In diesem Artikel erfahren Sie, wie viele Mahnungen verschickt werden müssen, bevor Sie ein Inkassounternehmen beauftragen können. Zudem gehen wir auf die gesetzlichen Regelungen ein, die Sie zu Mahnungen und Zahlungsverzug kennen sollten.
Nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen ist lediglich eine Mahnung erforderlich. Diese erste Mahnung, die häufig als Zahlungserinnerung bezeichnet wird, dient dazu, den Schuldner in Verzug zu setzen, sofern der Verzug nicht automatisch eintritt, und ihn zur Begleichung der offenen Forderung aufzufordern. Es hat sich jedoch bei vielen Unternehmen eingebürgert, dass aus Kulanz bis zu drei Mahnungen verschickt werden.
Gut zu wissen: Es gibt keine gesetzliche Pflicht, mehrere Mahnungen vor der Einleitung weiterer Schritte zu versenden.
Bei einem Geschäftskunden tritt der Verzug ein, sobald die festgelegte Zahlungsfrist verstrichen ist. Wenn keine explizite Zahlungsfrist festgelegt wurde, tritt der Zahlungsverzug automatisch nach 30 Tagen ein, wenn die Rechnung bis dahin nicht bezahlt wurde. Der Gläubiger versendet in diesem Fall ebenfalls eine erste Mahnung bzw. Zahlungserinnerung an den Schuldner. Unter Umständen können hierbei bereits Verzugszinsen geltend gemacht werden.
Wie bereits erwähnt, ist eine Mahnung nicht erforderlich. Wir sind jedoch der Meinung, dass diese Geschäftspraxis Sinn macht und eine Erinnerung an Kunden nicht schadet. Gläubiger sollten jedoch auf eine zeitnahe Kommunikation mit ihren Kunden achten.
Wenn die Zahlung weiterhin nicht beglichen wird und die eventuell neu gesetzte Frist verstrichen ist, hat der Gläubiger die Möglichkeit ein gerichtliches Mahnverfahren einzuleiten. Oft wird ab diesem Zeitpunkt auch ein Inkassounternehmen für die Eintreibung der Forderungen beauftragt. Eine Versendung weiterer Mahnungen durch den Gläubiger ist dafür nicht notwendig.
Bei Privatkunden tritt der Verzug ebenfalls automatisch ein, wenn die in der Rechnung festgelegte Zahlungsfrist überschritten wurde. Fehlt jedoch eine solche Zahlungsfrist auf der Rechnung, dann tritt der Verzug erst ein, wenn der Gläubiger eine Mahnung bzw. Zahlungserinnerung versendet hat.
Wenn der Schuldner nicht auf die Mahnung reagiert, kann der Gläubiger ebenfalls ein Mahnverfahren einleiten.
Brauchen Sie Unterstützung bei der Beitreibung offener Forderungen von Ihren Kunden? Als Inkassobüro übernehmen wir für Sie den gesamten Mahnprozess, die Betreuung titulierter Forderungen und bei Bedarf auch die vollständige Zahlungsüberwachung. So können Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren, während wir dafür sorgen, dass Sie Ihr Geld erhalten.
Meistens erfolgt spätestens nach der „letzten Mahnung“ die Beauftragung eines Inkassounternehmens oder eines anderen externen Dienstleisters durch den Gläubiger. Ab diesem Zeitpunkt übernimmt das Inkassounternehmen die Eintreibung der offenen Forderungen und bedient sich dabei unterschiedlicher Maßnahmen. Neben dem außergerichtlichen Inkassoverfahren kann es unter Umständen auch zu einem gerichtlichen Inkassoverfahren kommen, wenn der Schuldner keine Bereitschaft zur Zahlung zeigt. Auf diese Weise kann das Inkassounternehmen die Forderung des Gläubigers langfristig sichern und einen vollstreckbaren Titel erwirken.
Unser Tipp: Nehmen Sie am besten frühzeitig Kontakt zu einem Inkassobüro auf, wenn Ihr Schuldner seine offenen Forderungen nicht begleicht und eine Reaktion ausbleibt.
In der Regel wird die Forderung innerhalb von vier bis acht Wochen beglichen, nachdem im Inkasso die ersten Mahnschritte eingeleitet werden. Wenn der Schuldner nicht zahlt, werden weitere rechtliche Maßnahmen ergriffen, wie eine gerichtliche Mahnung oder Vollstreckung. Diese Maßnahmen können je nach Fall und Reaktionszeit des Schuldners eine längere Dauer in Anspruch nehmen, bis die Forderung erfolgreich durchgesetzt wird.
Ist ein Kunde in Zahlungsverzug, dann kann eine erste Mahnung versendet werden. Nur eine Mahnung ist Pflicht, bevor weitere Schritte eingeleitet werden können und beispielsweise ein gerichtliches Mahnverfahren beantragt oder ein Inkassounternehmen beauftragt wird.
Nach der dritten oder letzten Mahnung leiten Inkassounternehmen in der Regel rechtliche Schritte ein, um die Forderung durchzusetzen. Dazu gehören zum Beispiel die Beantragung eines Mahnverfahrens oder die Durchführung einer Vollstreckung. Sollte der Schuldner weiterhin nicht zahlen, können auch Maßnahmen wie die Pfändung von Konten oder Gehalt eingeleitet werden, um die Forderung zu realisieren.
Der Verzug des Schuldners ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 286 BGB) geregelt und tritt in der Regel nach Ablauf der vereinbarten Fälligkeitsfrist ein. Bei Geschäftskunden bedeutet dies in der Regel eine Frist von 30 Tagen, sofern keine andere Zahlungsfrist vereinbart wurde. Bei Privatkunden wird der Verzug jedoch erst nach Versand einer Mahnung oder Zahlungserinnerung wirksam, wenn beim Kauf keine spezifische Frist festgelegt wurde.
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