Langjährige Erfahrung ✓ Individuelle Lösungen ✓ Sympathisch & konsequent
Wir informieren Sie hier über den erfolgreichen Weg des außergerichtlichen Inkassos, auch außergerichtliches oder vorgerichtliches Mahnverfahren genannt.
Sparen Sie teure Ressourcen durch das Auslagern Ihres Forderungsmanagements und setzen Sie diese effektiver für Ihr Kerngeschäft ein.
Gerne übernehmen wir für Sie schon im Vorfeld das kaufmännische Mahnverfahren.
Im Gegensatz zur eher negativen Meinung über Inkassounternehmen bestehen wir auf eine höfliche, aber konsequente Kommunikation mit dem Schuldner. Das betrifft sowohl den Schriftverkehr als auch Gespräche am Telefon.
Unsere empathische Vorgehensweise ist fester Bestandteil unserer Firmenkultur.
Lassen Sie sich gerne durch unsere kompetenten und freundlichen Mitarbeiter beraten. Denn mit uns
Als Vermittler zwischen Ihnen und Ihren säumigen Kunden heben wir dieses oft unangenehme Thema professionell auf die Sachebene. Dabei lautet unsere Devise: Zahlungen erhalten und den Kunden behalten.
Kombinieren Sie außerdem das außergerichtliche Mahnverfahren mit optionalen zusätzlichen Dienstleistungen von uns, um Zahlungsausfälle erst gar nicht entstehen zu lassen..
Dazu ist zum Beispiel sehr erkenntnisreich vorab eine Bonitätsauskunft einzuholen. So wissen Sie schon im Vornherein, auf wen Sie stoßen werden.
Wir übernehmen für Sie das außergerichtliche Inkasso, schreiben Mahnungen und telefonieren, bis das Geld überwiesen wurde. Sie wiederum profitieren von mehr Zeit, Liquidität und der Möglichkeit zu investieren.
Sie wollen mehr erfahren oder direkt einen Termin ausmachen? Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf, um offene Fragen zu klären oder sich einfach unverbindlich zum Thema Inkasso beraten zu lassen. Wir freuen uns auf Sie!
Generell gilt, dass wir erfolgsbasiert arbeiten. Das heißt, Sie zahlen bei uns nur dann, wenn es einen Erfolg zu vermelden gibt. Ihr Schuldner muss hierbei in der Regel auch für den Ihnen entstandenen Verzugsschaden zahlen. Dazu zählen auch anfallende Inkassokosten, die nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) berechnet werden und entsprechend vom Schuldner zu tragen sind.
Das Einbringen der offenen Forderungen durch ein Inkassounternehmen ist für Sie somit weitgehend ohne Risiko.
Genaue Informationen zu den Kosten können Sie unserem Angebot entnehmen, welches wir Ihnen auf Wunsch unverbindlich zusenden.
Wir von Hansen Forderungsmanagement kümmern uns darum, dass ausstehenden Forderungen von Ihren säumigen Kunden bezahlt werden. Dabei steht für uns ein seriöses Inkassoverfahren und eine empathische Vorgehensweise an erster Stelle.
Bei einer Zusammenarbeit mit uns profitieren Sie von den folgenden Vorteilen:
Sie wollen mehr erfahren, sich kompetent beraten lassen oder direkt einen Termin ausmachen? Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf, um offene Fragen zu klären oder sich einfach unverbindlich zum Thema Inkasso beraten zu lassen. Wir freuen uns auf Sie!
Was beinhaltet dieser Service? An oberster Stelle steht maximale Transparenz, denn nur wer mit offenen Fakten überzeugt, hat eine Chance auf den fairen Forderungseinzug. Hier übernimmt Inkasso Köln die volle Verantwortung, Interessen sowohl von Gläubigern, als auch Schuldnern zu bewahren. Es ist der Anspruch einer ganzen Branche an sich selbst.
Unmittelbar nach erfolglosen betrieblichen Mahnungen folgt das Inkassoverfahren. Sobald eine offene Forderung an uns als Dienstleister übergeben wurde, startet der eigentliche Inkasso-Vorgang. Schon die erste Mahnung erreicht den Schuldner innerhalb weniger Tage nach Fallübergabe. Sind die Adressdaten nicht mehr aktuell, ist eine Recherche notwendig, die wir unbürokratisch mit erledigen. Erst mit der zustellfähigen Postanschrift startet das Inkasso richtig und der Schuldner hat rund 14 Tage Zeit, die ausstehende Rechnung samt Gebühren zu bezahlen. Häufig suchen zahlungswillige Personen in diesem Stadium die Kommunikation mit uns, sofern sie eine zeitnahe Lösungsabsicht der Angelegenheit anstreben. Nimmt die säumige Partei keinen Kontakt zu uns auf, startet das erste Telefoninkasso.
Bleibt diese Chance ungenutzt, versenden wir eine zweite Inkassomahnung. Immer mit dem Ziel vor Augen, dem Schuldner die Möglichkeit einzuräumen, sich um seine Forderungsangelegenheit kümmern zu können. Erst danach kommt es erneut zum Telefoninkasso.
Speziell geschulte Sachbearbeiter engagieren sich hier um eine vernünftige Zahlungsvereinbarung. In dieser persönlichen Kontaktsituation versuchen versierte Mitarbeiter couragiert, aber auch sozialverträglich auf die aktuelle Lebensrealität des Schuldners einzugehen. Eine rasche Orientierung macht deutlich, welche Lösungen machbar sind. Auf diese Art von ehrlicher Konversation bleiben bestehende Geschäftsbeziehungen zum Gläubiger erhalten und die offene Forderung nähert sich einer erfolgreichen Abwicklung.
Ist die Lage allerdings aussichtslos und ein Forderungsausfall wahrscheinlich, bleiben auf ein Minimum reduzierte Ratenzahlungspläne oft die einzige Option zur stabilen Begleichung unbezahlter Rechnungen.
Beim Mahnverfahren und der außergerichtlichen Realisierung von Forderungen gibt es einige rechtliche Grundlagen zu beachten. Nachfolgend finden Sie einen Überblick über die wichtigsten davon:
Mahnungen: Mahnschreiben oder auch Zahlungserinnerung sind eine Aufforderung des Gläubigers, an den Schuldner offene Forderungen zu begleichen. Eine Mahnung kann erfolgen, sobald das Zahlungsziel nicht eingehalten wurde. In der Regel ist ein Mahnbescheid die Voraussetzung für den Verzug.
Verzugsschaden:Hierbei handelt es sich um einen Schaden, der durch den Zahlungsverzug entsteht. Dieser muss meist durch den Schuldner beglichen werden. Gläubiger dürfen sogenannte Verzugszinsen berechnen, wenn offene Rechnungen nicht fristgerecht beglichen werden. Die Höhe der Verzugszinsen ist gesetzlich geregelt und an den Basiszinssatz gekoppelt.
Verjährungsfristen: Bezeichnen den Zeitraum der Gültigkeit einer Forderung. Bei Schulden beträgt die allgemeine Verjährungsfrist gewöhnlich drei Jahre.
Gerichtliches Mahnverfahren: Führt das außergerichtliche Mahnverfahren nicht zum Erfolg, kann im nächsten Schritt das gerichtliche Mahnverfahren mit anschließender Zwangsvollstreckung eingeleitet werden.
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