
Wenn eine Rechnung nicht bezahlt wird und ein Inkassounternehmen beauftragt wird, entstehen zusätzliche Kosten. Dabei handelt es sich um die sogenannten Inkassogebühren. Doch wie genau setzen sich diese zusammen? Wer muss sie zahlen, und in welcher Höhe sind sie überhaupt erlaubt?
In diesem Artikel erklären wir, wie die Kosten für das Inkasso entstehen, wie sie sich zusammensetzen, wer sie tragen muss und worauf Gläubiger und auch Schuldner achten sollten.
Inkassogebühren sind die Kosten, die entstehen, wenn ein Unternehmen bzw. ein Gläubiger ein Inkassounternehmen damit beauftragt, seine offene Forderung beizutreiben. Sie stellen den Aufwand für die Tätigkeit des Inkassodienstleisters dar. Dazu gehört zum Beispiel das Versenden von Mahnschreiben, die Kontaktaufnahme mit dem Schuldner oder die Prüfung der Ansprüche.
Rechtlich gelten Inkassogebühren als Teil des sogenannten Verzugsschadens. Sobald sich der Schuldner im Zahlungsverzug befindet (§ 286 BGB), ist er grundsätzlich verpflichtet, dem Gläubiger den dadurch entstandenen Schaden zu ersetzen (§ 280 Abs. 1 und 2 BGB). Dazu können auch die Kosten für ein beauftragtes Inkassounternehmen zählen. Das bedeutet: Die Inkassokosten können dem Schuldner in Rechnung gestellt werden. Das gilt allerdings nur, wenn sie notwendig und angemessen sind.
Ob die Kosten im Einzelfall vom Schuldner zu tragen sind, hängt also davon ab, ob die Einschaltung des Inkassobüros gerechtfertigt war. Bei berechtigten und fälligen Forderungen ist das in der Regel der Fall.
Die Berechnung der Inkassokosten orientiert sich in Deutschland analog dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Dieses legt fest, wie hoch die Gebühren für die außergerichtliche Tätigkeit eines Inkassounternehmens sein dürfen.
Grundlage ist meist die sogenannte Geschäftsgebühr, die je nach Aufwand und Komplexität des Falls unterschiedlich ausfallen kann. Sie liegt in der Regel zwischen 0,5 und 1,3 Gebühreneinheiten.
Zusätzlich zu der Geschäftsgebühr fällt normalerweise eine Pauschale für Post- und Telekommunikationsdienste an. Diese beträgt maximal 20 Euro beziehungsweise 20 Prozent der Inkassogebühr. Auch die gesetzliche Mehrwertsteuer wird auf die Inkassokosten aufgeschlagen.
Wichtig: Die genannten Inkassokosten fallen nur für die außergerichtliche Bearbeitung an. Sollte es notwendig werden, ein gerichtliches Mahnverfahren einzuleiten oder weitere rechtliche Schritte zu gehen, entstehen zusätzliche Gebühren. Das können zum Beispiel Gerichtskosten und Kosten für die Zwangsvollstreckung sein. Diese richten sich nach dem Streitwert und dem jeweiligen Verfahren.
Bei Hansen Forderungsmanagement sind die Inkassokosten klar strukturiert und richten sich strikt nach den gesetzlichen Vorgaben. Durch unsere transparente Kostenstruktur sorgen wir dafür, dass Sie als Unternehmen jederzeit den Überblick behalten und auf eine partnerschaftliche Zusammenarbeit bauen können.
Besonders wichtig: Wir arbeiten auf Provisionsbasis. Das heißt, die Gebühren fallen nur dann an, wenn die Forderung erfolgreich beigetrieben wird. So entsteht für Gläubiger kein unnötiges Risiko.
Wenn Sie als Schuldner eine Forderung von einem Inkassounternehmen erhalten, ist es wichtig zu wissen, dass Ihnen gegenüber klare Regeln gelten. Das Inkassobüro muss Ihnen transparent aufschlüsseln, wie sich die entstandenen Kosten zusammensetzen. Sie haben zudem das Recht, die Forderung inklusive der Inkassogebühren zu prüfen und bei Unklarheiten oder Zweifel Einspruch einzulegen.
Sollten die Kosten aus Ihrer Sicht zu hoch oder ungerechtfertigt erscheinen, besteht die Möglichkeit, diese vor Gericht anfechten zu lassen. Daher ist es ratsam, alle Unterlagen sorgfältig zu prüfen und bei Bedarf rechtlichen Rat einzuholen.
Für Gläubiger sind Inkassokosten ein wichtiger Faktor bei der Entscheidung, ein Inkassounternehmen einzuschalten. Die Gebühren fallen meist nur bei erfolgreicher Forderungseinziehung an, sodass der Gläubiger selbst kein finanzielles Risiko trägt.
Zudem können die entstandenen Inkassokosten in der Regel auf den Schuldner übertragen werden, sodass Ihnen diese Kosten meist erstattet werden.
Durch die Beauftragung eines professionellen Inkassodienstleisters sparen Gläubiger nicht nur wertvolle Zeit und personelle Ressourcen, sondern profitieren auch von rechtssicherem Vorgehen und einer effizienten Abwicklung, die die Chancen auf eine schnelle Zahlung erhöhen.
Sie sind Unternehmer und haben es mit offenen Forderungen zu tun? Wir übernehmen das Inkasso und Forderungsmanagement für Sie. Absolut transparent, fair und ohne Risiko dank Inkasso auf Erfolgsbasis.

Die Inkassogebühren trägt in der Regel der Schuldner, da sie als Teil des Verzugsschadens gelten.
Ja, viele Inkassounternehmen, unter anderem auch wir, bieten eine Adressermittlung an, um säumige Schuldner zu finden und die Forderung durchzusetzen.
Wenn der Schuldner nach mehreren Mahnungen nicht zahlt, kann das Inkassounternehmen das gerichtliche Mahnverfahren einleiten, um einen Vollstreckungstitel zu erwirken.
Ja, neben den Inkassogebühren dürfen auch Verzugszinsen verlangt werden, da beides Teil des Verzugsschadens ist.
Mahnkosten entstehen meist direkt durch den Gläubiger, wenn eine Zahlung ausbleibt – zum Beispiel durch Mahnungen per Brief oder E-Mail. Inkassokosten fallen dagegen an, wenn ein externes Inkassounternehmen eingeschaltet wird, um die Forderung einzutreiben.
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