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Inkasso Haftbefehl

Unter dem Begriff Haftbefehl versteht man im Forderungsmanagement eine Maßnahme innerhalb eines Inkassoverfahrens. Er kann von dem Gläubigervertreter als letzte Eskalationsstufe angewandt werden, insofern der Schuldner sämtlichen vorherigen Zwangsvollstreckungen nicht Folge leistet.

Definition Haftbefehl

Bei einem Haftbefehl handelt es sich um eine Anordnung durch den Gerichtsvollzieher, welche die Polizei dazu verpflichtet, die betroffene Person festzunehmen und in Untersuchungshaft zu übergeben. Dort wird der Schuldner in Gewahrsam genommen, bis er einem Richter vorgeführt wird. Diesem obliegt es, ob – und wenn ja, wie lange – er oder sie im Gefängnis verbleibt. Handelt es sich um einen Haftbefehl, der von einem Inkassounternehmen erlassen wurde, beträgt die maximale Aufenthaltsdauer in Haft sechs Monate.

Der Weg zum Haftbefehl

Bevor das Forderungsmanagement stellvertretend für den entsprechenden Gläubiger einen Haftbefehl erteilen kann, müssen für die Eintreibung von Forderungen zuvor andere Maßnahmen ergriffen worden sein. Bei diesem drastischen Schritt handelt es sich um die letzte Möglichkeit für ein Inkassounternehmen, offene Rechnungen einzutreiben. Grundsätzlich lassen sich die verschiedenen Eskalationsstufen, an denen sich das Inkassoverfahren orientiert, in drei Schritte einteilen.

Das vorgerichtliche Mahnverfahren

Hierbei handelt es sich um die erste Kontaktaufnahme eines Inkassounternehmens mit einem Schuldner, der keiner fristgerechten Zahlung nachgekommen ist. Wie es der Name bereits verrät, wird dieser Schritt ohne gerichtliche Maßnahmen vollzogen. Die jeweilige Person erhält zunächst ein Mahnschreiben, welches auf die offenen Rechnungen aufmerksam macht. Erfolgt auf diese Benachrichtigung keine Reaktion oder lediglich die Antwort, dass der geforderte Betrag nicht beglichen werden kann, wird der Schuldner im nächsten Schritt telefonischkontaktiert. Führt selbst das Angebot einer Ratenzahlung nicht zum Ziel, sind alle Möglichkeiten des vorgerichtlichen Mahnverfahrens ausgeschöpft.

Das gerichtliche Mahnverfahren

Insofern der Gläubiger dies wünscht, wird als Nächstes das gerichtliche Mahnverfahren durch das zuständige Forderungsmanagement eingeleitet. Dafür wird zunächst ein Antrag auf den Erlass eines Mahn- und Vollstreckungsbescheides angefertigt und an ein Gericht geschickt, wogegen der Schuldner allerdings Einspruch einlegen kann. Falls dem nicht so ist, wird ein Vollstreckungsbescheid erlassen und dem Schuldner durch das Amtsgericht zugesandt.

Das nachgerichtliche Mahnverfahren

Führen die ersten beiden Maßnahmen nicht zum gewünschten Erfolg, leitet das Inkassounternehmen das nachgerichtliche Mahnverfahren ein. Dieses beinhaltet eine Zwangsvollstreckung, bei welcher unter anderem eventuelle Wertanlagen des Schuldners auf eine mögliche Pfändung überprüft werden, um die titulierte Forderung zu begleichen. Um das Vermögen der jeweiligen Person zu prüfen, kann eine Vermögensauskunft (zuvor eidesstattliche Versicherung) beantragt werden, welche die finanzielle Situation des Schuldners offenlegt. Weigert dieser sich, eine solche Versicherung abzulegen, kommt es schließlich zum Haftbefehl, der eine bis zu halbjährige Gefängnisstrafe zur Folge haben kann.

Anordnung eines Haftbefehls durch das Forderungsmanagement

Das Erlassen eines Haftbefehls von einem Inkassounternehmen ist ein legitimer Schritt – wenn auch ein drastischer. Er darf lediglich angeordnet werden, insofern alle zuvor getroffenen Maßnahmengescheitert sind und ist demnach als letzte Eskalationsstufe zu betrachten. Falls das zuständige Forderungsmanagement es als notwendig erachtet, durch eine Drohung mit der Zwangsvollstreckung oder eines Haftbefehls Druck auf Schuldner auszuüben, ist auch dies erlaubt. Dafür muss allerdings ein entsprechender Vollstreckungsbescheid vorliegen.

Haftbefehl durch Inkasso in der Praxis

Grundsätzlich findet die Anordnung eines Haftbefehls aufgrund von nicht beglichenen Schulden nur sehr selten statt. Damit das Forderungsmanagement eine Erlassung rechtfertigen kann, muss eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt werden:

  1. Die entstandenen Schulden resultieren aus einer Straftat.
  2. Der Schuldner ist zahlungsunfähig und wird daher zu einer Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt.
  3. Der Haftbefehl soll das Erzwingen der Vermögensauskunft  (Offenlegung des Vermögens) bezwecken.

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Häufige Fragen

Was ist ein Haftbefehl?

Ein Haftbefehl beschreibt die Festnahme einer Person sowie deren Vorführung bei einem Richter. Bis zum Zeitpunkt der Verhandlung befindet sich der Schuldner in Untersuchungshaft. Im Forderungsmanagement wird von dieser Maßnahme Gebrauch gemacht, insofern alle vorherigen Schritte, die offenen Forderungen einzutreiben, gescheitert sind.

Was muss passieren, bis ein Haftbefehl wegen Schulden erlassen wird?

Zunächst nimmt ein Inkassounternehmen per Mahnschreiben oder telefonisch Kontakt mit dem Schuldner auf. Erfolgt daraufhin keine Begleichung der Schulden, wird das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet. Scheitert auch dieses und ist der Schuldner nicht dazu bereit, eine eidesstattliche Versicherung für die Offenlegung seines Vermögens abzulegen, kann ein Haftbefehl durch das Forderungsmanagement angeordnet werden.

Wie lange bleibt man wegen nicht bezahlten Schulden im Gefängnis?

Generell finden von Inkassounternehmen erlassene Haftbefehle sehr selten statt. Weigert sich der Schuldner allerdings, sein Vermögen offenzulegen, droht ihm eine bis zu sechsmonatige Haftstrafe.

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