Was schuldet Ihr Schuldner wirklich?
Berechnen Sie taggenau, welche Verzugszinsen seit Verzugseintritt aufgelaufen sind und wie hoch Ihre Gesamtforderung heute ist.
Kein Formular, keine Wartezeit, keine Verpflichtung.
Verzugszinsrechner – Hansen Forderungsmanagement
Hinweis: Verzugszinsen, Verzugspauschale und Mahnkosten schuldet der Schuldner zusätzlich zur Hauptforderung. Bei Beauftragung kommen Inkassokosten hinzu, die ebenfalls der Schuldner trägt. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung.
Zinsen, Kosten und Hauptforderung holen wir gemeinsam für Sie.
Inkassokosten berechnen Gerichtskosten berechnen
Basiszinssatz nach § 247 BGB laut Bekanntmachungen der Deutschen Bundesbank (zuletzt 1,52 % ab 01.07.2026). Zinsberechnung taggenau nach der Zinsmethode act/act (tatsächliche Tage im Jahr, Schaltjahr 366). Verzugsbeginn und Enddatum werden mitgezählt. Der Zinssatz von 9 Prozentpunkten gilt für Schuldverhältnisse, die ab dem 29.07.2014 entstanden sind (Art. 229 § 34 EGBGB). Hansen Forderungsmanagement GmbH & Co. KG ist registrierter Inkassodienstleister gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 1 RDG.
Verzugszinsen werden im Mahnwesen oft vergessen oder falsch berechnet.
Der Basiszinssatz ändert sich halbjährlich. Bei einer Unternehmerforderung von 3.200 Euro, die seit anderthalb Jahren offen ist, sind es über 500 Euro Zinsen plus 40 Euro Pauschale. Geld, das Ihnen zusteht und das der Schuldner zu zahlen hat.
Probieren Sie es gleich aus!
Was kann ich hier berechnen?
So funktioniert der Rechner
Tragen Sie Hauptforderung, Verzugsbeginn und Stichtag ein und wählen Sie, ob Ihr Schuldner Verbraucher oder Unternehmer ist. Der Rechner berücksichtigt jede Änderung des Basiszinssatzes im Zeitraum automatisch, rechnet taggenau und zeigt Ihnen die Zinsstaffel, die Verzugspauschale und die Gesamtforderung. Genau so, wie wir sie im Inkasso gegenüber dem Schuldner aufstellen.
Was bringt mir das?
Ihr Mehrwert auf einen Blick
Sie sehen auf einen Blick, was Ihnen über die Hauptforderung hinaus zusteht, und können die Forderung vollständig geltend machen. Bei Beauftragung übernehmen wir die laufende Zinsberechnung bis zum Zahlungseingang, taggenau und bei jeder Rate.
Häufige Fragen zu Verzugszinsen
Verzug tritt ein, wenn eine fällige Forderung trotz Mahnung nicht bezahlt wird (§ 286 Abs. 1 BGB). Eine Mahnung ist entbehrlich, wenn ein Zahlungstermin kalendermäßig bestimmt ist, etwa „zahlbar bis 15.03.“. Spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung tritt Verzug automatisch ein. Bei Verbrauchern gilt das nur, wenn in der Rechnung auf diese Folge hingewiesen wurde (§ 286 Abs. 3 BGB).
Gegenüber Verbrauchern 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 1 BGB), gegenüber Unternehmern 9 Prozentpunkte (§ 288 Abs. 2 BGB). Der Basiszinssatz beträgt seit dem 1. Juli 2026 1,52 Prozent. Daraus ergeben sich aktuell 6,52 Prozent für Verbraucher und 10,52 Prozent für Unternehmer. Der Basiszinssatz wird zum 1. Januar und 1. Juli neu festgesetzt, der Rechner berücksichtigt jede Periode einzeln.
Ist der Schuldner kein Verbraucher, kann der Gläubiger zusätzlich zu den Zinsen eine Pauschale von 40 Euro verlangen (§ 288 Abs. 5 BGB), ohne Nachweis eines konkreten Schadens. Sie wird allerdings auf Rechtsverfolgungskosten wie Inkasso- oder Anwaltskosten angerechnet.
Ja, aber nur die tatsächlich entstandenen Kosten für Mahnungen nach Verzugseintritt, in der Regel Porto und Material. Pauschalen von 5 oder 10 Euro je Mahnung halten vor Gericht meist nicht. Die erste Mahnung, die den Verzug erst begründet, ist nicht erstattungsfähig.
Taggenau nach der Methode act/act. Jeder Tag zählt mit dem Zinssatz, der an diesem Tag gilt, geteilt durch die tatsächliche Zahl der Tage im Jahr (365 oder 366). Verzugsbeginn und Enddatum werden mitgezählt. Das entspricht der Berechnung, die wir in Forderungsaufstellungen und im gerichtlichen Mahnverfahren verwenden.
Ja, nach drei Jahren zum Jahresende (§§ 195, 199 BGB), genau wie die Hauptforderung. Wird die Hauptforderung tituliert, verjähren auch die titulierten Zinsen erst nach 30 Jahren, laufende Zinsen aus dem Titel jedoch weiterhin nach drei Jahren. Deshalb sollten offene Forderungen nicht liegen bleiben.
Wir machen Hauptforderung, Verzugszinsen, Verzugspauschale, Mahnkosten und Inkassokosten gemeinsam gegenüber dem Schuldner geltend. Die Zinsen laufen weiter, bis die Zahlung eingeht, und werden bei jeder Ratenzahlung taggenau abgerechnet.
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