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Gerichtskosten

Gerichtskosten werden von allen Gerichten erhoben, die für ihre gerichtliche Tätigkeit im Rahmen von Gerichtsverfahren Gebühren erheben. Sie können je nach dem jeweiligen Streitwert, der Art des Verfahrens und den beteiligten Parteien unterschiedlich hoch sein. Die Gebührensätze umfassen alle Gebühren, die im Laufe eines Gerichtsverfahrens anfallen. So können sie daher einen erheblichen Anteil der gesamten Verfahrenskosten ausmachen. Eine zentrale Rolle spielt dabei der festgesetzte Streitwert, der die Grundlage für die Berechnung der gerichtlichen Gebühren bildet. Je nach Art des Verfahrens, zum Beispiel Zivil-, Straf- oder Verwaltungsverfahren, können unterschiedliche Kostenregelungen zur Anwendung kommen.

Aufteilung der Gerichtskosten

Zu den primären Gerichtskosten gehören Gerichtsgebühren, die sich nach dem Streitwert des Verfahrens richten. Hinzu kommen die gerichtlichenAuslagen für Zeugen- und Sachverständigenhonorare, die bei Bedarf in das Verfahren einbezogen werden. Neben diesen Kosten müssen die Parteien auch Anwaltskosten berücksichtigen, die einen wesentlichen Teil der Gesamtkosten (Prozesskosten) ausmachen können. Diese Anwaltsgebühren richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und variieren ebenfalls je nach Streitwert und Komplexität des Falls. Weitere Kosten können durch Gutachten, Übersetzungen oder Reisekosten entstehen, falls diese für das Verfahren erforderlich sind.

Rechtliche Grundlagen und Kostenhöhe

Die genauen Kosten eines Gerichtsverfahrens sind im Gerichtskostengesetz (GKG) geregelt. Grundlage für die Berechnung der Kosten ist § 3 GKG, der bestimmt, dass sich die zu zahlenden Gerichtskosten nach dem Streitwert richten, der die Grundlage für die Berechnung der meisten Kosten im gerichtlichen Verfahren bildet. Nach § 34 GKG Abs. 2 beträgt die Mindestgebühr bei einem Streitwert 15 Euro. Für die verschiedenen Streitwerte sind nach Abs. 1 unterschiedlich hohe Gebühren zu entrichten. So beträgt die Gebühr bei einem Streitwert bis 500 Euro in der Regel 38 Euro. Zudem gilt, dass die Gerichtskosten in der ersten Instanz um den Faktor 3,0 höher sind. Weitere Grundgebühren ergeben sich aus der nachfolgenden Tabelle nach bestimmten Sätzen:

Streitwert bis … Eurofür jeden angefangenen Betrag von … Euroum … Euro
2.00050020
10.0001.00021
25.0003.00029
50.0005.00038
200.00015.000132
500.00030.000198
über 500.00050.000198

Diese Tabelle stellt den rechtlichen Rahmen dar, an dem sich die Parteien eines Rechtsstreits theoretisch orientieren können. In der Praxis erheben die Gerichte jedoch höhere Gebühren. Bei Amts- und Landgerichten beträgt sie zum Beispiel das Dreifache, bei einer Revision das Vierfache und bei einer Berufung das Fünffache. Im Gegensatz zu den Anwaltskosten unterliegen die Gerichtskosten nicht der Umsatzsteuer.

Instanzen

Die Gerichtskosten sind je nach Instanz unterschiedlich hoch. In der ersten Instanz, zum Beispiel bei Amts- oder Landgerichten, orientieren sich die Kosten häufig nach dem Streitwert. Diese Instanz befasst sich mit der ersten Verhandlung eines Falles und umfasst die Kosten für Gebühren, Anträge, Einleitung des Verfahrens und die Verhandlung selbst. Geht ein Verfahren in die zweite Instanz zum Oberlandesgericht oder in besonderen Fällen in die dritte Instanz zum Bundesgerichtshof, steigt der finanzielle Aufwand in der Regel an. Dies liegt unter anderem daran, dass in den höheren Instanzen komplexe und oft auch bedeutendere Fälle verhandelt werden, die ein höheres Maß an juristischem Sachverstand erfordern. Neben den Gerichtsgebühren können in den höheren Instanzen weitere Kosten für eine umfangreiche Beweisaufnahme und die Beauftragung spezialisierter Rechtsanwälte anfallen.

Gründe für die Entstehung von Gerichtskosten

Der Grund für die Erhebung von Gerichtskosten liegt in der Notwendigkeit, einen Rechtsstreit durch eine unabhängige Instanz klären zu lassen, wobei der Staat einen Teil der entstehenden Kosten auf die Parteien umlegt. Je nach Gerichtsstand, Gerichtsbarkeit und Instanz können Gerichtskosten in unterschiedlicher Höhe anfallen. So müssen zum Beispiel Richter, Schöffen und andere Gerichtsbedienstete, die den Prozess leiten, bezahlt werden.

Ein weiterer Grund für die Entstehung von Gerichtskosten ist die Nutzung der gerichtlichen Infrastruktur und Ressourcen. Gerichtsgebäude, Verwaltung, technische Ausstattung und Instandhaltung sind wesentliche Bestandteile eines funktionierenden Justizsystems, deren Kosten teilweise durch Gerichtsgebühren gedeckt werden. Darüber hinaus entstehen Kosten für dieErstellung und Verwaltung von Gerichtsakten, die Kommunikation zwischen den Prozessparteien und dem Gericht sowie für die öffentliche Bekanntmachung von Urteilen.

Für ein hohes Maß an Rechtssicherheit und Gerechtigkeit spielen Gerichtsgebühren insofern eine wichtige Rolle, als sie den Zugang zu Recht und Justiz regulieren und eine gewisse Schwelle setzen. Dies bedeutet, dass missbräuchliche oder unbegründete Klagen durch höhere Gerichtsgebühren verhindert werden sollen, um die Gerichte von überflüssigen Verfahren zu entlasten.

Häufig gestellte Fragen

Wer trägt die Gerichtskosten?

Nach dem Urteil liegt es bei der unterliegenden Partei, die gerichtlichen Kosten des Verfahrens einschließlich der eigenen Anwaltskosten und der Kosten der Gegenpartei zu tragen. Eine Ausnahme bildet ein Fall vor dem Sozialgericht, bei dem die Kosten vom Staat übernommen werden. Dies liegt daran, dass betroffene Personen nach ihren wirtschaftlichen Verhältnissen schlechter gestellt sind als Personen mit festem Einkommen. Auch vor dem Arbeitsgericht trägt nicht nur der Verlierer die Kosten, sondern beide Parteien (Verlierer und Gewinner). Gleiches gilt für Scheidungsverfahren.

Können die Gerichtskosten ermäßigt werden?

Nein, die nach dem GKG vorgeschriebenen gerichtlichen Kosten sind bindend und können nicht reduziert werden. Allerdings können beide Parteien durch alternative Streitbeilegungsverfahren wie Mediation, Schlichtung, Schiedsverfahren und andere außergerichtliche Mahnverfahren vereinbaren, dass es nicht zu einem gerichtlichen Mahnverfahren kommt.

Welche Rolle spielt eine Rechtsschutzversicherung bei Gerichtskosten?

Durch eine Rechtsschutzversicherung werden die gerichtlichen Kosten und die Verfahrensgebühren für den eigenen Anwalt und die der gegnerischen Partei übernommen. Abhängig von der Anzahl der abgedeckten Rechtsgebiete und dem Angebot bieten einige Rechtsschutzversicherungen darüber hinaus auch weitere Leistungen wie die Übernahme einer telefonischen Rechtsberatung, Mediation und in bestimmten Fällen vieles mehr an.

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