Ziel. Sehr häufig kommt es auf schnelles Handeln an, was über Erfolg oder Misserfolg entscheidet. Gerade im Inkasso und Forderungsmanagement gilt:

sind andere Gläubiger schneller oder liegen in einer Rangliste vielleicht schon vor Ihnen, dann haben Sie höchstwahrscheinlich das Nachsehen.

Zudem nutzen Sie uns als Ihren verlängerten Schreibtisch und konzentrieren sich auf das, was Ihr Kerngeschäft sein dürfte: Produkte und Dienstleistungen zu verkaufen und Umsatz zu generieren.

Und was kostet Inkasso?

Die Antworten hierauf sind oft so vielfältig wie das Inkasso selbst. Generell gilt bei uns, dass wir erfolgbasiert arbeiten. Entgegen einer üblichen Anwaltabrechnung, zahlen Sie bei uns dann, wenn es einen Erfolg zu vermelden gibt. Ihr Schuldner muss für den Ihnen entstanden Verzugsschaden einstehen. Hierzu zählen auch anfallende Inkassokosten, die nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) berechnet werden, und somit vom Schuldner zu tragen sind.

Was kostet mich die Zusammenarbeit mit Ihnen?

Wir besprechen zunächst, in welcher Tiefe die Zusammenarbeit in Ihrer aktuellen Situation Sinn macht und welchen Inkasso-Tarif wir auf Grundlage Ihrer Bedürfnisse empfehlen würden.

Zur ersten Einschätzung fordern Sie gerne unsere Debitoren Checkliste bei uns an.

Eine gute Nachricht dabei lautet: Das Einbringen der offenen Forderungen ist für Sie weitgehend ohne Risiko. Alles Weitere entnehmen Sie bitte unserem Angebot welches wir Ihnen auf Wunsch unverbindlich zusenden.

Und was kostet es Sie, wenn Sie sich selbst um Ihre offenen Forderungen kümmern?

Vermutlich vor allem viel Nerven – aber auch richtig Geld. Rechnen Sie bitte aus, wieviel Arbeitsstunden Sie oder Ihre Mitarbeiter mit derlei Themen verbringen müssen und was Sie eine Arbeitsstunde kostet. Das ist ein Aufwand, der Ihnen definitiv nicht ersetzt wird.

Sollten Sie mit uns zusammenarbeiten, kostet Sie das kaum etwas – und die eingesparte Zeit investieren Sie erfolgreicher in Ihr Kerngeschäft.

Was kann sonst noch finanziell auf mich zukommen?

Es kann sein, dass wir Kosten für Sie auslegen müssen – keine Sorge, dass tun wir immer erst nach Rücksprache und Freigabe durch Sie. Auch diese vorverauslagten Kosten werden Ihrem Schuldner auf jeden Fall in Rechnung gestellt.

Dabei kann es sich zum Beispiel um eine Adressrecherche handeln wenn der Schuldner unbekannt verzogen ist. Oder aber auch  die Gerichtskosten für einen Mahnbescheid. Auch diesen beziffern wir vorab und Sie stimmen dem zu oder auch nicht.

Sie sehen, Sie bleiben im Entscheider des Verfahrens.

Inkasso, das letzte Mittel?

In einer Umfrage hat Hansen Forderungsmanagement Bekannte und befreundete Unternehmer befragt, welche 5 Eigenschaften diesen bei einem Inkassounternehmen am wichtigsten sind. Die ersten drei Plätze belegten die Eigenschaften: Seriosität, Professionalität und Legalität. Diese Werte sind für Hansen Forderungsmanagement selbstverständlich, zeigt aber, welchen Ruf die Branche genießt.

Direkt hinter den ersten Nennungen wählten die Teilnehmer die Werte:

  • Durchsetzungsstärke,
  • zielorientiertes Handeln,
  • Erfolg und ein
  • imageschonendes, wie auch nachhaltiges Vorgehen.

Das sind die Stärken Hansen Forderungsmanagement‘. Die Beziehung zwischen Ihnen und Ihrem Kunden zu erhalten, ist unser Ziel. Dennoch verfolgen wir unbezahlte Forderungen konsequent.

Inkasso ist nicht das letzte Mittel, wenn Sie auf sympathisches Inkasso setzen und frühzeitig eingreifen, um das schlimmste für beide Seiten zu verhindern.

Übernehmen Sie auch unser Mahnwesen?

Forderungsmanagement Outsourcing

Grenzen Sie Risiken ein und sparen Sie Kosten, indem Sie sich für das Outsourcing Ihres Forderungsmanagements entscheiden. Ob eine ungewisse Wirtschaftslage, Zahlungsausfälle, oder Insolvenzen von Markteilnehmern, die Sie in eine finanzielle Schieflage treiben. Mit uns haben Sie das richtige Konzept an der Hand.

 

Sparen Sie Ressourcen ein:

  • Zeit beim Schreiben von Mahnungen.
  • Kosten für das Verfolgen von Forderungen.
  • Personal, das sich um offene Rechnungen kümmert.
  • Ärger, wenn Sie sich mit Ihrem Kunden nicht einigen.

 

Sprechen Sie uns an und lassen Sie sich unverbindlich zu unseren Angeboten beraten.

Kontakt aufnehmen

 

Ihre Liquidität als Herausforderung…

Um die eigene Liquidität zu wahren, müssen Unternehmen immer mehr Zeit und Geld in die Beitreibung offener Forderungen investieren. Vernachlässigen Sie diese Tätigkeiten, führt das regelmäßig zu weiter steigenden Außenständen. Die Konsequenz daraus ist ein Engpass in der eigenen Liquidität.

Im schlimmsten Fall führt eine mangelnde Kontrolle zu einer Zahlungsunfähigkeit. Bei einem Großteil der angemeldeten Insolvenzverfahren sind hohe Außenstände die Hauptursache für diese Situation. Und der finanzielle Mehraufwand dahinter.
Das Aufsetzen eines optimalen Mahnwesens und auch das selbstständige Einfordern von Forderungen kostet Zeit und Geld.

Folgendes kommt dabei auf Sie zu:

Die Kosten für die Verfolgung offener Forderungen können Sie im Rahmen der Preisgestaltung nicht an den Kunden weitergeben.
Der Zeit- und Personalaufwand, den Sie für die Beitreibung offener Forderungen aufbringen, ist in der Regel nicht erstattungsfähig.
Die wenigsten Schuldner treten bei Zahlungsschwierigkeiten an Sie heran, um nach Aufschub, beziehungsweise einem Zahlungsplan zu fragen.
Eine offene Forderung ist für Ihren Kunden gleichzeitig ein günstiger Kredit. Eine solche Situation sollte Ihrerseits nicht noch mit einer Zinsersparnis für den säumigen Zahler belohnt werden.
Wer demnach sein Inkasso selbst betreibt, übernimmt eine Tätigkeit, die er nicht bezahlt bekommt.

 

Outsourcing ist die richtige Lösung

Mit Hansen Forderungsmanagement haben Sie einen seriösen Partner gefunden. Wir sind spezialisiert auf das Bearbeiten fremder Forderungen. So wissen wir auch, wie mit sensiblen Daten umzugehen ist.

Forderungsmanagement auslagern | Hansen Forderungsmanagement
Mit Hansen Forderungsmanagement haben Sie einen seriösen Partner gefunden, der weiß, wie mit sensiblen Daten umzugehen ist. Durch Ihren persönlichen Kunden-Login haben Sie außerdem die Möglichkeit rund um die Uhr den Stand Ihrer Fälle einzusehen. Die Arbeit geht an uns, die Kontrolle behalten Sie.

Hansen Forderungsmanagement macht moderndes Forderungsmanagement. Unser Outsourcing-Konzept passt sich den Bedürfnissen kleiner und mittelständischer Unternehmen an und schafft auch dem Freiberufler unangenehme aber notwendige Prozesse vom Schreibtisch.

Vereinbaren Sie ein persönliches Gespräch mit uns. Gerne beraten wir Sie und stellen mit Ihnen das bestmögliche Angebot zum Outsourcing Ihres Forderungsmanagements zusammen.

Kontakt aufnehmen

Wie beantragt man einen Mahnbescheid?

Zu Beginn sollte kurz die Frage geklärt werden: was ist ein Mahnbescheid? Mit einem Mahnbescheid werden zivilrechtliche Ansprüche (u. A. Ihre offenen Forderungen) vor Gericht geltend gemacht.

Er ist die Vorstufe zum Vollstreckungsbescheid. Der Mahnbescheid wird auch häufig Mahnantrag genannt.

Unseren Kunden empfehlen wir meistens dann einen Mahnbescheid zu beantragen, wenn der Schuldner auch nach mehreren Mahnungen nicht bereit ist zu zahlen. Entscheiden Sie sich selbstständig einen Mahnbescheid zu beantragen, erfahren Sie hier, was Sie im Vornherein alles einhalten müssen, damit der Antrag rechtskräftig ist. Also, wie beantragt man einen Mahnbescheid?

Inhaltsverzeichnis

  1. Wo beantrage ich den Mahnbescheid?
  2. Wann beantrage ich einen Mahnbescheid?
  3. Wie erlässt man einen Mahnbescheid?

 

Wo beantrage ich den Mahnbescheid?

Seit 2005 wurden die Zuständigkeiten für Mahnanträge zusammengelegt. Aus diesem Grund richten Sie den Mahnbescheid an das zentrale Mahngericht in Ihrem Bundesland.

 

Wann beantrage ich einen Mahnbescheid?

Im Regelfall ist ein Mahnbescheid günstiger als eine Zivilklage und somit eine einfache Möglichkeit, gegen säumige Schuldner vorzugehen. Einen Mahnbescheid zu beantragen macht Sinn, wenn:

  • es um Geldforderungen in inländischer Währung geht und
  • die Forderung vom Schuldner nicht bestritten wird.

Geldforderungen gegenüber Schuldnern im Ausland unterliegen meistens einer gesonderten Rechtssprechung.

 

Einen Mahnantrag können Sie grundsätzlich auf vier Arten erlassen:

1. Schriftlich

Sie erhalten im Schreibwarenhandel das offizielle Antragsformular. Wichtig! Nur dieses Formular wird vom Mahngericht akzeptiert. Um aus Versehen nicht ein falsches Formular zu kaufen, hier ein Bild von einem Muster-Mahnbescheid.

2. Online

Ein Mahnantrag kann auch online erlassen werden. Das Ausfüllen aber kann recht komplex werden. Aus diesem Grund gibt es Ausfüllhilfen im Internet. Eine davon finden Sie unter diesem Link: Online-Mahnantrag, mit dem Sie in jedem Bundesland das gerichtliche Mahnverfahren einleiten können.

3. Elektronisch

Alternativ gibt es auch die Möglichkeit des elektronischen Mahnbescheids. Das funktioniert am besten über EGVP (Elektronisches Gerichtspostfach und Verwaltungspostfach), oder über eine andere zugelassene Kommunikationssoftware zur Erstellung der benötigten Datensätze.

Der Mahnbescheid wird elektronisch an das jeweilige Mahngericht übermittelt.

4. An einen Inkasso-Anbieter abgeben

Sparen Sie sich den zum Teil hohen administrativen Aufwand. Beauftragen Sie stattdessen einen Rechtsanwalt oder Inkasso-Dienstleister, die den gerichtlichen Mahnbescheid für Sie beantragen.

Der Vorteil bei einer Zusammenarbeit mit einem Inkasso-Anbieter ist, dass die Kosten für einen Mahnbescheid insgesamt deutlicher niedriger ausfallen dürften. Inkasso ist wahrscheinlich günstiger.

Je nach gewähltem Service fallen unter Umständen sogar keine Kosten für den Mahnantrag an. Weil Hansen Forderungsmanagement den gesamten Mahnprozess für Sie durchführt. Zur gleichen Zeit unterstützen wir Sie, sollte der Schuldner widersprechen oder wenn ein Vollstreckungsbescheid beantragt werden muss . Möchten Sie zusätzlichen Arbeitsaufwand und Kosten einsparen? Dann empfehlen wir Ihnen Ihren Mahnbescheid über einen Inkasso-Anbieter beantragen zu lassen.

Wie werden die Verzugszinsen bei einem Zahlungsverzug berechnet?

Die Verzugszinsberechnung ist abhängig vom Schuldner. Wenn es sich um eine Privatperson handelt, der nicht zahlt, liegt der Verzugszins 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz.

Handelt es sich um einen Geschäftskunden, dann liegt der Zins bei 9 (früher 8) Prozentpunkten über dem Basiszinssatz.

Für das zweite Halbjahr 2017 bedeutet das, dass der Verzugszins für Privatpersonen bei 4,02 Prozent und unter Geschäftsleuten bei 8,02 Prozent liegt.

Achten Sie drauf, dass Sie für das Schreiben von Mahnungen, bei einem Zahlungsverzug der richtige Zins anzuwenden ist. Ist die Forderung am 31.07.2017 fällig, muss vom 1.08.2017 bis zum 31.12.2017 der Zinssatz aus der zweiten Jahreshälfte (ab dem 01.07.2017) angewandt werden. Ab dem 01.01 des neuen Jahres, gilt dann der neue Verzugszins.

Der aktuelle Basiszinssatz und der der vergangenen Jahre kann auf der Internetseite der Bundesbank nachgesehen werden.

Das außergerichtliche Vorgehen

Werden Rechnungen nicht innerhalb der genannten oder gesetzlich automatisch eintretenden Frist bezahlt, ist der Mahnlauf fällig. Verläuft dieser ergebnislos, müssen weitere Schritte eingeleitet werden.

Zahlt Ihr Kunde nicht, können Sie das selbst übernehmen oder einen Inkassodienstleister damit beauftragen:

Von Erfahrungen profitieren

Hier setzt die wichtige Bedeutung von Inkasso zu Ihrem Vorteil ein. Ein Inkassounternehmen verfügt über Möglichkeiten zur Überprüfung der Bonität. Liegen bereits vielfach Vollstreckungen und entsprechende Schufa-Einträge bei einem Schuldner vor, so ist zu klären, welche Wege zur Forderungsbeitreibung noch sinnvoll sind. 

Jedes Tätigkeitsfeld sieht ein bestimmtes Vorgehen vor, um dem Schuldner die Dringlichkeit einer Zahlung zu verdeutlichen und ihn dazu letztendlich zu bewegen. Tätigkeiten im außergerichtlichen Mahnverfahren:

  • Eventuell notwendige Adressüberprüfungen bei unauffindbaren Schuldnern
  • Schreiben von Mahnungen
  • Vorbereitende Telefonate, Telefoninkasso
  • Verhandlungen mit dem säumigen Rechnungsempfänger
Entlasten Sie sich indem wir Ihnen diese Prozesse abnehmen. Somit haben Sie Zeit für das Wesentliche: führen Ihres eigenen Betriebs.

Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken - gut für Sie, gut für uns!

Seit dem September 2013 ist das im Bundesrat verabschiedete „Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken„, aktiv.

Es reguliert unter anderem die Arbeit von Inkassounternehmen. Mit dem Gesetz sollte der Bereich Inkasso transparenter und dem Verbraucher mehr Sicherheit im Fall eines Missbrauchs geboten werden.

Gesetz gegen unseriöses Inkasso | Straetus

Hansen Forderungsmanagement begrüßt diese Initiative sehr, zumal dadurch drei wichtige Regelungen getroffen werden:

  • Zum Einen wird durch neue Darlegungs- und Informationspflichten gewährleistet, dass der Schuldner die geltend gemachten Forderungen bestmöglich nachvollziehen kann.
  • Zum Anderen wird die Aufsicht über Inkassounternehmen verbessert. Beide Maßnahmen werden dem Image der Inkassobranche zuträglich sein.
  • Die dritte getroffene Regelung betrifft die Höhe der Erstattungsfähigkeit von Inkassokosten.

Dieses Gesetz ist ein Schritt zu mehr Klarheit und Transparenz für den Schuldner.

Kunde zahlt nicht

Manche legen es direkt darauf an: Auf Internet-Plattformen wird Ware bestellt, jedoch, der Käufer zahlt nicht. Betrug ist kein Kavaliersdelikt, wir empfehlen Ihnen deshalb, rasch und gezielt dagegen vorzugehen.

Bleibt eine Zahlung aus und erfolgt keine weitere Reaktion, wissen Sie als Händler oder Privatperson nicht einmal, ob die Ware heil angekommen ist, die Zahlungsverweigerung berechtigt ist oder wie Sie weiter vorgehen können.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir beraten Sie ganz unverbindlich.

Ihr Käufer zahlt nicht - rechtliche Schritte einleiten

Ist eine Kommunikation nicht (mehr) möglich oder Ihr Käufer bezahlt die Rechnung nicht, ist der erste Schritt immer die Kontaktaufnahme mit der (Verkaufs-) Plattform. Das gilt für Amazon-marketplace, Thehood, Dawanda, ebenso wie für Ebay und andere Verkaufsplattformen.

Kann hier keine Einigung erreicht werden, haben Sie mehrere Handlungsoptionen. Sie können die Angelegenheit an einen Anwalt übergeben oder eine Strafanzeige bei der Polizei stellen.

Sie können die Sache aber auch zunächst selbstständig angehen.

Verfassen Sie eine Mahnung und setzen Sie Ihren Käufer in Verzug.

Sobald der Käufer in Verzug gesetzt worden ist, dürfen Sie Verzugszinsen berechnen.

Informieren Sie den Nichtzahler in dem Schreiben höflich, aber bestimmt über weiterführende Schritte, sollte die Zahlung weiterhin nicht erfolgen.

Das kann die Beauftragung eines Inkassounternehmens sein oder der Erlass eines Mahnbescheides (s. weiter oben: „Wie beantragt man einen Mahnbescheid“). Machen Sie ihm deutlich, dass eine weitere Verzögerung der Zahlung steigende Kosten für ihn bedeuten, die er zusätzlich zur offenen Rechnung begleichen muss. Das kann mit einem Zahlungseingang vermieden werden.

Manchmal erreicht man durch die Ankündigung konkreter Maßnahmen bereits einen Erfolg.

Verjährung von Forderungen

Zum Jahresende hin heißt es, die Buchhaltung auf offene Forderungen zu überprüfen und Außenstände rechtzeitig einzutreiben. Es geht Ihnen viel Geld verloren.

Die Verjährung von Forderungen droht

Allein bundesweit verlieren Unternehmen jedes Jahr einen Betrag von mehreren Millionen, weil nicht gehandelt wird und Verjährung eintritt.

Der Standpunkt „Es bringt ja doch nichts“ nutzt aber definitiv nur dem Schuldner. Nur wer handelt und mit der Einziehung seiner Forderung ein seriöses Inkassobüro beauftragt, kann gewinnen.

Inhaltsverzeichnis

  1. Was bedeutet Verjährung?
  2. Was kann verjähren?
  3. Wann verjährt eine Rechnung?
  4. Wie können Sie eine Verjährung stoppen?
  5. Was ist ein Neubeginn?
  6. Fazit – jetzt Verjährung durch einen Mahnbescheid verhindern

Was bedeutet Verjährung?

Kurz und einfach ausgedrückt: wer seine Außenstände nicht innerhalb einer gesetzlich festgelegten Frist gerichtlich geltend macht, verliert für immer jeden Anspruch darauf.

Der Schuldner hat nach Ablauf der Verjährungsfrist das Recht, die Forderung zurückzuweisen, ohne Nennung und Nachweis von weiteren Gründen.

Die Fristen, wann eine Verjährung eintritt, sind im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Damit sind aber auch Schuldner vor Forderungen geschützt, die womöglich nach längerer Zeit nicht mehr nachvollziehbar sind. Klarheit für beide Parteien hat der Gesetzgeber mit der Regelung durch die §§ 194 ff. BGB geschaffen.

Was kann denn verjähren?

Verjähren können materielle und immaterielle Ansprüche. Schuldverhältnisse können deshalb sowohl aus Rechtsgeschäften, als auch aus einer gesetzlichen Regelung, wie sie zum Beispiel Gewährleistungsansprüche darstellen, herrühren. Im Geschäftsalltag entstehen die häufigsten Ansprüche aus unbezahlten Rechnungen. Deshalb beziehen wir uns im nachfolgenden Text vorrangig hierauf.

Wann verjährt eine Rechnung?

Die regelmäßige (subjektive) Verjährungsfrist beträgt  seit dem 1.1.2002 drei Jahre. Diese Frist beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Rechnung gestellt worden ist. Während Forderungen aus Gewährleistungsansprüchen – jedoch nicht immer juristisch korrekt – in den AGB angepasst sein können, greift bei Forderungen aus offenen Rechnungen vorrangig die gesetzliche Regelung.

Das heißt, am praktischen Beispiel erklärt, dass eine Rechnung vom 15.07.2014 mit Ablauf des 31.12.2017 verjährt.

Wie können Sie eine Verjährung stoppen?

Grundsätzlich ist hier zwischen einer Hemmung der Verjährung und dem Neubeginn zu unterscheiden. 

Nach den Vorschriften der §§ 203 ff. BGB entsteht eine Hemmung, wenn – unter anderen Möglichkeiten – eine Klage eingereicht wurde, oder ein Mahnbescheid über die Forderung erlassen ist. Sind das Gerichtsverfahren oder das Mahnverfahren dann abgeschlossen, läuft die Verjährung zeitlich genau dort weiter, wo sie gehemmt wurde. Es entsteht also eine Verlängerung um den Zeitraum, in dem die Hemmung bestanden hatte.

Forderungen verjähren nach drei Jahren | Straetus

Im Prinzip kann zur Eintreibung von Außenständen immer eine Klage erhoben werden, einfacher ist es aber, Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides zu stellen. Der Mahnbescheid ist zudem meist die kostengünstigere und fast immer die schnellere Methode, an das Geld zu kommen.

Damit bereits der Antrag auf Erlass des Mahnbescheides die Verjährung hemmt, ist es erforderlich, dass hier alle Rechtsvorschriften erfüllt sind, beispielsweise muss der genau definierte Rechtsanspruch exakt beziffert enthalten sein. Es ist also von Vorteil, dies gleich professionell erledigen zu lassen.

Wichtig: Eine selbst verfasste Mahnung, auch wenn sie per Einschreiben verschickt oder persönlich übergeben wurde, hemmt die Verjährung nicht!

Was ist ein Neubeginn?

Bei einem Neubeginn der Verjährung (früher Verjährungsunterbrechung genannt), geregelt in § 212 BGB, fängt die Verjährungsfrist neu zu laufen an. Das ist dann der Fall, wenn der Schuldner Abschlagszahlungen, Zinszahlung oder eine Sicherheitsleistung geleistet hat.  Denn dann ist davon auszugehen, dass er den Anspruch anerkennt. Voraussetzung dafür ist aber, dass die Verjährungsfrist zum Zeitpunkt der Zahlung bereits zu laufen begonnen hat. Ein Neubeginn der Verjährung entsteht ebenfalls, wenn eine gerichtliche oder behördliche Vollstreckungshandlung vorgenommen wird.

Fazit – jetzt Verjährung durch einen Mahnbescheid verhindern! Werden Sie jetzt aktiv. Suchen Sie Ihre „alten“ offenen Rechnungen heraus.

Wie Sie die Verjährung von Forderungen verhindern | Straetus

Damit Sie die Verjährung einer Rechnung verhindern, sollten Sie rechtzeitig den Erlass eines Mahnbescheides beantragen. Wird dieser nämlich gestellt, um eine Verjährung zu verhindern, gilt nicht der Zeitpunkt, an dem der erlassene Mahnbescheid dem Schuldner zugestellt wurde, sondern – jedoch nur, wenn die rechtlichen Voraussetzungen alle erfüllt sind – der Tag der Antragstellung.

Dies können Sie theoretisch in den letzten Tagen des Jahres noch veranlassen. Jedoch sollten Sie längere Postlaufzeiten, eine vermehrte Auftragslage und ähnliche, verzögernden Umstände mit einkalkulieren.

Übergeben Sie uns deshalb Ihre offenen Rechnungen, wir erstellen den Mahnbescheid fachlich korrekt, schnell und einfach für Sie.

Schufa und Datenschutz nach EU Grundverordnung

Die neue Hinweislösung gemäß DS-GVO

Bislang wird die Datenübermittlung an die SCHUFA mit einer vom Kunden zu unterzeichnenden SCHUFA-Klausel legitimiert. Diese enthält eine Einwilligung bzgl. der Übermittlung von Positivdaten und einen Hinweisteil für die Übermittlung von Negativdaten. Die zur Umsetzung an die DS-GVO (Datenschutz Grundverordnung) entwickelte SCHUFA-Hinweislösung besteht aus zwei Komponenten:

  • dem sog. SCHUFAHinweis der Vertragspartner zur Unterrichtung der Kunden über die Übermittlung seiner Daten an die SCHUFA.  Diese tritt an die bisherigen SCHUFA-Einwilligungsklauseln. Und werden durch die  SCHUFA-Hinweise nach BDSG ersetzt.
  • Sowie einem ergänzenden SCHUFA-Informationsblatt, das den SCHUFA-Hinweis zur Übermittlung durch eine Beschreibung der Datenverarbeitung bei der SCHUFA als Auskunftei ergänzt und vervollständigt.

SCHUFA-Informationsblatt

Gerichtsverfahren im Ausland

Die Frage, ob die jeweiligen Voraussetzungen im Einzelfall tatsächlich vorliegen, also ein deutsches Gericht die richtige Instanz ist, ist oftmals nicht ohne eine juristische Prüfung und Beratung zu beantworten. Die Abgrenzung kann im Einzelfall schwierig sein.

Ist kein deutsches Gericht international zuständig und der Gläubiger möchte klagen, muss er ein Gerichtverfahren vor einem ihm fremden Gericht im Ausland durchführen. Über den Fall wird nach der einheimischen Rechtsordnung entschieden.

Bei einem solchen Verfahren muss regelmäßig ein ausländischer Anwalt vor Ort beauftragt werden.

 

Das Europäische Mahnverfahren

Am 20. Juli 2008 hat der deutsche Gesetzgeber ein neues Gesetz zur besseren Durchsetzung von Forderungen innerhalb der Europäischen Union verabschiedet (Gesetz zur Verbesserung der grenzüberschreitenden Forderungsdurchsetzung und Zustellung).

Das Gesetz sieht u. A. ein „europäisches Mahnverfahren“ vor, wenn es sich um eine Geldforderung handelt und Gläubiger und Schuldner in verschiedenen Mitgliedsstaaten ansässig sind.

Darüber hinaus wurde mit diesem Gesetz ein einheitliches europäisches Zivilverfahren eingeführt, welches vor den Gerichten der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union – mit Ausnahme Dänemarks – Anwendung finden soll.

Dieses Verfahren betrifft allerdings nur Forderungen bis 2.000,00 EUR und gilt ebenfalls nur für grenzüberschreitende Fälle.

 

Vereinfachte Vollstreckung im Ausland

Die Vollstreckung im EU-Ausland ist seit dem 10.01.2015 deutlich einfacher. Grund dafür ist die EU-Verordnung 1215/2012. So kann sich der Gläubiger nun im jeweiligen Land direkt an ein Vollstreckungsorgan wenden. Auch der Vollstreckungstitel muss in einfachen Fällen nicht mehr vollständig übersetzt werden. Die Vollstreckung erfolgt stattdessen durch eine Vollstreckungsbescheinigung, die in jedem EU-Land gültig ist.

An dem Recht des Schuldners Einspruch gegen die Vollstreckung zu erheben, wenn im Ursprungsland wesentliche Verfahrensgrundsätze verletzt wurden, hat sich nichts geändert.

Kontakt aufnehmen

Mahnverfahren und Inkasso im Ausland

Ein Mahnverfahren oder Inkasso im Ausland kostet Zeit und Geld. Mit Hansen Forderungsmanagementsparen Sie diese Ressourcen ein. Wenn Sie möchten, bearbeiten wir für Sie den internationalen Forderungseinzug. Unbekannte Rechtsvorschriften und mangelnde Sprachkenntnisse sind kein Grund mehr auf Ihr Geld zu verzichten.

 

Profitieren Sie von unserem Inkasso-Service im Ausland

  • Greifen Sie auf unsere Erfahrung zurück. Wir kennen die Gesetzeslage im Ausland.
  • Erhalten Sie Ihren Kunden. Wir kooperieren mit Ihrem Schuldner.
  • Behalten Sie den Überblick über Ihre Kosten. Wir stimmen die Vorgehensweise mit Ihnen ab.

Hansen Forderungsmanagement verfügt über weltweite Kontakte und ist mit eigenen Niederlassungen im Ausland vertreten.

Kontakt aufnehmen

 

Mehr Informationen zu Mahnverfahren und Inkasso im Ausland

Die Welt ist mit den Jahren immer enger aneinander gerückt. Dadurch ergeben sich im Geschäftsleben Chancen, aber auch Risiken.

So kann es notwendig werden ein Mahn- oder Inkassoverfahren auch im Ausland einzuleiten, wenn der Schuldner seinen (Geschäfts-) Sitz nicht, oder nicht mehr in Deutschland hat.

Wie Sie sich auf Ihr Auslandsgeschäft vorbereiten sollten und wie ein Mahnverfahren im Ausland abläuft, erfahren Sie hier:

Gegen den Schuldner im Ausland vorgehen

Sind Sie in die Situation geraten, dass Sie Inkasso im Ausland betreiben müssen, besteht die Möglichkeit ein sogenanntes „grenzüberschreitendes Mahnverfahren“ durchzuführen.

Bevor dieses Mahnverfahren jedoch eingeleitet werden kann, müssen Sie die Voraussetzungen dafür prüfen:

Erste Voraussetzung

Für welche Länder gilt das Verfahren? Die erste Voraussetzung für ein grenzüberschreitendes Mahnverfahren ist zunächst, dass zwischen Deutschland und dem Staat, in dem der Schuldner seinen (Geschäfts-) Sitz hat, eine Vereinbarung geschlossen wurde. Diese muss beinhalten, dass die Zustellung eines deutschen Mahnbescheides in diesem Staat möglich ist. Hat der Schuldner seinen Wohnsitz in Deutschland, ist ein „normales“ außergerichtliches Inkasso nach deutschem Recht einzuleiten.

Zweite Voraussetzung

Wo befindet sich der Gerichtsstand? Voraussetzung ist außerdem, dass die deutschen Gerichte für das zugrunde liegende Geschäft international zuständig sind. Das ist der Fall, wenn die Parteien einen deutschen Erfüllungsort, oder einen deutschen Gerichtsstand vertraglich vereinbart haben.

Die Zustellung eines Mahnbescheids ist zurzeit in folgenden Ländern möglich:

Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Israel, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Großbritannien und Nordirland sowie Zypern.

Basiszinssatz? Was war das noch?

Der Basiszinssatz ist die Grundlage zur Berechnung von Verzugszinsen. Die Bundesbank berechnet ihn jedes halbe Jahr. Er wird jeweils am 01.01. und am 01.07 veröffentlicht. Seit dem 01.07.2016 beträgt er -0,88 Prozent. Seit 2013 befindet er sich im Minus.

Wieso ist der Basiszinssatz negativ?

Im Jahr 2013 lag der Basiszinssatz das erste Mal im Minus. Damals kritisierte die Inkassobranche, dass die Bundesbank den Verzugszins flexibel anhand des Basiszinssatzes berechnet.

Denn mit einem sinkenden Verzugszins, würde auch der Druck auf den Schuldner sinken, zügig zu bezahlen.

Des Weiteren wurde bemängelt, dass durch die niedrigen Verzugszinsen ein Anreiz entsteht den Verzug als günstigen Kredit zu missbrauchen, anstatt Geld bei der Bank zu leihen. Der Gläubiger hätte dann das Nachsehen.

Eine Alternative zur ständigen Kontrolle des Basiszinssatzes ist es die Arbeit auszulagern. Sparen Sie Zeit und Nerven, in dem Sie Mahnungen schreiben lassen, statt sie selbst zu schreiben.

Nicht gefunden, wonach Sie suchen?

Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf, um offene Fragen zu klären. Lassen Sie sich beraten oder fordern Sie direkt ein unverbindliches Angebot an.

Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.

Mehr Informationen

Ihr Ansprechpartner:

René Hansen

Geschäftsführer

Unkeler Straße 3
50939 Köln

3/5 - (11 votes)