
Damit ein Inkassoverfahren erfolgreich gestartet und damit ein Inkassounternehmen beauftragt werden kann, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Voraussetzungen dies sind.
Die erste Voraussetzung, um ein Inkassounternehmen zu beauftragen, ist, dass Ihre Forderung berechtigt und unstrittig ist. Das bedeutet, dass keine Zweifel daran bestehen dürfen, dass Ihnen der offene Betrag auch tatsächlich zusteht. Sie müssen die Rechtmäßigkeit der Forderung also belegen können, beispielsweise durch einen unterschriebenen Vertrag, die ausgestellte Rechnung oder andere Nachweise.
Auch die Qualität der gelieferten Ware oder erbrachten Dienstleistung spielt eine Rolle. Wenn Ihr Kunde beispielsweise Mängel meldet oder Gewährleistungsansprüche geltend macht, muss diese Angelegenheit zunächst geklärt werden. Denn sind die Einwände berechtigt, kann die Forderung noch nicht geltend gemacht werden und damit erfüllt sie nicht die Voraussetzung für ein Inkassoverfahren.
Die zweite Voraussetzungen dafür, dass ein Inkassounternehmen tätig werden kann, ist, dass die zugrunde liegende Rechnung formal korrekt ist. Eine ordnungsgemäß ausgestellte Rechnung enthält alle gesetzlich vorgeschriebenen Angaben wie etwa Leistungsbeschreibung, Betrag, Zahlungsziel, Rechnungsdatum sowie die vollständigen Daten beider Parteien.
Zudem muss die Rechnung dem säumigen Kunden auch nachweislich zugegangen sein. Das bedeutet, dass Sie im Zweifel belegen können müssen, dass der Kunde die Rechnung tatsächlich erhalten hat. In der Praxis bietet sich dafür ein Versand per E-Mail, ein dokumentierter Postversand oder ggf. eine erneute Zustellung an, wenn Zweifel am ursprünglichen Zugang bestehen. Auch ein Kundenportal oder eine schriftliche Empfangsbestätigung erfüllen diesen Zweck.
Ohne eine korrekt ausgestellte und zugestellte Rechnung kann der Schuldner den Anspruch infrage stellen, was ein Inkassoverfahren verzögert oder gar verhindert.
Damit ein Inkassounternehmen beauftragt werden kann, muss sich der Schuldner außerdem im Zahlungsverzug befinden, wie in § 286 BGB geregelt. Der Verzug tritt entweder durch eine Mahnung ein oder automatisch, sobald eine klare Zahlungsfrist abgelaufen ist. Wurde auf der Rechnung oder im Vertrag ein konkreter Zahlungstermin festgelegt, gerät der Schuldner unmittelbar nach Ablauf dieser Frist in Verzug, auch ohne zusätzliche Mahnung.
Ist keine feste Frist vereinbart, greift die gesetzliche 30-Tage-Regel. Sie besagt, dass ein Schuldner spätestens 30 Tage nach Zugang der Rechnung automatisch in Verzug kommt. Bei Unternehmen gilt diese Regel ohne weitere Voraussetzungen. Bei privaten Verbrauchern hingegen tritt der automatische Verzug nur dann ein, wenn in der Rechnung ausdrücklich darauf hingewiesen wurde, dass nach 30 Tagen Verzug entsteht. Fehlt dieser Hinweis, muss zunächst eine Mahnung erfolgen, bevor ein Inkassobüro beauftragt werden kann.
Sie haben mit säumigen Kunden zu tun? Mit unserem Inkasso-Service kümmern wir uns um Ihre offenen Forderungen. Wir übernehmen für Sie den gesamten Mahnprozess und leiten Bedarf auch rechtliche Schritte ein. So können Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren, während wir dafür sorgen, dass Sie Ihr Geld erhalten.

Ein seriöses Inkassounternehmen arbeitet transparent, professionell und rechtskonform. Es ist im Rechtsdienstleistungsregister registriert und damit berechtigt, Forderungen im Auftrag Dritter einzutreiben. Seriöse Anbieter berechnen darüber hinaus nur zulässige und angemessene Gebühren und vermeiden überhöhte oder pauschale Zusatzkosten.
Zudem ist ein respektvoller Umgang mit Schuldnern ein wesentliches Merkmal. Gute Inkassounternehmen setzen auf sachliche, klare Kommunikation, vermeiden Drohungen und halten gesetzliche Vorgaben strikt ein. Sie prüfen vor Beauftragung, ob die Forderung berechtigt und der Zahlungsverzug eingetreten ist, und dokumentieren alle Schritte nachvollziehbar.
Nein, das Verschicken von Mahnungen und Zahlungserinnerungen ist nicht zwingend erforderlich. Ein Inkassounternehmen kann auch dann beauftragt werden, wenn der Schuldner aufgrund einer vereinbarten Zahlungsfrist oder der gesetzlichen 30-Tage-Frist gemäß § 286 BGB in Verzug geraten ist. Mahnungen sind vor allem aus Kulanz oder zur Schonung der Kundenbeziehung sinnvoll, aber rechtlich nicht zwingend vorgeschrieben.
Für die Beauftragung eines Inkassounternehmens benötigen Sie alle relevanten Unterlagen zur Forderung. Dazu gehören beispielsweise die Rechnung, Verträge, Lieferscheine oder andere Nachweise, die belegen, dass die Forderung berechtigt und die Zahlung ausstehend ist. Ein seriöses Inkassounternehmen ist nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) registriert und prüft diese Unterlagen, bevor es ein Verfahren einleitet.
Ja, ein Inkassounternehmen ist besonders dann die passende Lösung, wenn ein Schuldner trotz Mahnungen und Kontaktversuchen nicht zahlt. Das Inkassounternehmen übernimmt die professionelle Beitreibung der offenen Forderung, kontaktiert den Schuldner sachlich und rechtssicher und leitet bei Bedarf weitere rechtliche Schritte ein, ohne dass Sie selbst Aufwand damit haben.
Forderungen unterliegen der Verjährung, das bedeutet, dass sie nach Ablauf einer bestimmten Frist nicht mehr gerichtlich durchgesetzt werden können. In Deutschland beträgt die regelmäßige Verjährungsfrist drei Jahre, beginnend am Ende des Jahres, in dem die Forderung fällig geworden ist. Ein Inkassounternehmen kann Sie beraten, wie die Verjährungsfrist gewahrt wird und welche Schritte nötig sind, um die Forderung rechtzeitig geltend zu machen.
Ja, sobald der Schuldner sich im Zahlungsverzug befindet, können Verzugszinsen verlangt werden. Ein professionelles Inkassounternehmen berücksichtigt diese Zinsen und kann deren Einforderung im Rahmen des Mahnverfahrens oder des Inkassoprozesses übernehmen.
Bleibt die Forderung trotz Mahnungen ausstehend, kann das Inkassounternehmen weitere Maßnahmen ergreifen, darunter Ratenvereinbarungen, gerichtliche Mahnverfahren oder Zwangsvollstreckung. Dabei wird stets geprüft, welche Schritte rechtlich zulässig sind und die Chancen auf Zahlung erhöhen.
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