Der Begriff Konkurs wird auch als Synonym für Insolvenz verwendet bzw. in umgangssprachlicher Form als Bankrott, Ruin oder Pleite bezeichnet. Im strafrechtlichen Sinne ist damit eine Insolvenzstraftat gemeint, die bei Zahlungsunfähigkeit eines Schuldners vorliegt. Dies kann sowohl ein einzelnes Unternehmen als auch ein gesamtes Land betreffen. Im letzteren Fall ist dann von einem “Staatsbankrott” die Rede, der einen Sonderfall des Insolvenzrechts darstellt.
Was ist ein Konkurs?
Der Konkurs ist ein rechtliches Verfahren, bei dem ein Schuldner seine drohende Zahlungsunfähigkeit erklärt oder von einem Gläubiger zur Zahlung aufgefordert wird, weil er nicht in der Lage ist, seine Schulden zu begleichen. Dies ist der Fall, wenn der Wert des eigenen Vermögens geringer ist als die Summe der Schulden. Ziel des Konkursverfahrens ist es, das Vermögen des Schuldners aufzulösen, um die Gläubiger ganz oder teilweise zu befriedigen.
Im Rahmen des Konkursverfahrens verwaltet und verwertet ein vom Gericht bestellter Konkursverwalter das Vermögen des Schuldners. Der Erlös wird dann an die Gläubiger des Schuldners verteilt. In einigen Fällen kann das Insolvenzverfahren auch dazu dienen, dem Schuldner die Möglichkeit zu geben, seine Schulden zu restrukturieren und so seine Geschäftstätigkeit fortzusetzen. Bei Unternehmen ist bei einer drohenden Zahlungsunfähigkeit aber auch eine Unternehmensauflösung zur Begleichung der Schulden möglich, während bei Einzelpersonen eine Restschuldbefreiung infrage kommt.
Der Ablauf eines Konkursverfahrens
Das Konkursverfahren bzw. Insolvenzverfahren ist in vielen Ländern gesetzlich geregelt und kann je nach Land und Art des Konkurses unterschiedliche Anforderungen und Prozesse mit sich bringen. So wird die Insolvenz entweder vom betroffenen Unternehmen oder durch die entsprechenden Gläubiger eingeleitet. Der typische Ablauf eines Konkursverfahrens sieht in der Regel folgendermaßen aus:
- Antrag auf Eröffnung des Konkursverfahrens: Der Schuldner oder Gläubiger leitet das Verfahren ein, indem er einen Antrag auf Eröffnung stellt. Darin sind die Gründe für die bevorstehende Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens dargelegt und die Forderungen des Gläubigers angegeben, die von Gutachtern und der Staatsanwaltschaft geprüft werden.
- Eröffnung des Konkursverfahrens: Wenn das Gericht den Antrag auf Eröffnung des Konkursverfahrens genehmigt, wird ein Konkursverwalter ernannt, der das Vermögen des Unternehmens verwaltet und liquidieren soll. Das Unternehmen verliert damit die Kontrolle über seine Vermögenswerte.
- Inventar und Bewertung des Vermögens: Der Verwalter nimmt eine Bestandsaufnahme und Bewertung des Vermögens des Unternehmens vor, um dessen Vermögenswerte zu ermitteln, die den Gläubiger teilweise oder vollständig zufriedenstellen können.
- Veröffentlichung des Konkurses: Durch eine öffentliche Bekanntgabe des Konkursantrags werden andere Gläubiger über den drohenden Konkurs des Schuldners informiert, sodass sie Forderungen zeitnah geltend machen können. Für den externen Gläubiger bedeutet dies, dass er wichtige Informationen erhält, um beispielsweise keine unüberlegte Abtretungserklärung zu unterzeichnen.
- Prüfung der Forderungen: Der Konkursverwalter prüft die Forderungen der Gläubiger und legt eine Rangfolge fest, nach der die Gläubiger befriedigt werden sollen.
- Vermögensliquidation: Der Insolvenzverwalter verkauft das Vermögen des Unternehmens und verwertet es, um die Forderungen der Gläubiger zu befriedigen.
- Verteilung der Erlöse: Der Insolvenzverwalter verteilt die Erlöse aus dem Verkauf des Vermögens an die Gläubiger in der festgelegten Rangfolge.
- Verfahrensende: Nach Befriedigung aller Forderungen, wird das Konkursverfahren beendet. Bei offen gebliebenen Forderungen kann das Unternehmen je nach Land und Art des Konkurses entweder in Liquidation oder in eine Restrukturierung gehen.
Folgen eines Konkurses
Nach der Anmeldung und dem entsprechenden Antrag des Konkursverfahrens können sich weitreichende Folgen ergeben, die sich zum Beispiel in der Unternehmensauflösung zeigen, wodurch Mitarbeiter ihren Arbeitsplatz verlieren. Sollte jedoch der drohende Konkurs in der finanziellen Situation nicht zum Ende des Unternehmens führen, muss es mit einem Reputationsschaden rechnen. Dieser kann sich in puncto Prestige und Vertrauen auf zukünftige Geschäfte mit Lieferanten, Kunden und Geschäftspartnern auswirken. Das führt nicht nur zur Einschränkung der Geschäftstätigkeit, sondern in vielen Fällen auch zu negativen Folgen auf die Kreditwürdigkeit. Durch ein beantragtes Insolvenzverfahren und eine Veröffentlichung des Konkursantrags können potenzielle Investoren abgeschreckt werden und ihr Vertrauen in das betroffene Unternehmen verlieren.
Häufig gestellte Fragen
Woher stammt das Wort “Konkurs”?
Der Begriff Konkurs leitet sich von concursus creditorum ab und bedeutet “Zusammentritt der Gläubiger”. Der Begriff wurde somit im 18. Jahrhundert aus dem Lateinischen entlehnt.
Wer kann Konkurs gehen?
Sowohl natürliche als auch juristische Personen (z. B. Unternehmen) können Konkurs gehen, wenn sie zahlungsunfähig bezüglich ihrer laufenden Kosten und restlichen Schulden sind. Zu den natürlichen Personen zählen unter anderem Selbstständige, Freiberufler und Privatpersonen.
Wie lange ist man in Konkurs?
Je nach Rechtssystem und Einzelfall dauert ein vollständiger Konkurs mehrere Monate bis Jahre. Verbraucher müssen oft mit drei Jahren rechnen, während Unternehmen in der Regel sechs Jahre in das Konkursverfahren verwickelt sind.