Führt ein Kunde trotz Mahnung die Zahlung nicht durch, tritt nach § 286 BGB Zahlungsverzug ein. Häufen sich Rechnungen, die von Kunden nicht bezahlt werden, kann das für kleinere Unternehmen schnell zum Verhängnis werden.
Die Dienstleistung oder Bereitstellung eines Produktes wurde erfüllt, doch die Zahlung dafür bleibt aus, weil der Kunde einfach seine Rechnung nicht bezahlt. Aus jeder Rechnung ergibt sich eine Forderung, die der Käufer dem anderen Vertragspartner gegenüber zu leisten hat. Was ist also zu tun, wenn der Kunde seiner Zahlungspflicht nicht nachkommt? Welche Schritte stehen im weiteren Verlauf an?
Sobald die Buchhaltung feststellt, dass Zahlungen eines Kunden ausgeblieben sind, muss gehandelt werden. Da das Bestreben nach guten Kundenbeziehungen hoch ist, empfiehlt sich eine direkte Kontaktaufnahme inklusive einer freundlichen Zahlungserinnerung. Bleibt diese jedoch erfolglos, wird im nächsten Schritt eine zulässige Mahnung verfasst. Erfolgt auf die Mahnung keine Reaktion und die Zahlung wird erneut nicht veranlasst, wird ein weiterer Mahnbescheid an den Kunden versendet. Es gibt zudem die Möglichkeit eines gerichtlichen Mahnverfahrens.
Es kann verschiedene Ursachen haben, weshalb eine Rechnung von Kunden nicht sofort beglichen wird und er damit in Verzug gerät:
Teilt der Kunde den Grund für den Zahlungsverzug auf Nachfrage mit, kann möglicherweise eine Ratenzahlung vereinbart werden. Das Zahlungsziel sollte dennoch möglichst schnell erreicht werden.
Ausbleibende Zahlungen können sich summieren und somit den Gläubiger in erhebliche Schwierigkeiten bringen und dessen Existenz bedrohen. Sobald eine Person oder eine Firma in Zahlungsverzug ist, muss deswegen gehandelt werden. Ansonsten droht:
Um dem Risiko entgegenzuwirken, ist es dem Gläubiger erlaubt, gemäß § 288 BGB Verzugszinsen geltend zu machen.
Um sich vor ausbleibenden Zahlungen zu schützen, kann eine Kreditversicherung abgeschlossen werden. Damit werden Forderungen versichert, die den Gegenstand der unbezahlten Rechnungen beinhalten. Andere Bezeichnungen sind Schuldner- oder Forderungsversicherung. Häufen sich die Fälle, wo die Kunden in ihrer Position als Schuldner keine Rechnungen begleichen, so kann eine Versicherung existenzsichernd sein.
Sie wollen mehr erfahren, sich kompetent beraten lassen oder direkt einen Termin ausmachen? Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf, um offene Fragen zu klären oder sich einfach unverbindlich zum Thema Inkasso beraten zu lassen. Wir freuen uns auf Sie!
Bevor eine geschäftliche Beziehung eingegangen wird, muss überprüft werden, ob die andere Partei theoretisch in der finanziellen Lage ist, die Rechnung zu begleichen. Sind die Zahlungsfristen bei langjährigen Kunden und Neukunden gleich? Wird eine Anzahlung geleistet? Wie ist die Zahlungsart? Zudem kann mithilfe von Wirtschafts- und Bonitätsauskünften dafür gesorgt werden, dass keine steuerlichen Nachteile durch Zahlungsverzüge entstehen.
Ohne den professionellen Beistand eines Inkassounternehmens ist es schwer, ruhig zu bleiben. Übertragen Sie die Aufgaben der Kommunikation mit den Kunden an unsere Experten. Sie erhalten schnelle Hilfe und ein Inkassounternehmen ist geübt darin, Forderungen einzutreiben. Gehen Sie zuerst den Schritt zu Ihrem Inkassoberater bevor womöglich ein langer Prozess bei Gericht voreilig in Gang gesetzt wird.
Ein Inkasso-Berater nimmt die Arbeit ab, sodass sich der Gläubiger auf sein eigentlichen Geschäft konzentrieren kann und keine Arbeitszeit in das Mahnverfahren investieren muss.
Sie wissen nicht, was Sie als Nächstes tun sollen, wenn Ihr Kunde die Rechnung nicht zahlt? Wir stehen Ihnen für alle Fragen zur Verfügung. Wenn Sie keinen Überblick mehr über die Zahlungen haben, können wir gerne die Zahlungsüberwachung für Sie übernehmen. Was passiert, wenn der Kunde einfach nicht zahlen will trotz mehrfacher Bemühungen? Wie kommen Sie an Ihre Forderungen? All diese Informationen erhalten Sie bei unseren Experten. Lassen Sie sich jetzt beraten.