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Gerichtsverfahren im Ausland

Die Frage, ob die jeweiligen Voraussetzungen im Einzelfall tatsächlich vorliegen, also ein deutsches Gericht die richtige Instanz ist, ist oftmals nicht ohne eine juristische Prüfung und Beratung zu beantworten. Die Abgrenzung kann im Einzelfall schwierig sein.

Ist kein deutsches Gericht international zuständig und der Gläubiger möchte klagen, muss er ein Gerichtverfahren vor einem ihm fremden Gericht im Ausland durchführen. Über den Fall wird nach der einheimischen Rechtsordnung entschieden.

Bei einem solchen Verfahren muss regelmäßig ein ausländischer Anwalt vor Ort beauftragt werden.

 

Das Europäische Mahnverfahren

Am 20. Juli 2008 hat der deutsche Gesetzgeber ein neues Gesetz zur besseren Durchsetzung von Forderungen innerhalb der Europäischen Union verabschiedet (Gesetz zur Verbesserung der grenzüberschreitenden Forderungsdurchsetzung und Zustellung).

Das Gesetz sieht u. A. ein „Europäisches Mahnverfahren“ vor, wenn es sich um eine Geldforderung handelt und Gläubiger und Schuldner in verschiedenen Mitgliedsstaaten ansässig sind.

Darüber hinaus wurde mit diesem Gesetz ein einheitliches europäisches Zivilverfahren eingeführt, welches vor den Gerichten der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union – mit Ausnahme Dänemarks – Anwendung finden soll.

Dieses Verfahren betrifft allerdings nur Forderungen bis 2.000,00 EUR und gilt ebenfalls nur für grenzüberschreitende Fälle.

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Vereinfachte Vollstreckung im Ausland

Die Vollstreckung im EU-Ausland ist seit dem 10.01.2015 deutlich einfacher. Grund dafür ist die EU-Verordnung 1215/2012. So kann sich der Gläubiger nun im jeweiligen Land direkt an ein Vollstreckungsorgan wenden. Auch der Vollstreckungstitel muss in einfachen Fällen nicht mehr vollständig übersetzt werden. Die Vollstreckung erfolgt stattdessen durch eine Vollstreckungsbescheinigung, die in jedem EU-Land gültig ist.

An dem Recht des Schuldners Einspruch gegen die Vollstreckung zu erheben, wenn im Ursprungsland wesentliche Verfahrensgrundsätze verletzt wurden, hat sich nichts geändert.

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