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Was ist eine Titulierung?

Eine Titulierung bzw. titulierte Forderung ist die Legitimation für den Gläubiger eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme gegen den Schuldner durchzuführen. Die Verjährungsfrist beträgt 30 Jahre, wenn der Gläubiger einen Vollstreckungstitel besitzt. Gemäß § 195 BGB verjährt eine nicht titulierte Forderung nach drei Jahren.

Die titulierte Forderung als Voraussetzung der Zwangsvollstreckung

Ist es für den Schuldner möglich eine bereits titulierte Forderung abzuwenden und greift gegebenenfalls eine Restschuldbefreiung? Wird diese Forderung als negativer SCHUFA-Eintrag sichtbar gemacht? Für eine Titulierung und deren Ablauf gibt es gesetzliche Regeln, die in verschiedene Schritte unterteilt werden können.

Der Zwangsvollstreckungstitel

Ohne den Vollstreckungstitel, d. h. ein Dokument zur Befugnis einer  Zwangsvollstreckung, können Gläubiger keine Titulierung durchsetzen. Bei diesem Dokument handelt es sich um eine öffentliche Urkunde eines Notars oder Gerichts, die den im Titel erwähnten Anspruch beurkundet. Im Titel müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein, damit die geschuldete Leistung für den Schuldner ersichtlich wird:

  • Art des Anspruchs
  • Umfang des Anspruchs
  • Parteien (Gläubiger und Schuldner) müssen exakt bezeichnet werden
  • Inhalt

Die Forderung kann zum einen eine Zahlungsverbindlichkeit, zum anderen ein Herausgabeanspruch sein.

Ein Vollstreckungstitel gibt dem Gläubiger die Möglichkeit seinen Anspruch zwangsweise durchzusetzen. Zudem verschafft ihm dieser einen zeitlichen Puffer für den Vorgang, da die Verjährung ohne Titel sehr kurz ist. Mit Titel beläuft sich die Verjährungsfrist auf 30 Jahre (siehe § 197 BGB). Gläubigern obliegt die Möglichkeit, den Zwangsvollstreckungstitel dann zu erwirken, wenn die Vermögenssituation eines zahlungsunfähigen Schuldners sich gebessert hat. Der Vollstreckungstitel kann folgendermaßen aussehen:

  • ein Prozessvergleich mit vollstreckbarem Inhalt
  • vollstreckbare Anwaltsvergleiche
  • Insolvenztabelle innerhalb des Insolvenzverfahrens
  • Endurteile (rechtskräftig oder vorläufig vollstreckbar)
  • Urkunden über eine sofortige Zwangsvollstreckung

Merke: Eine Forderung, die nicht tituliert ist, kann nicht durch eine Pfändung eingefordert werden. Außerdem ist eine Zwangsvollstreckung nur mit Vollstreckungstitel möglich.

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Ist es möglich eine titulierte Forderung abzuwenden?

Das A und O bei allen Beziehungen ist die Kommunikation. Es ist nicht ratsam, Schulden zu ignorieren und den Kopf in den Sand zu stecken, denn das ist mehr als kontraproduktiv — für beide Seiten. Nach Ankündigung einer Zwangsvollstreckung durch den Gläubiger oder Gerichtsvollzieher ist ein sofortiges Handeln notwendig. Zwei Handlungsoptionen stehen dem Schuldner zur Auswahl:

  • Es besteht die Möglichkeit der außergerichtlichen Einigung, beispielsweise durch das Anbieten einer Ratenzahlung. Wird diese nach Vereinbarung geleistet, ist die titulierte Forderung nicht länger wirksam und eine Pfändung ist vom Tisch.
  • Kam es nicht zur Einigung oder konnten die Schulden nicht wie vereinbart beglichen werden, haben Schuldner die Möglichkeit eine Privatinsolvenz zu beantragen. Während des Insolvenzverfahrens besteht ein Vollstreckungsschutz und nur der pfändbare Vermögens- und Einkommensanteil wird eingezogen, um die Gläubiger zufriedenzustellen. Der Vorteil für die Schuldner besteht darin, dass das Gericht die Restschuldbefreiung nach Ablauf der sogenannten Wohlverhaltensphase ausspricht. Das bedeutet, dass der Schuldner die noch bestehenden Schulden nach Verfahrensende höchstwahrscheinlich nicht mehr begleichen muss.

Titulieren nach Restschuldbefreiung

Gemäß BGH unterliegt die Entscheidung über die Insolvenzforderung nach einem Verfahren beim Vollstreckungsgericht und somit auch die Entscheidung über die Restschuldbefreiung. D. h. ein Gläubiger kann die Insolvenzforderung nach dessen Beschluss infolge einer Vollstreckungsklage gemäß § 767 Zivilprozessordnung (ZPO) nicht mehr durchsetzen.

Merke:Nach gängiger Rechtssprechung kann der Anspruch eines Gläubigers auf seine titulierte Forderung nach 10 Jahren Verzicht auf Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ggf. nicht mehr erwirkt werden.

Titulieren und SCHUFA Eintrag

Auskünfte über Negativeinträge titulierter Forderungen können durch eine SCHUFA-Auskunft erteilt werden. Ist ein negativer Eintrag vorhanden, wirkt sich das ungünstig auf die Bonität eines Schuldners aus. Das hat zur Folge, dass Mobilfunkverträge, Kredite oder die Anmietung einer Wohnung oftmals abgelehnt werden. Um das zu vermeiden, empfiehlt es sich in regelmäßigen Abständen seine SCHUFA zu checken und gegebenenfalls eine Löschung der noch bestehenden Titulierung zu beantragen. Diese kann erfolgen, wenn

  • der SCHUFA-Eintrag fälschlicherweise vorgenommen wurde.
  • die gesetzliche Frist von drei Jahren bereits abgelaufen ist und der Eintrag immer noch besteht.
  • die Forderung bereits bezahlt ist und im Schuldnerverzeichnis des zuständigen Amtsgerichts vermerkt wurde. Sie erhalten dann eine Urkunde, welche die Zahlung belegt
  • der Gläubiger Ihnen die bezahlte Forderung bescheinigt.
  • eine strittige nicht titulierte Forderung besteht.

Ein SCHUFA-Check ist ein Mal jährlich kostenlos möglich. Sie erhalten Auskunft über alle gespeicherten Daten zu Ihrer Person, die als Vorlage für einen Rechtsanwalt dienen. Der kann genauer überprüfen, ob eine Löschung von titulierten Forderungen möglich ist.

Veräußerung von titulierten Forderungen

Gläubiger müssen stets die Zahlungseingänge überprüfen, Fristen beachten und Mahnungen aussprechen. Mahnverfahren sind mit einem hohen Aufwand verbunden und münden oftmals in einem langen Prozess der Zwangsvollstreckung. Es besteht die Möglichkeit offene Forderungen für einen bestimmten Preis an Inkassounternehmen zu verkaufen, der allerdings unter dem Wert der noch offenen Forderung liegt. Für Inkassounternehmen, die ebenso das Ausfallrisiko einer Zahlung tragen, muss sich das Geschäft schließlich rentieren. Ein Inkasso Büro kann titulierte Forderungen in der Regel innerhalb eines Zeitraums von 30 Jahren durchsetzen und muss sich nicht mehr um den Titel kümmern.

Uneinbringlich gelten Forderungen in folgenden Fällen:

  • Es liegt eine eidesstattliche Vermögensauskunft des Schuldners vor, die seine auch in Zukunft bestehende, schlechte Vermögenslage beurkundet.
  • Eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme blieb erfolglos, da der Schuldner über kein pfändbares Vermögen verfügt.
  • Eine Durchsetzung der Forderung lohnt sich wirtschaftlich nicht, da der Schuldner verstorben oder ausgewandert ist oder die Erben nicht für die Zahlungen aufkommen können.
  • Das Insolvenzverfahren wird vom Gericht aufgrund mangelnder Insolvenzmasse eingestellt.

Professionelle Beratung durch Hansen Forderungsmanagement

Sie haben noch offene Fragen wie eine Forderung tituliert wird oder wie ein Vollstreckungsbescheid genau abläuft? Nach welchem Urteil können Kosten noch geltend gemacht werden? Kontaktieren Sie uns gerne für den Erhalt weiterer Informationen und lassen sich von unseren Experten professionell beraten.

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