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Inkasso ohne Mahnung: Geht das überhaupt?

Inkasso ohne Mahnung Wissenswertes

Viele Unternehmer kennen das Problem: Eine Rechnung bleibt unbezahlt, und der Kunde reagiert nicht. Doch ist eine Mahnung wirklich immer erforderlich, bevor Sie ein Inkassobüro beauftragen können? In bestimmten Fällen ist dies nicht notwendig. In diesem Artikel erfahren Sie, wann ein Inkasso ohne vorherige Mahnung rechtlich zulässig ist und welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen.

Das Wichtigste im Überblick

  • Inkasso ohne Mahnung ist bei Geschäftskunden möglich, wenn auf der Rechnung ein festes Zahlungsziel angegeben ist und dieses überschritten wurde. Zudem tritt der Verzug bei Unternehmen automatisch 30 Tage nach Rechnungsstellung oder Leistungserbringung ein, wenn keine Zahlungsfrist vereinbart wurde.
  • In Miet- oder Ratenzahlungsverträgen kann der Verzug ohne Mahnung eintreten, wenn der Schuldner mit mehreren Zahlungen in Rückstand gerät. Diese Regelung gilt in der Regel sowohl für Geschäftskunden als auch für Privatkunden.
  • Die Forderung muss berechtigt, fällig und nachweisbar sein, um ohne Mahnung ein Inkassoverfahren einzuleiten.
  • Bei Privatkunden muss auf der Rechnung ausdrücklich auf die Folgen des Verzugseintritts hingewiesen werden, damit Inkasso ohne Mahnung möglich ist.

Wann Inkasso ohne Mahnung möglich ist

Ob eine Mahnung erforderlich ist, hängt davon ab, wann der Schuldner in Verzug gerät. In bestimmten Fällen tritt der Verzug automatisch ein, sodass eine Mahnung nicht notwendig ist.

Das ist der Fall, wenn für die Zahlung eine kalendermäßig bestimmte Frist vereinbart wurde, wie zum Beispiel ein konkretes Zahlungsdatum auf der Rechnung oder im Vertrag. Ebenso gilt für Geschäftskunden, dass diese spätestens 30 Tage nach Rechnungsstellung oder Erhalt der Leistung automatisch in Verzug geraten. In bestimmten Vertragsverhältnissen wie Miet- oder Ratenzahlungsverträgen kann der Verzug ebenfalls ohne Mahnung eintreten, wenn der Schuldner mit mindestens zwei Zahlungen in Rückstand gerät.

Ein weiterer wichtiger Fall ist, wenn der Schuldner ausdrücklich mitteilt, dass er nicht zahlen wird. In diesem Fall tritt der Verzug sofort ein, ohne dass es einer Mahnung oder einer bestimmten Frist bedarf.

Bei Verbrauchern ist es erforderlich, dass auf die Folge des Verzugseintritts, also das sofortige Inkasso, ausdrücklich in der Rechnung hingewiesen wird. Fehlt dieser Hinweis, ist eine Mahnung erforderlich.

Unabhängig vom konkreten Fall muss die Forderung berechtigt, fällig und nachweisbar sein, bevor ein Inkassoverfahren ohne Mahnung eingeleitet werden kann.

Das direkte Inkasso: Rechtliche Grundlagen

Sobald ein Schuldner in Verzug geraten ist, können Unternehmer ihre Forderungen direkt an ein Inkassobüro übergeben – und das ohne eine vorherige Mahnung. Die rechtlichen Grundlagen für dieses Vorgehen finden sich vor allem in § 286 BGB, der festlegt, wann der Verzug eintritt und damit das Inkasso ohne Mahnung rechtlich zulässig wird.

Wann tritt Verzug ohne Mahnung ein?

Es gibt mehrere Situationen, in denen der Schuldner automatisch in Verzug gerät, ohne dass eine Mahnung erforderlich ist:

  • Kalendermäßig bestimmtes Zahlungsziel (§ 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB): Ist auf der Rechnung ein konkretes Zahlungsdatum genannt (z. B. „zahlbar bis zum 15.03.2024“), tritt Verzug automatisch mit Ablauf dieses Tages ein. Eine Mahnung ist nicht erforderlich.
  • 30-Tage-Regelung bei Unternehmen (§ 286 Abs. 3 BGB): Bei Geschäften zwischen Unternehmen kommt der Schuldner spätestens 30 Tage nach Zugang der Rechnung oder der erbrachten Leistung in Verzug. Eine Mahnung ist in diesem Fall nicht notwendig, sofern keine abweichende vertragliche Vereinbarung besteht.
  • Ausdrückliche Zahlungsverweigerung (§ 286 Abs. 2 Nr. 3 BGB): Lehnt der Schuldner die Zahlung ernsthaft und endgültig ab, tritt der Verzug sofort ein, unabhängig von Fristen oder Zahlungszielen.
  • Besondere Regelungen für Dauerschuldverhältnisse: Bei Miet-, Darlehens- oder Ratenzahlungsverträgen kann der Verzug ebenfalls ohne Mahnung eintreten, wenn der Schuldner mit mehreren aufeinanderfolgenden Zahlungen in Rückstand gerät und eine bestimmte Mindesthöhe erreicht ist.

Wichtige Aspekte für die Praxis

Damit ein Inkasso ohne Mahnung rechtssicher eingeleitet werden kann, sollten Unternehmer folgende Punkte beachten:

  • Nachweis des Rechnungszugangs: Der Schuldner muss die Rechnung erhalten haben. Dies lässt sich beispielsweise durch den Versand per Einschreiben dokumentieren.
  • Klare Zahlungsfristen: Statt unklarer Formulierungen wie „zahlbar innerhalb von 14 Tagen“ sollte ein genaues Fälligkeitsdatum angegeben werden.
  • Schriftliche Zahlungsverweigerungen sichern: Falls ein Schuldner ausdrücklich mitteilt, dass er nicht zahlen wird, sollte dies dokumentiert werden.
  • Schnelle Reaktion nach Verzugseintritt: Sobald der Schuldner in Verzug gerät, können Verzugszinsen und Inkassokosten geltend gemacht werden. Eine zeitnahe Übergabe an ein Inkassobüro erhöht die Erfolgsaussichten der Forderungsdurchsetzung.

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Wir von Hansen Forderungsmanagement bieten wir Ihnen eine schnelle und effiziente Lösung für das Inkasso. Unsere Experten kümmern sich um den gesamten Inkassoprozess, von der Prüfung der Verzugsvoraussetzungen bis zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Dabei setzen wir auf Transparenz, Professionalität und eine schnelle Bearbeitung, um Ihre Liquidität zu sichern und Ihr Geschäftsrisiko zu minimieren. Kontaktieren Sie uns noch heute für ein kostenloses und unverbindliches Angebot.

Wer trägt die Kosten für das Inkasso?

In der Regel trägt der Schuldner die Kosten für das Inkassoverfahren, wenn dieser in Verzug ist. Nach § 286 BGB sind Schuldner verpflichtet, die Kosten für die Rechtsverfolgung zu übernehmen, sobald sie in Zahlungsverzug geraten. Dazu gehören sowohl die Inkassogebühren als auch eventuell anfallende Verzugszinsen und Mahnkosten.
Falls der Schuldner nicht zahlt, können diese Kosten im Rahmen des Inkassoverfahrens geltend gemacht werden. Bei erfolgreichem Inkasso wird der Schuldner zur Zahlung der gesamten Kosten verpflichtet.

Häufige Fragen und Antworten

Wann kann eine Forderung ohne Mahnung an ein Inkassounternehmen übergeben werden?

Eine Forderung kann ohne vorherige Mahnung an ein Inkassounternehmen übergeben werden, wenn der Schuldner bereits automatisch in Verzug ist. Das ist der Fall, wenn ein kalendermäßig bestimmtes Zahlungsziel verstrichen ist, bei Unternehmergeschäften nach Ablauf der Zahlungsfrist bzw. spätestens 30 Tagen nach Rechnungsstellung. In diesen Fällen ist eine Mahnung nicht erforderlich, und das Inkassounternehmen kann sofort tätig werden.

Wie schnell kann ein Inkassounternehmen die Forderung durchsetzen?

Als Inkassounternehmen kümmern wir uns um die zügige Beitreibung Ihrer Forderungen. Die Dauer des Inkassoverfahrens hängt jedoch auch von der Reaktion des Schuldners ab. In der Regel erhalten Sie das Geld für Ihre offene Forderung innerhalb weniger Wochen, bei weiteren rechtlichen Schritten kann es jedoch länger dauern.

Was passiert, wenn der Schuldner die Forderung trotz Inkassoverfahren nicht begleicht?

Wenn der Schuldner trotz Inkassoverfahren nicht zahlt, leiten wir weitere Maßnahmen wie das Mahnverfahren oder Zwangsvollstreckung ein. Wir setzen rechtliche Schritte ein, um Ihre Forderung durchzusetzen und halten Sie dabei stets auf dem Laufenden.

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