Die Mahnung per E-Mail ist ein schnelles und kostengünstiges Mittel, um ausstehende Zahlungen einzufordern. Doch nicht jede E-Mail-Mahnung ist rechtlich wirksam. In diesem Artikel erfahren Sie, welche rechtlichen Vorgaben und Bestimmungen Sie beim Versenden einer Mahnung per E-Mail beachten müssen, um sicherzustellen, dass Ihre Forderungen auch durchgesetzt werden können.
Eine Mahnung per E-Mail ist grundsätzlich möglich, jedoch müssen dabei bestimmte rechtliche Vorgaben beachtet werden. In der Praxis kann es schwierig sein, den Nachweis über den Empfang einer E-Mail zu erbringen. Eine Lesebestätigung oder Empfangsbestätigung reicht hier nicht aus, um eine Mahnung rechtssicher zuzustellen. Denn diese bestätigen lediglich, dass die E-Mail im Postfach des Empfängers eingegangen ist, aber nicht, dass sie auch tatsächlich zur Kenntnis genommen wurde.
Um eine Mahnung rechtssicher zuzustellen, muss die Zustellung nachweisbar und belegbar erfolgen. Eine einfache Lesebestätigung kann beispielsweise auch leicht manipuliert oder abgelehnt werden und bietet daher keine ausreichende Rechtssicherheit. Eine bessere Option ist der Versand der Mahnung per Einschreiben oder durch die Nutzung eines qualifizierten elektronischen Versanddienstes, der eine rechtssichere Zustell- und Empfangsbestätigung ermöglicht.
Wenn Sie eine Mahnung per E-Mail versenden möchten, achten Sie darauf, dass der Empfang und das Lesen der Nachricht nachweisbar sind, um im Falle eines Rechtsstreits abgesichert zu sein.
Die Mahnung per E-Mail bietet sowohl Vorteile als auch einige Herausforderungen, die Sie als Unternehmer kennen sollten. Nachfolgend finden Sie eine detaillierte Übersicht, um abzuwägen, ob die E-Mail-Mahnung für Ihr Unternehmen sinnvoll ist.
Fazit: Die Mahnung per E-Mail kann eine praktische und kostengünstige Möglichkeit sein, offene Forderungen anzumahnen. Allerdings sollten Sie sich der potenziellen Risiken bewusst sein und prüfen, ob für Ihr Unternehmen der rechtssichere Versand per Post oder ein qualifizierter elektronischer Versanddienst sinnvoller ist.
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Ein Mahnschreiben, auch wenn es per E-Mail versendet wird, sollte klar und präzise formuliert sein, um Missverständnisse zu vermeiden und dem Schuldner keine Ausreden zu bieten.
Folgende Punkte sollten unbedingt enthalten sein:
Mahnungen per E-Mail sind rechtssicher, wenn die Zustellung nachweisbar ist. Ein Nachweis ist notwendig, um die Zustellung im Streitfall eindeutig zu belegen. In der Praxis gestaltet sich die Nachweisbarkeit einer Mahnung per E-Mail jedoch schwierig, da beispielsweise eine einfache Lesebestätigung nicht ausreicht.
Stellen Sie sicher, dass die E-Mail die richtigen Informationen enthält, wie den Betrag, das Fälligkeitsdatum und eine neue Frist. Achten Sie zudem darauf, dass der Schuldner die E-Mail erhält und die Nachricht klar formuliert ist.
Eine Mahnung per Post oder Fax kann sicherer sein, da Sie den Empfang durch Einschreiben oder Sendebericht nachweisen können. Das ist bei E-Mail schwieriger. Wenn Sie rechtssichere Nachweise benötigen, sind Post oder Fax oft die bessere Wahl.
Ja, eine Mahnung per E-Mail ist auch international zulässig, jedoch können zusätzliche rechtliche Anforderungen bestehen, je nach Land und den dort geltenden Vorschriften.
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