Eine Drittschuldnererklärung ist eine rechtliche Vereinbarung zwischen einem Gläubiger, einem Schuldner und einem Dritten. Es handelt sich um eine schriftliche Erklärung des Dritten, in der er bestätigt, dem Gläubiger des Schuldners Geld zu schulden. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn der Hauptschuldner zahlungsunfähig ist, aber mithilfe eines Drittschuldners seine offenen Forderungen begleichen kann.
Was ist eine Drittschuldnererklärung?
Bei einer Drittschuldnererklärung tritt ein Dritter im Rahmen einer Zwangsvollstreckung an die Stelle des Schuldners und übernimmt die ausstehenden Forderungen des Gläubigers. In vielen Fällen ist dies der Arbeitgeber, der die Schulden des Schuldners in Form einer Lohn- und Kontopfändung begleicht. Zu diesem Zweck hat der Drittschuldner dem Gläubiger oder dem Gläubigervertreter – nach seinem Pfändungsbeschluss oder seiner Pfändungsverfügung – in einer bestimmten Frist auf Verlangen eine Drittschuldnererklärung auszuhändigen.
Rechtliche Bedingungen
Der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss des Gläubigers wird gemäß § 829 ZPO dem Drittschuldner zugestellt. Dieser darf die Geldforderung nicht an den Schuldner auszahlen, sondern muss sie laut § 835 ZPO an den Gläubiger – auf sein Verlangen hin – weiterleiten. Danach darf der Schuldner keine Zahlungen mehr von einer dritten Partei entgegennehmen, sobald der Dritte den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss erhalten hat und die entsprechende Auskunft abgegeben wurde.
Inhalt der Drittschuldnererklärung
Die Abgabe der Drittschuldnererklärung ist in § 840 ZPO geregelt, nach der dem Gläubiger innerhalb von zwei Wochen unter anderem folgende Punkte erklärt werden:
- Ist er bereit, die Zahlungen zu leisten?
- Haben bisherige Gläubiger bei bestehenden Forderungen bereits Ansprüche geltend gemacht?
- Wurden Ansprüche schon durch bevorrechtigte Gläubiger gepfändet?
- Wurde beim Schuldner eine Unpfändbarkeit des Guthabens festgesetzt, nachdem das Guthaben des entsprechenden Kontos in den letzten zwölf Monaten gepfändet wurde?
- Handelt es sich um ein Pfändungsschutzkonto oder ein Gemeinschaftskonto?
Folgen einer Unterlassung der Drittschuldnererklärung
Der Drittschuldner hat seine Auskunftspflicht durch seine abgegebene Erklärung zu erfüllen, indem er sie dem Gläubiger vollständig, richtig und fristgerecht übermittelt. Können Vollständigkeit, Richtigkeit und Rechtzeitigkeit nicht oder nur teilweise erfüllt werden, drohen ihm folgende Konsequenzen:
- Haftung für Schäden: Der Drittschuldner kann haftbar gemacht werden, wenn der Gläubiger nicht in der Lage ist, eine gepfändete Forderung bei ihm einzutreiben.
- Kostenaufwand: Bei einer Drittschuldnerklage muss die dritte Partei für die entstandenen Kosten des Prozesses aufkommen, auch wenn das Ergebnis für den Gläubiger negativ ausfällt. Teilweise muss auch der Schuldner die Kosten übernehmen, da die Klage Teil der Zwangsvollstreckung ist.
- Längeres Gerichtsverfahren: Wird die Drittschuldnererklärung nicht abgegeben, verzögert sich das gesamte Gerichtsverfahren, was mit höheren Kosten für alle Beteiligten verbunden ist.
- Zwangsgeldverfahren: Anstelle eines gerichtlichen Verfahrens wie der Drittschuldnerklage kann in einigen Bundesländern ein Zwangsgeld bis zu 25.000 Euro oder Zwangshaft verhängt werden.
Häufig gestellte Fragen
Wer erhält den Pfändungsbeschluss?
Den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss erhält nicht der ursprüngliche Schuldner, sondern der Drittschuldner.
Wer darf Drittschuldner bei einer Drittschuldnererklärung sein?
Drittschuldner sind Parteien, die mit dem Schuldner in einer finanziellen oder rechtlichen Beziehung stehen. Neben dem Arbeitgeber können dies Auftraggeber, Kunden, Banken, Finanzinstitute, Behörden, Ämter oder Vertragspartner des Schuldners sein.
Wann darf ein Drittschuldner Zahlungen verweigern?
Sind im Pfändungsbeschluss der zu zahlende Betrag und der Name des Gläubigers unrichtig oder falsch angegeben, kann der Drittschuldner die für die Forderung nötige Auskunft und Zahlung verweigern. Dies gilt auch, wenn Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Forderung bestehen. In einem Insolvenzverfahren werden die Zahlungen zudem von einem Insolvenzverwalter gesteuert.