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Schulden eintreiben

Vorgehensweise bei Schuldeneintreibung

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Eintreiben von Schulden - Darauf sollten Sie achten

Sie leiden unter der Zahlungsmoral mancher Kunden, die ihre offenen Rechnungen nicht fristgerecht bezahlen? Oder Ihre Kunden stecken gerade in einer Privatinsolvenz? Nicht nur eine Nichtzahlung, auch eine verspätete Zahlung kann Ihr Unternehmen in einen ernstzunehmenden Liquiditätsengpass bringen. Sobald Zahlungen offen bleiben, muss geklärt werden, was die Ursache dafür ist und die Schulden sollten zeitnah beglichen werden. Wenn weiterhin kein Zahlungseingang erfolgt, hilft nur eines: Die Schulden müssen eingetrieben werden. Doch wer übernimmt diese Aufgabe und worauf gilt es zu achten?

Rechnung überprüfen

Zunächst gilt es, die Rechnung auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Eventuell ist auch ein Übermittlungsfehler aufgetreten, sodass der Schuldner die Rechnung gar nicht erhalten hat. Dies lässt sich bei einer Nachfrage in der Buchhaltung leicht herausfinden. Ist ihrerseits alles korrekt abgelaufen, so ist von Gläubigerseite alles richtig verlaufen. Wichtig ist, dass eine Rechnung sorgfältig verfasst ist und alle notwendigen Angaben enthält. Darunter fallen:

  • Name, Anschrift & Ausstellungsdatum
  • Steuernummer oder USt-IdNr.
  • Menge und Art der Lieferung
  • Umfang und Art der Leistungen
  • Liefer- und Zahlungszeitpunkt
  • Entgelt, Steuerbetrag & Boni

Sobald eine Rechnung über diese Angaben verfügt, gilt sie als rechtskräftig und sollte vom Schuldner beglichen werden.

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Schuldeneintreiber

Wer fungiert als Schuldeneintreiber? Ein Anwalt? Grundsätzlich können sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen bis zu einem gewissen Punkt als Schuldeneintreiber handeln. Als ein Schuldeneintreiber wird eine Person bezeichnet, die dafür sorgt, dass die Forderungen erfüllt werden. Professionelle Unterstützung in dieser Angelegenheit anzunehmen, erleichtert jedem Gläubiger den Prozess. Die Hilfe eines Inkassounternehmens kann im Gegensatz zu einem Gerichtsvollzieher bereits sehr früh in Anspruch genommen werden. Dann wird die Inkassofirma als Schuldeneintreiber damit beauftragt, die Geldforderungen des Schuldners einzutreiben. Sie kann also im Auftrag des Schuldners agieren oder im eigenen Namen handeln, wenn der Auftrag übertragen wurde.

Vorgehensweise bei Schuldeneintreibung

Sie haben als KMU Ihre Leistung erbracht und die Rechnung ordnungsgemäß an Ihren Kunden geschickt? Die Zahlungsfrist (i.d.R. 30 Tage) ist bereits verstrichen und auch trotz Zahlungserinnerung zahlt Ihr Schuldner die offene Forderung nicht? Jetzt ist konsequentes Handeln gefragt – ob Sie eine Eintreibung einleiten oder den Inkassofall auf dem außergerichtlichen Weg lösen möchten.

Ein gut organisiertes Forderungsmanagement fordert jedoch nicht nur Zeit und juristisches Wissen. Auch psychologisches Fingerspitzengefühl ist angesagt. Standardisierte Mahnschreiben werden längst durch eine individuelle Inkassobearbeitung ergänzt. Doch können Sie das als Gläubiger neben Ihrem Kerngeschäft leisten?

Geben Sie die Aufgabe lieber in professionelle Hände und arbeiten Sie mit den Experten von Hansen Forderungsmanagement zusammen. Unsere Mitarbeiter behalten stets den Überblick und wissen, welcher Schritt als Nächstes ansteht. Bei der Schuldeneintreibung wird grundsätzlich wie folgt vorgegangen: 

  • Im ersten Schritt soll eine freundliche Zahlungserinnerung erfolgen. Dies geschieht in der Regel 10 bis 14 Tage nach Fälligkeit der Rechnung. Erfolgt eine direkte Reaktion auf die Zahlungserinnerung, kann aus Kulanz eine Verlängerung der Zahlungsfrist erfolgen oder sich auf eine Ratenzahlung geeinigt werden. 
  • Der 1. Mahnbescheid wird erstellt, sofern eine Dauer von 5 bis 10 Tagen nach Versand einer Zahlungserinnerung vergangen ist. Erfolgt wieder kein Zahlungseingang, wird der Vorgang in Form einer 2. Mahnung, Frist erneut 5 bis 10 Tage, wiederholt. Der Schuldner kann Einspruch gegen die Mahnungen erheben. 
  • Ein Schuldanerkenntnis soll angefordert werden, damit schriftlich festgehalten wird, dass der Schuldner seine Schulden in Form einer Geldforderung anerkennt und er in einem Schuldverhältnis steht. 
  • Die Beantragung von einem Vollstreckungsbescheid (Verjährung nach 30 Jahren) sollte ebenfalls erfolgen. Diese Urkunde erhält der Gläubiger.  
  • Die nächsten Optionen liegen in einem gerichtlichen Mahnverfahren und einer Klage

Inkasso und Forderungsmanagement

Schuldeneintreiber, die Ihr Handwerk gelernt haben und sich in diesem Bereich stetig weiterbilden, finden Sie bei dem Inkassobüro Ihres Vertrauens. Sie agieren als Geldeintreiber, die sich den Inkassoerfolg ihrer Gläubiger auf die Fahne schreiben und dabei dennoch nicht den Kundenerhalt aus den Augen verlieren. Manchmal muss behutsam mit den Gläubigern umgegangen werden, damit langjährige Geschäftsbeziehungen kein voreiliges Ende finden und beide Parteien wieder auf einen gemeinsamen Nenner kommen.

Eine diskrete Problemlösung ist daher das Ziel eines jeden Inkassounternehmen. Dies ist einfacher, wenn die Sachlage der Schuldeneintreibung extern geregelt wird. Mitsamt einer guten Kommunikationsfähigkeit, rechtlicher Kenntnis und dem Gespür für den richtigen Umgang mit Schuldnern überzeugt Sie Ihr Inkassobüro Hansen.

Mit Hansen Forderungsmanagement Ihre Schulden eintreiben

Wir unterstützen Sie in vollem Umfang, wenn es um die Eintreibung Ihrer Schulden geht und nehmen Ihnen damit eine gewaltige Last ab. Mit dem Wissen, dass die Schuldenangelegenheit in die professionellen Hände unserer Experten übergeben wird, können Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren. Auch das Privatleben leidet nicht unter der Schuldeneintreibung und kostet Sie enorme Zeit, sobald Sie professionelle Unterstützung haben. Kontaktieren Sie Hansen Forderungsmanagement, falls Zahlungsverzug eintritt und wir kümmern uns um die Schuldeneintreibung und unterstützen Sie durch fachmännische Beratung.

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Sie wollen mehr erfahren, sich kompetent beraten lassen oder direkt einen Termin ausmachen? Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf, um offene Fragen zu klären oder sich einfach unverbindlich zum Thema Inkasso beraten zu lassen. Wir freuen uns auf Sie!

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