Manchmal kommt es vor, dass Schuldner nur den Betrag der Hauptforderung begleichen und die zusätzlichen Inkassokosten ignorieren, sei es, weil sie mit deren Höhe nicht einverstanden sind oder weil sie annehmen, dass diese nicht weiter relevant sind. Doch unter welchen Bedingungen ist es zulässig, bei Inkassoforderungen ausschließlich die Hauptforderung zu zahlen? Welche Rechte haben Inkassounternehmen in solchen Fällen?
In diesem Beitrag klären wir, was für Unternehmen wichtig ist, wenn es um die Bezahlung von Inkassoforderungen geht.
Beim Inkassoverfahren können verschiedene Gebühren entstehen, die dem Schuldner in Rechnung gestellt werden dürfen. Voraussetzung ist jedoch, dass die Hauptforderung berechtigt ist und sich der Schuldner im Zahlungsverzug befindet.
Zu den typischen Kosten, die beim professionellen Inkasso anfallen, zählen beispielsweise:
Die Höhe der Inkassogebühren orientiert sich an der Rechtsanwaltsgebührenordnung (RVG) und bewegt sich in einem bestimmten Rahmen. In einfachen Fällen werden in der Regel niedrigere Gebühren berechnet, während komplexere Forderungen höhere Gebühren rechtfertigen können.
So ist sichergestellt, dass Inkassokosten fair und nachvollziehbar bleiben und weder Gläubiger noch Schuldner unangemessen belastet werden.
Wenn eine Forderung berechtigt ist, müssen Schuldner die anfallenden Inkassogebühren zusätzlich zur Hauptforderung zahlen. Werden Inkassogebühren nicht beglichen, wird das Inkassobüro weitere Schritte einleiten, die den Aufwand und damit die Kosten für den Schuldner erhöhen können. Häufig führt die Nichtzahlung der Gebühren sogar dazu, dass ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet wird, was zusätzliche Kosten verursacht.
Um unnötige Zusatzkosten zu vermeiden, ist es also ratsam, die Inkassogebühren umgehend mit der Hauptforderung zu begleichen, sofern diese berechtigt sind. Denn Inkassounternehmen verfolgen offene Forderungen in der Regel so lange, bis alle Kosten inklusive der Nebenkosten beglichen sind.
Es gibt ein paar wenige Situationen bzw. Ausnahmen, in denen Schuldner berechtigt sind, ausschließlich die Hauptforderung zu begleichen und die Inkassogebühren nicht zahlen müssen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn die Inkassokosten unrechtmäßig oder überhöht angesetzt wurden. Auch Fehler im Mahnverfahren oder eine falsch gesetzte Zahlungsfrist können dazu führen, dass der Schuldner die Gebühren anfechten darf.
Darüber hinaus sind Inkassogebühren nur dann fällig, wenn das Inkassobüro ordnungsgemäß registriert ist und die Forderung berechtigt ist. Sollte das Inkassoschreiben keine klaren Angaben zum Gläubiger enthalten, ist die Zahlung der Gebühren ebenfalls nicht verpflichtend.
Ein wichtiger Hinweis für Gläubiger: Sind Sie vorsteuerabzugsberechtigt, müssen Sie die 19 Prozent Umsatzsteuer auf Inkassokosten nicht an Ihren Schuldner weitergeben, da Sie diese selbst zurückfordern können.
Schuldner sind grundsätzlich verpflichtet, neben der Hauptforderung auch die anfallenden Inkassogebühren zu bezahlen. Nur in Ausnahmefällen, wie bei unrechtmäßig angesetzten Kosten oder Fehlern im Mahnverfahren, können Inkassogebühren berechtigt angefochten werden. Ein seriöses Inkassobüro arbeitet transparent und hält sich an alle gesetzlichen Vorgaben, sodass die Gebühren nachvollziehbar und fair sind. Für Schuldner bedeutet das: Inkassogebühren sollten in der Regel immer mitbezahlt werden, um unnötige Zusatzkosten zu vermeiden und die vollständige Begleichung der Forderung sicherzustellen.
Inkassogebühren dürfen nur dann abgelehnt werden, wenn sie unrechtmäßig oder deutlich überhöht sind. In solchen Fällen empfiehlt sich eine genaue Prüfung der Forderung.
Inkassogebühren entfallen, wenn das Inkassobüro nicht ordnungsgemäß registriert ist, das Mahnverfahren Fehler enthält oder die Zahlungsfrist nicht korrekt gesetzt wurde.
Das Inkassobüro kann weitere Schritte einleiten, wie etwa ein gerichtliches Mahnverfahren, was zusätzliche Kosten und Aufwand verursacht.
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