zum Kundenportal zum Schuldnerportal

Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜB)

Ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (kurz PfÜB) wird benötigt, damit ein Gläubiger geltende Ansprüche gegen einen Drittschuldner erheben und pfänden kann. Bei letzterem handelt es sich um Personen oder Unternehmen, die offene Forderungen gegenüber dem ursprünglichen Schuldner vorzuweisen haben. Ohne einen PfÜB kann der Gläubiger seine offenen Forderungen gegenüber dem Drittschuldner nicht durchsetzen.

Definition PfÜB

Ein PfÜB ist für die Lohnpfändung durch einen Drittschuldner erforderlich. Damit ein Gläubiger diesen Beschluss beantragen kann, muss dieser zuvor eine titulierte Forderung geltend gemacht haben. Unter den möglichen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen befindet sich die Option, eine fremde Forderung zu pfänden. Handelt es sich bei der zahlungspflichtigen Person oder dem Unternehmen um einen Drittschuldner, so ist der Gläubiger dazu berechtigt, geltende Ansprüche des Schuldners wie das monatliche Gehalt zu pfänden. Auch ein entsprechendes Konto kann bei Bedarf gepfändet werden.

Wirkung eines PfÜB

Wurde der PfÜB erfolgreich erwirkt, so hat er für alle Beteiligten mehrerlei Konsequenzen: Der Drittschuldner ist nicht mehr befugt, jegliche Leistungen an den Schuldner auszuzahlen, welche die Pfändungsfreigrenze überschreiten. Sie sind also weder für den Schuldner noch für den Drittschuldner verfügbar und stehen lediglich dem Gläubiger zu. Zudem ist mit dem “Überweisungsbeschluss” keine Überweisung von Geldbeträgen durch eine Bank gemeint, sondern ausschließlich die Übertragung der Zahlungspflicht vom Schuldner an den Drittschuldner.

Inhalt eines PfÜB

Damit ein PfÜB gültig ist, muss das jeweilige Dokument über einige verpflichtende Aspekte verfügen. Diese informieren die betroffenen Parteien und enthalten Angaben zu der Pfändung von Forderungen. Es ist möglich, mehrere Drittschuldner gleichzeitig in den PfÜB einzutragen. Diese werden der Reihe nach kontaktiert und über ihre nun bestehenden Rechte und Pflichten in Kenntnis gesetzt. Mit dem Zeitpunkt der Zustellung des PfÜB an den Drittschuldner ist dieser wirksam – das bedeutet, dass letzterer ab diesem Moment nicht mehr dazu berechtigt ist, dem Schuldner regelmäßige Leistungen voll auszuzahlen. In einem ausgefüllten Antrag für den PfÜB müssen die folgenden Aspekte enthalten sein:

  • Namen des Schuldners und des Gläubigers
  • Benennung des Drittschuldners
  • Forderung des Gläubigers sowie dessen Kontoverbindung
  • Pfändungsbeschluss
  • Verbot und Hinweis für Drittschuldner und Schuldner, entsprechende Leistungen auszuzahlen beziehungsweise einzuziehen

Beantragung eines PfÜB

Der Erlass eines PfÜB geht stets vom Gläubiger aus, wird in aller Regel von einem Anwalt oder Inkasso-Dienstleister in dessen Namen erstellt und unterliegt bestimmten Voraussetzungen. Der Gläubiger muss einen entsprechenden Antrag bei einem Vollstreckungsgericht einreichen und dafür ein verbindliches, amtliches Formular verwenden. Damit der PfÜB gültig ist, muss er außerdem einen originalen Vollstreckungstitel, einen Nachweis über die entsprechende Zustellung an den Schuldner sowie eine Auflistung aller berechtigten Forderungen, auf die der Gläubiger Anspruch erhebt, einreichen. Zusätzlich ist ein Vorschuss in Höhe von 22 Euro an das Vollstreckungsamt durch den Gläubiger erforderlich.

Folgen des PfÜB

Insofern der Gläubiger eine Kontopfändung erwirkt hat, ist die Bank angewiesen, die gepfändete Forderung von dem entsprechenden Konto an den Gläubiger zu überweisen. Hierbei unterliegt die Bank allerdings einigen Regeln. Sie muss eine 14-tägige Schutzpflicht einhalten, innerhalb derer sie dem Gläubiger keine Geldbeträge auszahlen darf. Bei einer Kontopfändung des Schuldners kann dieser nicht mehr darauf zugreifen. Das bedeutet, dass er auch laufende Kosten wie seine Miete nicht mehr über dieses Konto begleichen kann. Der Schuldner kann einer solchen finanziellen Notlage vorbeugen, indem er sein Konto im Vorhinein in ein Pfändungsschutzkonto umwandelt.

Häufige Fragen

Was ist ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss?

Bei einem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (kurz PfÜB) handelt es sich um einen Antrag, welcher einen oder mehrere Drittschuldner für das Begleichen von offenen Forderungen eines Gläubigers verantwortlich macht.

Was bewirkt ein PfÜB?

Mit dem Empfang des PfÜB durch den jeweiligen Drittschuldner darf dieser dem Schuldner keine Geldbeträge über die Pfändungsfreigrenze hinaus auszahlen. Ebenso wird letzterem die Berechtigung zur Einziehung seiner Forderungen entzogen.

Welche Folgen hat ein PfÜB?

Für den Schuldner droht bei einem gültigen PfÜB die Kontopfändung. Hat er zuvor nicht für einen entsprechenden Vollstreckungsschutz gesorgt, so kann er nicht mehr auf sein Konto zugreifen und ist mit einer finanziellen Handlungsunfähigkeit konfrontiert.

5/5 - (1 vote)

Jetzt kostenloses Angebot anfordern

Sie wollen mehr erfahren, sich kompetent beraten lassen oder direkt einen Termin ausmachen? Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf, um offene Fragen zu klären oder sich einfach unverbindlich zum Thema Inkasso beraten zu lassen. Wir freuen uns auf Sie!