Die Antworten hierauf sind oft so vielfältig wie das Inkasso selbst. Generell gilt bei uns, dass wir erfolgbasiert arbeiten. Entgegen einer üblichen Anwaltabrechnung, zahlen Sie bei uns dann, wenn es einen Erfolg zu vermelden gibt. Ihr Schuldner muss für den Ihnen entstanden Verzugsschaden einstehen. Hierzu zählen auch anfallende Inkassokosten, die nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) berechnet werden, und somit vom Schuldner zu tragen sind.
Was kostet mich die Zusammenarbeit mit Ihnen?
Wir besprechen zunächst, in welcher Tiefe die Zusammenarbeit in Ihrer aktuellen Situation Sinn macht und welchen Inkasso-Tarif wir auf Grundlage Ihrer Bedürfnisse empfehlen würden.
Zur ersten Einschätzung fordern Sie gerne unsere Debitoren Checkliste bei uns an.
Eine gute Nachricht dabei lautet: Das Einbringen der offenen Forderungen ist für Sie weitgehend ohne Risiko. Alles Weitere entnehmen Sie bitte unserem Angebot welches wir Ihnen auf Wunsch unverbindlich zusenden.
Und was kostet es Sie, wenn Sie sich selbst um Ihre offenen Forderungen kümmern?
Vermutlich vor allem viel Nerven – aber auch richtig Geld. Rechnen Sie bitte aus, wieviel Arbeitsstunden Sie oder Ihre Mitarbeiter mit derlei Themen verbringen müssen und was Sie eine Arbeitsstunde kostet. Das ist ein Aufwand, der Ihnen definitiv nicht ersetzt wird.
Sollten Sie mit uns zusammenarbeiten, kostet Sie das kaum etwas – und die eingesparte Zeit investieren Sie erfolgreicher in Ihr Kerngeschäft.
Was kann sonst noch finanziell auf mich zukommen?
Es kann sein, dass wir Kosten für Sie auslegen müssen – keine Sorge, dass tun wir immer erst nach Rücksprache und Freigabe durch Sie. Auch diese vorverauslagten Kosten werden Ihrem Schuldner auf jeden Fall in Rechnung gestellt.
Dabei kann es sich zum Beispiel um eine Adressrecherche handeln wenn der Schuldner unbekannt verzogen ist. Oder aber auch die Gerichtskosten für einen Mahnbescheid. Auch diesen beziffern wir vorab und Sie stimmen dem zu oder auch nicht.
Sie sehen, Sie bleiben im Entscheider des Verfahrens.