Durch einen Arrest können Rechte und Vermögenswerte einer Person vorübergehend beschränkt werden. Der Begriff wird in verschiedenen Rechtsgebieten verwendet, darunter Zivilrecht, Strafrecht und Insolvenzrecht. So kann er in verschiedenen Bereichen auf unterschiedliche Art und Weise erfolgen, einschließlich der vorläufigen Beschlagnahme von Vermögenswerten zur Sicherung von Forderungen oder zur Verhinderung der Fluchtgefahr in Strafverfahren.
Definition
Der Arrest ist in Deutschland ein gerichtliches Mittel zur vorläufigen Sicherung von Forderungen oder zur Verhinderung der Verschiebung von Vermögenswerten. Er findet sowohl im Zivil- als auch im Strafrecht Anwendung und dient dazu, Vermögenswerte zur Sicherung künftiger Ansprüche oder zur Unterstützung eines Strafverfahrens vorübergehend zu sperren. So erfolgt er aufgrund einer gerichtlichen Anordnung und erfordert eine gesetzliche Grundlage sowie die Einhaltung bestimmter Verfahrensvorschriften.
Nach § 919 der Zivilprozessordnung (ZPO) wird ein Arrestverfahren vom zuständigen Arrestgericht angeordnet und durch ein rechtskräftiges Urteil oder einen Beschluss beendet. Dies ist der Fall, wenn Schuldner Vermögenswerte veräußern oder verheimlichen, um sich den Ansprüchen der Gläubiger zu entziehen, oder wenn die Gefahr besteht, dass Vermögenswerte verloren gehen, bevor ein rechtskräftiges Urteil ergeht. Zudem regeln die §§ 916 und § 934 den Arrestanspruch und die Aufhebung der Arrestvollziehung. Mit einer eidesstattlichen Versicherung (Vermögensauskunft) haben Gläubiger zudem das Recht, das Vermögen des Schuldners zu überwachen.
Dinglicher und persönlicher Arrest
In der Justiz werden zwei Arten des Arrests unterschieden. Diese sind der dingliche und der persönliche Arrest, die sich auf Vermögenswerte und Personen beziehen.
Dinglich
Beim dinglichen Arrest werden bestimmte Vermögenswerte eines Schuldners vorübergehend gesperrt oder eingefroren. Dies dient der Sicherung der Vollstreckung von Gläubigerforderungen. Der dingliche Arrest kann aufgrund von Schulden oder drohenden Vermögensverschiebungen angeordnet werden und bedarf der Mitwirkung eines Gerichts. Kommt dieser bei beweglichen Sachen des Schuldners zum Einsatz, steht dem Gläubiger ein Pfandrecht (Arrestpfand) zu. Bei einem Grundstück wird von der sogenannten Arresthypothek im Grundbuch gesprochen.
Persönlich
Der persönliche Arrest bezeichnet die vorübergehende Freiheitsentziehung einer Person wegen des Verdachts einer Straftat oder einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit. Er kann als vorläufige Festnahme oder als Haft zur Unterstützung der Ermittlungen oder zur Abwehr einer Fluchtgefahr angeordnet werden. Die Ingewahrsamnahme erfordert die Einhaltung strenger rechtlicher Verfahren und den Schutz der Grundrechte der betroffenen Person.
Vorläufiger und endgültiger Arrest
Der vorläufige und endgültige Arrest unterscheiden sich in erster Linie durch ihren rechtlichen Status, ihre Zwecke und ihre Anwendung in einem Gerichtsverfahren. So wird die vorläufige Form dazu genutzt, Vermögenswerte während eines laufenden Streits zu schützen, während die endgültige Form eine endgültige Entscheidung darüber trifft, wie diese Vermögenswerte behandelt werden sollen, wenn das Gerichtsverfahren nach Antrag beim Gericht abgeschlossen ist.
Vorläufig
Die vorläufige Beschlagnahme ist eine einstweilige Maßnahme zur Sicherung, die ein Gericht in Betracht ziehen kann, um Vermögenswerte während eines Rechtsstreits oder eines Gerichtsverfahrens zu sichern. Sie wird auf Antrag einer Partei erlassen und ist nicht endgültig.
Der Zweck besteht darin, Vermögenswerte vorübergehend zu sichern, damit sie während des Rechtsstreits verfügbar bleiben und nicht verschwinden oder verkauft werden, bevor das Gericht eine endgültige Entscheidung getroffen hat. Dies erleichtert es den Parteien, ihre Ansprüche am Ende des Verfahrens durchzusetzen.
Ein vorläufiger Arrest kann bereits in einem frühen Verfahrensstadium angeordnet werden und erfordert in der Regel weniger förmliche Beweisverfahren als die endgültige Variante.
Endgültig
Ein endgültiger Arrest ist eine endgültige gerichtliche Anordnung, die häufig am Ende eines Gerichtsverfahrens erlassen wird. Sie ermöglicht die endgültige Beschlagnahme oder Freigabe von Vermögenswerten nach einer Prüfung der Sachlage.
Zweck des Arrestes ist es, eine endgültige Entscheidung über die Rechte an bestimmten Vermögenswerten zu treffen. Dies kann bedeuten, dass die Vermögenswerte unwiderruflich an eine der Parteien übergehen oder dass sie freigegeben und an den rechtmäßigen Eigentümer zurückgegeben werden. Die endgültige Beschlagnahme wird erst nach einem vollständigen Gerichtsverfahren mit allen erforderlichen Beweisen und Argumenten erlassen.
Häufig gestellte Fragen
Worin liegt der Unterschied zwischen einem Arrest und einer einstweiligen Verfügung?
Der Hauptunterschied besteht darin, dass durch einen Arrest Vermögenswerte vorübergehend gesichert oder eingefroren werden, während eine einstweilige Verfügung eine gerichtliche Anordnung ist, die eine bestimmte Handlung oder Unterlassung erzwingen kann. Ersteres zielt darauf ab, finanzielle Interessen zu schützen, während eine einstweilige Verfügung die Einhaltung bestimmter Verhaltensregeln sicherstellen soll.
Wann liegt ein Arrestgrund vor?
Bei der dinglichen Arrestform kann ein Arrestgrund nach § 919 darin liegen, dass der Schuldner versucht, die Vollstreckung zu vereiteln oder zu erschweren. Ein weiterer Grund ist, dass der Schuldner Zahlungen oder Sicherheitsleistungen verweigert, zu denen er aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung oder eines Urteils verpflichtet ist. Darüber hinaus kann ein Arrestgrund vorliegen, wenn das Urteil im Ausland vollstreckt werden soll und die Gegenseitigkeit nicht gewährleistet ist.
Kann ein Arrest verhindert werden?
Nach § 923 und § 934 ZPO ist es möglich, dass die Beschlagnahme durch die Hinterlegung einer individuellen Geldsumme gehemmt und verhindert werden kann.