Durch eine Abtretungserklärung (auch: Zession) treten alte Gläubiger (Zedenten) von ihren Forderungen zurück und übertragen sie auf einen anderen Gläubiger. Dieser Schritt wird in einem Vertrag festgehalten, in dem alle Rechte und Forderungen an den neuen Gläubiger (Zessionar) abgetreten werden. Für den Schuldner ändert sich dadurch nichts, außer, dass er seine Schulden nun bei einem neuen Gläubiger begleichen muss. Voraussetzung ist, dass die Abtretung im ursprünglichen Vertrag nicht ausgeschlossen wurde. Die Abtretungserklärung wird dann entweder als Globalzession oder als Einzelzession abgefasst, was einer vollständigen bzw. einer einzelnen Abtretung von Forderungen entspricht.
Was ist eine Abtretungserklärung?
Eine Abtretungserklärung ist eine schriftliche Vereinbarung, in der eine Partei (Abtretender) ihre offene Forderung oder die damit verbundenen Ansprüche gegen eine andere Partei (Schuldner) an eine dritte Partei (Abtretungsnehmer) abtritt. Die Abtretungsvereinbarung muss in schriftlicher Form vorliegen und alle relevanten Informationen über die entsprechende Forderung oder den Anspruch, der abgetreten wird, enthalten. Dabei wird eine Forderungsabtretung häufig bei der Übertragung von Forderungen oder Ansprüchen aus Kreditverträgen oder Leasingverträgen verwendet. Zudem kann die Forderungsabtretung je nach Situation eine hohe Garantie und größere Sicherheit für eine bestehende Verbindlichkeit bedeuten.
Wichtig: Eine Abtretungserklärung ist nur dann wirksam, wenn der Schuldner davon in Kenntnis gesetzt wird. Die Abtretungserklärung selbst muss jedoch nicht unbedingt von ihm unterschrieben werden.
Was ist eine stille und offene Abtretungserklärung?
Es gibt zwei Arten von Abtretungserklärungen, die als stille oder offene Zession bezeichnet werden. Bei der stillen Abtretung erfährt der Schuldner nichts vom Gläubigerwechsel. Er schuldet die bestehende Forderung weiterhin dem bisherigen Gläubiger, der jedoch im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften verpflichtet ist, diese an den neuen Gläubiger weiterzuleiten.
Bei der offenen Zession weiß der Schuldner, dass er seine Forderungen einem neuen Gläubiger schuldet. Er zahlt also nicht mehr an den alten, sondern an den neuen Gläubiger durch Vertrag. Schuldrechtlich ändert sich seine Rechtsstellung aber nicht, sodass weder die offene noch die stille Zession auf die jeweilige Situation nennenswerte Auswirkungen haben.
Welche Vorteile bietet eine Abtretungserklärung?
Mit einer Abtretungserklärung können sich Gläubiger gegen die eventuelle Zahlungsunfähigkeit des Schuldners absichern und auf einen schnelleren Zahlungsprozess setzen. Ist beispielsweise ein Bankkunde zahlungsunfähig, kann die Bank über einen Dritten – zum Beispiel den Arbeitgeber – schneller an ihr Geld gelangen. So erreicht die Bank eine hohe Sicherheit, bei der sie durch eine Sicherheitsabtretung, die vom Schuldner unterzeichnet wird, teilweise auf folgende Mittel Zugriff hat:
- Gehalt
- Bonuszahlungen
- Rente
- Pension
- usw.
Abtretungserklärungen sind besonders zur Absicherung von Bankgeschäften sinnvoll. In diesem Zusammenhang werden sie auch bei verschiedenen Versicherungen, wie zum Beispiel einer Lebensversicherung, verwendet. Zudem sind sie bei Unfällen von Vorteil, da sich der Geschädigte nicht direkt mit seiner Versicherung auseinandersetzen muss. So können beispielsweise Mitarbeiter einer Autowerkstatt auch Ansprüche und Kosten bei der gegnerischen Versicherung geltend machen sowie bei der jeweils betreffenden Forderung für den verschuldeten Unfall nachhaken.
Inhalt und Beispiel einer Abtretungserklärung
Eine Abtretungserklärung unterliegt keinen gesetzlichen Bestimmungen, wenn es um die formalen Aspekte geht. Das heißt, dass sie zwischen dem alten und neuen Gläubiger mittels eines Vertrags abgeschlossen wird, der formfrei sein kann. Schriftliche Verträge spielen nur dann eine Rolle, wenn es beispielsweise um abgetretene Briefhypotheken, Wertpapiere oder Steuererstattungen beim Finanzamt geht. In jedem Fall dürfen aber folgende Inhalte nicht fehlen:
Für eine Abtretungserklärung kommt unter anderem folgendes Muster infrage:
„Hiermit trete ich (Person A) (Name, Anschrift) meine Forderung (Formulierung der genauen Forderung) gegen (Person B) (Name, Adresse) aus (Grund der Abtretung) an (Person C) (Name, Adresse) ab. Dies geschieht nach den gesetzlichen Bestimmungen gemäß § 362 BGB oder § 398 ff. BGB.”
Häufig gestellte Fragen
Können Abtretungserklärungen widerrufen werden?
Eine Abtretungserklärung kann nicht widerrufen, aber angefochten werden. Sind sich beide Gläubiger (alter und neuer) einig, dass der Zedent wieder für den Forderungseinzug zuständig sein soll, so kann dies durch eine neue Erklärung geschehen.
Wann ist eine Abtretungserklärung nicht möglich?
Offene Forderungen können in den meisten Fällen an einen neuen Gläubiger übertragen werden, jedoch gibt es einige Ausnahmen. So sind Abtretungen nicht zulässig, wenn sie vorab vertraglich ausgeschlossen wurden oder eine fällige Forderung nur dem ursprünglichen Gläubiger zusteht. Zudem darf sich nach einer Abtretung für den Schuldner kein Nachteil bezüglich des Forderungsinhalts ergeben. Auch unpfändbare Ansprüche oder gesetzeswidrige Abtretungen sind nicht möglich.
Kann eine Abtretungserklärung unwirksam sein?
Wenn für eine Abtretung keine einzelne Forderung beim Schuldner vorliegt oder der Übertragende nicht das notwendige Recht hat, diese abzutreten, ist die Übertragung grundsätzlich ungültig. Das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch sieht nur in sehr wenigen Ausnahmefällen die Möglichkeit eines rechtsgültigen Erwerbs durch eine unbedarfte Partei vor, im Gegensatz zu Sachenrechten.