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Finale Mahnung

Letzte Mahnung: Was Sie vor dem Versand wissen müssen

Wenn Ihre Kunden trotz freundlicher Worte, viel Verständnis und mehrfacher Zahlungsbitte Ihre Rechnungen nicht bezahlen, dann kostet Sie das Zeit und Nerven. Diese offenen Posten stellen für viele Unternehmen und Dienstleister leider keine Seltenheit dar.

So kostet Sie die Verwaltung und Erstellung von Mahnschreiben wertvolle Zeit und Ressourcen, die Ihnen später an anderer Stelle fehlen. Von dem zusätzlichen Aufwand, die diese Prozedur unnötigerweise strapaziert, ganz zu schweigen. Stellen sich Schuldner schließlich über einen längeren Zeitraum taub, ist konsequentes Handeln gefragt.

Vergessen Sie nicht: Sie sind im Recht!

Sich an einen Anwalt zu wenden oder gar eine Vollstreckung einzuleiten, davor scheuen viele Gläubiger dann doch zurück. Dass diese Vorgehensweise mehr schadet, als nutzt, steht außer Frage. Die dadurch aufkommenden Befürchtungen sind nachvollziehbar, denn:

Wer möchte eine Geschäftsbeziehung aufs Spiel setzen, die abgesehen von einer negativen Zahlungsmoral bis dato zufriedenstellend verlief?

Finden Sie sich in dieser oder einer ähnlichen Situation wieder, kann eine final unterbreitete Mahnung die Wogen glätten.

Wann lohnt eine letzte Mahnung?

In der Praxis werden im Rahmen des Mahnvorganges oftmals drei Zahlungsaufforderungen an den Schuldner verschickt. Dabei stellt das dritte Schreiben in der Regel den letzten Hinweis auf einen Zahlungsverzug dar. Beachten Sie jedoch, dass bereits diese Vorgehensweise auf eine gehobene Kulanz Ihrerseits hindeutet.

Das Gesetz (§ 286 BGB) besagt nämlich, dass das Einschalten eines Inkassodienstleisters nach lediglich einer Anmahnung und in bestimmten Fällen sogar ohne schriftliche Erinnerung möglich ist. Gleiches gilt in puncto gerichtliches Mahnverfahren, liegt der Verzug einer Zahlung nachweislich vor. Mahnen Unternehmen und Dienstleister dennoch mehrfach oder nehmen unsere Dienstleistungen in Anspruch, sind hierfür in der Regel drei Faktoren ausschlaggebend: (Quelle: §286 BGB)

1) Aufrechterhaltung der Geschäftsbeziehung: Soll eine Zusammenarbeit auch zukünftig gelingen, stellen mahnende Schreiben die erste Wahl dar. Der Gang zum Anwalt oder die Vorteile von Inkasso werden erst später ausgeschöpft und die Option einer Kooperation ist oft nicht mehr gegeben. Dieser Fall tritt etwa bei einer Insolvenz des Schuldners ein.

2) Bewahren der Reputation: Ein gängiges Sprichwort besagt, dass das Leben erst bei einem ruinierten Ruf ungeniert gelänge. Dies mag in mancherlei Hinsicht auf das Privatleben zutreffen, im geschäftlichen Kontext hingegen wirkt sich eine negative Reputation nicht selten fatal aus. Wählen Gläubiger also den Weg des Forderungsmanagements, demonstrieren sie Verständnis und Kooperationsbereitschaft auch in schwierigen Situationen.

3) Langfristige Kalkulation: Befindet sich ein neu gegründetes Unternehmen in Zahlungsschwierigkeiten, kann ein prüfender Blick in dessen Zukunft lohnen. So ist vorstellbar, dass sich das monetäre Potenzial eines Start-ups erst im längeren Geschäftsverlauf zeigt. Ist eine Zusammenarbeit aufgrund vorhergehender Differenzen jedoch nicht mehr möglich, könnte dies trotz erfolgter Schuldenbegleichung einen Verlust für Sie bedeuten.

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Sie wollen mehr erfahren, sich kompetent beraten lassen oder direkt einen Termin ausmachen? Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf, um offene Fragen zu klären oder sich einfach unverbindlich zum Thema Inkasso beraten zu lassen. Wir freuen uns auf Sie!

 

 Die Frage, ob die Bemühungen des internen Forderungsmanagements an dieser Stelle ausreichen oder ein externes Expertenteam konsultiert werden sollte, ist nicht pauschal zu beantworten. Schließlich gestaltet sich jeder Streitfall so individuell wie die vorangehende Geschäftsbeziehung. Was unsere Erfahrung jedoch zeigt: Wenden sich Gläubiger an ein Inkassounternehmen, lassen sich Differenzen in der Regel rascher als ohne professionellen Beistand klären. 

Inhalt der finalen Zahlungsbitte

Eine gesetzlich geregelte Form für dieses Schreiben gibt es derzeit nicht. Jedoch sollte es wie auch die vorhergehenden Aufforderungen das Ausstellungsdatum der Rechnung enthalten. Namen und Adressen aller involvierten Parteien dürfen ebenfalls nicht fehlen. Geben Sie außerdem die ursprüngliche sowie die gegebenenfalls angepasste Rechnungsnummer an.

Und natürlich: Ein Hinweis, bis wann die Hauptforderung neben den erst angefallenen Mahnkosten beglichen werden muss, ist Teil einer Mahnung. Zusätzlich raten wir, mit einem Vermerk auf die von Ihnen geplanten rechtlichen Schritte hinzuweisen, wenn der Forderungsausfall nicht innerhalb einer von Ihnen festgelegten Frist durch den Schuldner behoben wird.

 

Ein gerichtlicher Mahnbescheid enthält im Vergleich dazu, zusätzliche Angaben zu

  • Zinsen

  • Rechtsanwaltskosten

  • Auslagen und

  • eventuellen Nebenforderungen sowie

  • Name und Anschrift des Prozessbevollmächtigten

 

Was kostet die finale Mahnung?

Möchten Sie durch uns final mahnen lassen, gilt es, in puncto Kosten vermeiden, den Verzug zu berücksichtigen. Der finanzielle Aufwand entfällt, tritt dieser mit Erhalt des ersten Mahnbriefes ein. Doppelt gut zu wissen: Eine Kostendeckung in Höhe von bis zu 40,00 Euro wird laut Rechtsprechung akzeptiert. Entscheiden Sie sich für unser finales Anschreiben, profitieren Sie von einer weiteren finanziellen Entlastung. So gelingt dessen Refinanzierung vollständig durch eine Mahngebühr, die der Schuldner zu tragen hat. 

Gerne weisen wir Sie an dieser Stelle auf die Möglichkeit hin, sich bei Fragen zu diesem Thema an unsere Mitarbeiter zu wenden. Diese erreichen Sie unter unserer E-Mail-Adresse an info@hansen-forderungsmanagement.de sowie unter der Telefonnummer 0221-25399954. 

Das Mahnwesen greift durch

Bei aller Geduld und Wohlwollen Ihrerseits – wird ein Mahnbrief standardmäßig ignoriert, ist konsequentes Handeln gefragt. Dabei bietet sich als Alternative an, sich an einen Inkassodienstleister zu wenden. So verfügen wir über langjährige Expertise, fällige Forderungen konsequent und ohne Eskalation beizutreiben. Dies gelingt nicht zuletzt auch durch unser exklusives Angebot der finalen Mahnung als deutliches Signal an Ihre Schuldner: Wir handeln – und dies stets professionell.

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