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Offenbarungseid

Der Offenbarungseid ist eine frühere Bezeichnung, für die auch der Ausdruck der eidesstattlichen Versicherung verwendet wurde. Heute sind beide Ausdrücke unter dem Begriff Vermögensauskunft bekannt, da der Schuldner vor Gericht eine Erklärung abgibt. Durch diese erhält der Gläubiger eine bestimmte Auskunft sowie ausführliche Informationen über die wirtschaftliche Situation des Schuldners. Unter Eid bestätigt der Schuldner, zahlungsunfähig zu sein und somit seinen finanziellen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen zu können.

 

Was ist ein Offenbarungseid?

Zu den möglichen Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gehört die Abnahme eines Offenbarungseides bzw. die Vermögensauskunft, die allerdings nur durch einen Vollstreckungsbescheid durchgesetzt werden kann. Sie steht daher in engem Zusammenhang mit dem gerichtlichen Mahnverfahren, wenn die Zahlung nicht innerhalb von sechs Monaten nach Zustellung des Vollstreckungstitels erfolgt ist. So erhält der Gläubiger mit den vollständigen Angaben des Schuldners einen besseren Überblick über dessen finanzielle Situation, um die eigenen offenen Forderungen effektiv durchzusetzen. Gehalts- und Lohnpfändungen sowie Zwangsversteigerungen von Immobilien können die Folge sein.

 

Angaben in einem Offenbarungseid

Sowohl private Schulden als auch der Konkurs eines Unternehmens können zu einem Offenbarungseid führen, bei dem der Schuldner sein gesamtes Einkommen und Vermögen offenlegen muss. Diese müssen der Wahrheit entsprechen, da sich der Schuldner andernfalls laut § 156 StGB strafbar macht und ihm eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren droht. Zu den betroffenen Angaben zählen unter anderem folgende, wenn es um die finanzielle Situation des Schuldners geht:

 

  1. Persönliche Informationen: Name, Adresse, Geburtsdatum
  2. Angaben über Schulden: Name des Gläubigers, Schuldenhöhe, Schuldenart (Kredite, offene Rechnungen usw.)
  3. Einkommensverhältnisse: Beruf und Beschäftigungsstatus, Adresse des Arbeitgebers und monatliches Gehalt sowie Mieteinnahmen aus Einkünften
  4. Vermögensverhältnisse: Bankguthaben, Immobilienbesitz, Fahrzeuge, Wertgegenstände (Uhren, Schmuck, Kunst usw.)
  5. Ausgaben und Verbindlichkeiten: Miete oder Hypotheken, Lebenshaltungskosten, Unterhaltszahlungen, Einkommen des Ehepartners und der Kinder (nur zur Berechnung des Unterhalts notwendig), sonstige Verbindlichkeiten (Steuern, Lebensversicherungen, Aktien und andere Wertpapiere)

 

Es können nach § 161 StGB auch Personen verklagt werden, die einen Falscheid bzw. eine falsche Versicherung an Eides statt fahrlässig abgegeben haben. In diesem Fall ist eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr denkbar, außer falsche Angaben werden vom Täter rechtzeitig korrigiert. Sollten die Betroffenen grundsätzlich die Abgabe eines Offenbarungseides verweigern, darf der Gläubiger einen Haftbefehl beantragen, der  zu einer Erzwingungshaft von bis zu sechs Monaten führen kann.

 

Folgen eines Offenbarungseids

Falls ein Offenbarungseid abgelegt werden soll, ist heute von einer Vermögensauskunft die Rede, durch die die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners offiziell bestätigt wird. Dies hat einen Eintrag ins Schuldnerverzeichnis zur Folge, das für Unternehmen, Behörden und Gläubiger öffentlich einsehbar ist. Zudem müssen Schuldner bei zukünftigen Geschäften mit einem erschwerten Zugang zu Krediten und Darlehen rechnen, da Kreditgeber wie Banken die Zahlungsunfähigkeit ihrer Kunden berücksichtigen. Auch privat wirkt sich eine Vermögensauskunft nachteilig aus, da der Gläubiger das Recht hat, die privaten Vermögenswerte des Schuldners wie Fahrzeuge, Immobilien und andere wertvolle bewegliche sowie unbewegliche Sachen zu pfänden.

 

Wichtig: Wer einmal eine Vermögensauskunft abgibt, muss sie erst nach zwei Jahren neu erstellen, falls die offenen Forderungen in diesem Zeitraum nicht beglichen werden. Der Schuldner hat dabei eine Mitteilungspflicht. Das bedeutet, dass er dem Gläubiger über Vermögensänderungen rechtzeitig Auskunft erteilen muss. Andernfalls könnte dem Schuldner die Anfechtung des Offenbarungseids oder der Ausschluss vom Entschuldungsverfahren drohen.

Die Entschuldung nach dem Offenbarungseid

Nach dem Offenbarungseid sind verschiedene Verfahren möglich, um eine Entschuldung zu erreichen, damit der Gläubiger seine ausstehenden Forderungen erhält. Bei drohender Zahlungsunfähigkeit oder Illiquidität können unterschiedliche Verfahren zum Einsatz kommen.

 

Insolvenzplanverfahren

In diesem Verfahren wird ein Insolvenzplan erstellt, der eine geordnete Schuldenbereinigung ermöglicht. Der Plan legt fest, wie die Gläubiger befriedigt und die Schulden des Schuldners getilgt werden.

 

Privatinsolvenz (Verbraucherinsolvenz)

Bei der Privatinsolvenz kann eine natürliche Person, die zahlungsunfähig ist und keine Möglichkeit hat, ihre Schulden zu begleichen, einen Antrag auf Privatinsolvenz stellen. Das Vermögen des Schuldners wird liquidiert und der Erlös wird unter den Gläubigern aufgeteilt. Nach einer bestimmten Zeit (bis zu drei Jahre) ist eine Restschuldbefreiung möglich.

 

Verbraucher- oder außergerichtlicher Vergleich

Beim außergerichtlichen Vergleich wird versucht, mit den Gläubigern eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Diese kann oft durch Ratenzahlungen oder einer Reduzierung des gesamten Schuldenbetrags erreicht.

 

Restschuldbefreiung nach der Wohlverhaltensperiode

Nach der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung kann eine Wohlverhaltensperiode festgelegt werden, in der der Schuldner einen Teil seines Einkommens zur Schuldentilgung verwenden muss. Nach Ablauf der Wohlverhaltensperiode ist die Beantragung einer Restschuldbefreiung umsetzbar.

 

Häufig gestellte Fragen

 

Wo wird der Offenbarungseid abgelegt?

Die Vermögensauskunft wird vor einer gerichtlichen Instanz, dem örtlichen und zuständigen Amtsgericht, am Wohnsitz des Schuldners, abgelegt.

 

Welche Fristen müssen bei einem Offenbarungseid beachtet werden?

Der Termin zur Abgabe liegt in einer zweiwöchigen Frist, nach der die Vermögensauskunft zwei Jahre gültig ist. Zudem erhalten Gläubiger nach dieser Abgabe ebenso eine zweiwöchige Widerspruchsfrist, um gegebenenfalls Einwände bezüglich der Richtigkeit der gemachten Angaben einzulegen. Nach dem zweijährigen Offenbarungseid ist eine drei bis sechsjährige Wohlverhaltensperiode möglich.

 

Wie wird der Offenbarungseid heute genannt?

Beim Offenbarungseid wird heute nur noch von der Vermögensauskunft gesprochen. Die Begrifflichkeit der eidesstattlichen Versicherung (Versicherung an Eides statt) wird ebenfalls nur noch umgangssprachlich genutzt..

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