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Inkasso und Verjährung: Das sollten Sie bei offenen Forderungen beachten

Inkasso und Verjährung im Überblick

Erfahren Sie in diesem Beitrag, was es bei der Verjährung von offenen Forderungen zu beachten gibt, was es mit Verjährungsfristen auf sich hat und wie sich das Ganze auf das Inkasso auswirkt.

Das Wichtigste kurz zusammengefasst

  • Eine Verjährungsfrist ist ein gesetzlich festgelegter Zeitrahmen, in dem eine Forderung gerichtlich durchgesetzt werden kann.
  • In den meisten Fällen verjährt ein Anspruch nach drei Jahren.
  • Stichtag für die Verjährung ist der 31. Dezember des entsprechenden Jahres.
  • Eine Verjährung kann durch eine sogenannte „Hemmung“ pausiert werden.
  • Verjährungsfristen können verlängert werden, beispielsweise durch eine Titulierung im Rahmen eines Inkassoverfahrens.
  • Der Ablauf der Verjährungsfrist hat zur Folge, dass Ansprüche nicht mehr gerichtlich durchgesetzt werden können.

Was sind Verjährungsfristen?

Der Zeitrahmen, in dem Gläubiger ihren Anspruch gerichtlich durchsetzen können, wird durch die Verjährungsfrist festgelegt. Verstreicht diese Frist, verliert der Gläubiger diese Möglichkeit, und der Anspruch gilt als verjährt.

Die Regelverjährung ist im § 194 ff. BGB festgelegt und beträgt drei Jahre. Damit haben beispielsweise Mietzahlungen, Lohnansprüche, Kaufverträge oder auch Rechnungen eine Verjährungsfrist von drei Jahren, sofern dafür keine explizite andere Regelung besteht. Dementsprechend ist auch der Großteil der Inkassoschulden nach drei Jahren verjährt.

Es gibt jedoch einige gesetzlich festgelegte Ausnahmen und somit abweichende Fristen. Darunter fallen beispielsweise gewerbliche Transportverträge, Mängelansprüche, Ersatzansprüche von Vermietern oder auch Werkverträge.

In einigen Fällen kann die Verjährungsfrist bis zu 30 Jahre betragen.

Stichtag ist der 31. Dezember

Die Verjährung beginnt nicht an dem gleichen Tag, an dem der Anspruch entstanden ist, sondern zum Ende des entsprechenden Jahres. Dies ist in § 199 Abs. 1 BGB festgelegt.

Ein Beispiel dazu:

Ist ein Anspruch am 22.05.2024 entstanden, dann verjährt dieser erst am 01.01.2028 und nicht am 22.05.2027.

Dementsprechend verjähren alle Ansprüche aus einem Jahr zum gleichen Zeitpunkt, beispielsweise alle offenen Forderungen von 2021 am 01.01.2025.

Besonderheiten bei der Verjährung von Schulden

Der genaue Zeitpunkt, wann Schulden und damit offene Forderungen verjähren, hängt von folgenden Faktoren ab:

  • Die Art der Forderung
  • Wann die ursprüngliche Forderung entstanden ist
  • Ob die Forderung tituliert ist

Die regelmäßige Verjährungsfrist für Schulden im Allgemeinen ist in § 195 BGB festgelegt und beträgt, wie bereits erwähnt, drei Jahre. Ist die Forderung jedoch tituliert, verjährt sie in der Regel erst nach 30 Jahren. Gläubiger können dann die Forderungen durch eine Zwangsvollstreckung eintreiben.

Zudem gibt es auch längere Verjährungsfristen für bestimmte Schulden. So verjähren beispielsweise Steuerschulden erst nach fünf Jahren und Schulden bei Krankenkassen erst nach vier Jahren.

Das sollten Sie bei Forderungen kurz vor der Verjährungsfrist tun

Sollten Sie feststellen, dass Sie offene Forderungen haben, die kurz davor stehen zu verjähren, sollten Sie schnell reagieren.

Erstellen Sie unbedingt eine Rechnung, sofern dies noch nicht geschehen ist. Mahnen Sie bei ausbleibender Zahlung so schnell wie möglich. Wenn Ihre Mahnung nicht zum Erfolg führt, sollten Sie sich zügig mit einem Inkassounternehmen in Verbindung setzen, das Ihre offenen Forderungen professionell, aber mit dem nötigen Nachdruck eintreibt und, falls notwendig, weitere rechtliche Schritte einleitet.

Inkasso von Hansen Forderungsmanagement – Wir treiben Ihre offenen Forderungen für Sie ein

Als Inkassounternehmen unterstützen wir Sie bei der erfolgreichen Beitreibung Ihrer offenen Forderungen. Wir kümmern uns für Sie um das komplette Forderungsmanagement, um gerichtliche und außergerichtliche Mahnverfahren, die Betreuung Ihrer titulierten Forderungen und die komplette Zahlungsüberwachung. So können Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren, während wir dafür sorgen, dass Sie Ihr Geld erhalten.

Hemmung der Verjährung als Gläubiger

Gläubiger können durch eine sogenannte Hemmung (§ 203 ff. BGB) die Verjährung ihrer Forderungen unterbrechen. Der Zeitraum der Hemmung fließt damit nicht in die Verjährungsfrist ein. Ausgelöst werden kann eine solche Hemmung der Verjährung auf verschiedene Arten, beispielsweise durch einen Antrag für ein gerichtliches Mahnverfahren oder eine Klage.

Beachten Sie: Eine einfache Mahnung löst keine Hemmung der Verjährungsfrist aus.

Neubeginn der Verjährungsfrist

Die Verjährungsfrist kann durch ein sogenanntes Schuldanerkenntnis auch neu beginnen. Diese ist gegeben, wenn der Schuldner beispielsweise eine Ratenzahlung vornimmt oder den Anspruch auf andere Weise anerkennt.

Folgen einer abgelaufenen Verjährungsfrist

Ist die Verjährungsfrist abgelaufen, ist der Anspruch des Gläubigers verjährt. Eine Verjährung bedeutet allerdings nicht, dass der Anspruch komplett erlischt. Der Schuldner hat jedoch das Recht, ab diesem Zeitpunkt eine „Einrede der Verjährung“ geltend zu machen, wodurch der Schuldner nicht mehr verpflichtet ist, die Forderung zu erfüllen.

Wenn der Schuldner eine solche Verjährungseinrede versäumt, kann der Anspruch auch nach Ende der Frist noch vom Gläubiger eingefordert werden.

Inkasso und die Verjährung von Schulden

Eine Verjährung hat im schlimmsten Fall zur Folge, dass Gläubiger ihren Anspruch auf die Erfüllung der Forderung verlieren. Aus diesem Grund sollten Sie als Gläubiger immer die Verjährungsfristen Ihrer offenen Forderungen im Blick haben, säumigen Kunden frühzeitig eine Mahnung schreiben und schnell reagieren, wenn eine Verjährung droht. Durch ein gerichtliches Mahnverfahren im Rahmen des Inkassos kann die Verjährungsfrist von offenen Forderungen auf 30 Jahre verlängert werden. Auf diese Weise können Sie auch nach Ablauf der regelmäßigen Verjährungsfrist noch an Ihr Geld kommen.

Selbst wenn eine Forderung verjährt sein sollte, kann es sinnvoll sein, eine Rechnung zu stellen, da nicht jeder Schuldner an die Verjährungseinrede denkt.

Für Unternehmen, die regelmäßig mit Kunden zu tun haben, die ihre Rechnungen nicht zuverlässig und fristgerecht begleichen, ist ein gutes Forderungsmanagement essenziell. Als Spezialisten für Inkasso und Forderungsmanagement unterstützen wir Sie hierbei selbstverständlich gern. Nehmen Sie bei Fragen einfach unverbindlich Kontakt zu uns auf.

Häufige Fragen

Wann beginnt die Verjährungsfrist?

Die Verjährungsfrist beginnt immer zum Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von diesem Anspruch erfährt oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erfahren müssen.

Kann eine Verjährungsfrist neu beginnen?

Ja, eine Verjährungsfrist kann neu beginnen. Das ist dann der Fall, wenn eine sogenannte Schuldanerkenntnis stattfindet, beispielsweise durch die Zahlung von Zinsen oder Raten.

Welche Fristen für die Verjährung gibt es?

Je nach Sachverhalt gelten unterschiedliche Verjährungsfristen. Diese können von sechs Monaten bis zu 30 Jahren reichen. Die meisten Ansprüche haben eine Verjährungsfrist von drei Jahren.

Wann verjährt ein Vollstreckungsbescheid?

Liegt ein Vollstreckungsbescheid vor, dann gilt eine Verjährungsfrist von 30 Jahren.

Was ist der Unterschied zwischen Zahlungsverzug und Verjährung?

Ein Zahlungsverzug tritt dann ein, wenn eine Forderung nicht rechtzeitig beglichen wird, maßgeblich ist hier die sogenannte Zahlungsfrist. Der Gläubiger hat dann die Möglichkeit, Verzugszinsen und ggf. auch Schadensersatz zu fordern. Eine Verjährung tritt dagegen dann ein, wenn eine bestimmte Frist abgelaufen ist, in der der Gläubiger diesen Anspruch vor Gericht hätte geltend machen können. Nach Ablauf der Verjährungsfrist kann sich ein Schuldner auf die Verjährung berufen und die Zahlung verweigern.

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