Was kostet der Weg vors Gericht?
Berechnen Sie in Sekunden die Gerichtskosten für Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid oder Klage und sehen Sie, welches Kostenrisiko Sie tragen.
Kein Formular, keine Wartezeit, keine Verpflichtung.
Gerichtskostenrechner – Hansen Forderungsmanagement
Wir übernehmen das gerichtliche Mahnverfahren für Sie.
Inkassokosten berechnen Verzugszinsen berechnen
Berechnung nach § 34 GKG mit Anlage 2 (Fassung KostBRÄG 2025, gültig ab 01.06.2025), Kostenverzeichnis Nr. 1100, 1210, 1220, 1230 sowie § 13 RVG mit VV Nr. 3100, 3104, 3200, 3202, 3208, 3210, 7002, 7008. Gerichtskosten sind umsatzsteuerfrei. Im Klageverfahren können weitere Kosten entstehen (Zustellungen ab der 11. Zustellung, Sachverständige, Zeugen, Einigungsgebühr bei Vergleich). Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Hansen Forderungsmanagement GmbH & Co. KG ist registrierter Inkassodienstleister gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 1 RDG.
Die meisten Gläubiger unterschätzen, wie günstig das gerichtliche Mahnverfahren ist.
Bei einer Forderung von 3.200 Euro kostet der Mahnbescheid 74 Euro Gerichtsgebühr, ein streitiges Klageverfahren in erster Instanz dagegen schnell über 1.300 Euro mit eigenem Anwalt. Wer das vorher weiß, entscheidet anders.
Probieren Sie es gleich aus!
Was kann ich hier berechnen?
So funktioniert der Rechner
Geben Sie Ihre Hauptforderung ein und wählen Sie den Verfahrensweg. Der Rechner zeigt die Gerichtsgebühren nach dem Gerichtskostengesetz (GKG), beim Klageverfahren zusätzlich die Anwaltskosten nach RVG für eine oder beide Seiten, auf Wunsch über alle drei Instanzen. Grundlage sind die seit dem 1. Juni 2025 geltenden Gebührentabellen. Kein Raten, keine Schätzwerte.
Was bringt mir das?
Ihr Mehrwert auf einen Blick
Das gerichtliche Mahnverfahren ist fast immer der günstigste Weg zum Titel, die Gebühr muss der Schuldner erstatten. Ein streitiges Klageverfahren lohnt sich nur mit klarer Beweislage und solventem Schuldner. Der Rechner zeigt Ihnen beide Wege mit echten Zahlen, bevor Sie Geld vorstrecken.
Häufige Fragen zu Gerichtskosten
Gerichtskosten richten sich nach dem Streitwert, also der Hauptforderung ohne Zinsen und Kosten. § 34 GKG legt für jeden Streitwert eine einfache Gebühr fest (Anlage 2 zum GKG). Je nach Verfahren wird ein Vielfaches davon erhoben. Beim Mahnbescheid ist es eine halbe Gebühr (mindestens 38 Euro), beim Klageverfahren in erster Instanz das Dreifache, in der Berufung das Vierfache und in der Revision das Fünffache. Gerichtsgebühren sind umsatzsteuerfrei.
Für den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids fällt eine 0,5-Gebühr nach Nr. 1100 KV GKG an, mindestens 38 Euro. Bis 1.000 Euro Forderung bleibt es bei 38 Euro, bei 5.000 Euro sind es 85,25 Euro, bei 10.000 Euro 141,50 Euro. Der Vollstreckungsbescheid kostet keine weitere Gerichtsgebühr. Anwaltskosten entstehen im Mahnverfahren nicht, wenn Sie uns beauftragen. Als registrierter Inkassodienstleister stellen wir den Antrag für Sie.
Die Gerichtsgebühr zahlt zunächst der Antragsteller als Vorschuss. Das Gericht wird erst nach Zahlung tätig. Im Erfolgsfall muss der Schuldner die Kosten erstatten, sie werden im Mahnbescheid und im Vollstreckungsbescheid mit tituliert. Verliert der Gläubiger ein Klageverfahren, trägt er die Gerichtskosten und die Anwaltskosten beider Seiten.
Dann geht das Mahnverfahren auf Antrag in ein streitiges Klageverfahren über. Die bereits gezahlte Mahnbescheidsgebühr wird auf die 3,0-Gebühr des Klageverfahrens angerechnet. Ab hier entstehen Anwaltskosten, vor dem Landgericht besteht Anwaltszwang. Ob sich die Klage lohnt, hängt von der Beweislage und der Bonität des Schuldners ab. Beides prüfen wir mit Ihnen, bevor Kosten entstehen.
Seit dem 1. Januar 2026 ist das Amtsgericht für Streitwerte bis 10.000 Euro zuständig, darüber das Landgericht (§ 23 Nr. 1 GVG). Für das Mahnverfahren ist unabhängig vom Streitwert das zentrale Mahngericht des Bundeslandes zuständig, in dem der Antragsteller seinen Sitz hat, für Köln also das Amtsgericht Hagen (Zentrales Mahngericht NRW).
In erster Instanz entstehen eine 1,3-Verfahrensgebühr und eine 1,2-Terminsgebühr nach dem RVG, dazu Auslagenpauschale und Umsatzsteuer. Bei 3.200 Euro Streitwert sind das rund 901 Euro je Anwalt. Bei Unterliegen kommen die Kosten des gegnerischen Anwalts hinzu. In Berufung und Revision gelten höhere Gebührensätze. Der Rechner zeigt beide Varianten.
Das Mahnverfahren lohnt sich fast immer, weil die Gebühr gering ist und der Schuldner sie erstatten muss. Ein Titel aus dem Vollstreckungsbescheid gilt 30 Jahre. Ein streitiges Klageverfahren sollte dagegen nur mit klarer Beweislage und solventem Schuldner geführt werden. Wir sagen Ihnen vorab, welcher Weg bei Ihrer Forderung Sinn ergibt.
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