Aufrechnung
Verrechnung zweier gegenseitiger Forderungen (§ 387 BGB): Statt zu zahlen, stellt der Schuldner eine eigene Gegenforderung gegen die Forderung des...
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Rene Hansen
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Updated on August 17, 2026

Renè Hansen
Geschäftsführer Hansen Forderungsmanagement.
Verrechnung zweier gegenseitiger Forderungen (§ 387 BGB): Statt zu zahlen, stellt der Schuldner eine eigene Gegenforderung gegen die Forderung des...
Vollstreckungsorgan der Justiz: pfändet bewegliche Sachen, nimmt die Vermögensauskunft ab und stellt Schriftstücke förmlich zu.
Eilverfahren zur Sicherung einer Geldforderung, bevor ein vollstreckbarer Titel vorliegt – etwa wenn der Schuldner Vermögen beiseitezuschaffen droht.