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Drittschuldner

Der Begriff des Drittschuldners kommt aus dem Zwangsvollstreckungsrecht. Dabei handelt es sich um eine Person, Firma oder Bank, die offene Forderungen eines anderen Schuldners übertragen bekommt. Ein Drittschuldner ist in die entsprechende Situation oftmals gar nicht involviert, hat aber gegenüber dem eigentlichen Schuldner regelmäßige Zahlungspflichten – beispielsweise einen monatlichen Lohn.

Definition Drittschuldner

Wenn eine Person Schulden bei einem Gläubiger hat, kommt es nicht selten vor, dass diese nicht dazu in der Lage ist, die offenen Rechnungen zu bezahlen. Für den jeweiligen Gläubiger gibt es allerdings weitere Optionen, um an das ihm zustehende Geld zu gelangen. Er kann beispielsweise einen Dritten mit den Schulden belasten und diese von ihm einfordern. Dabei handelt es sich häufig um den Arbeitgeber des ursprünglichen Schuldners – also unbeteiligte Menschen oder Unternehmen, die mitunter gar keine eigenen Schulden haben. Insofern sich der Schuldner in einem Arbeitsverhältnis befindet und regelmäßige Leistungen von seinem Arbeitgeber erhält, darf letzterer als Drittschuldner eingesetzt werden. Der Gläubiger hat die Befugnis, die entsprechenden Forderungen zu pfänden und den Drittschuldner dazu zu verpflichten, den ihm zustehenden Betrag an ihn zu überweisen. Oftmals bezieht sich dies auf das Gehalt des Schuldners. Der Arbeitgeber darf als Drittschuldner keine Zahlungen an den Schuldner tätigen, welche die Pfändungsfreigrenze überschreiten.

Für einen Drittschuldner geeignete Personen und Unternehmen

Um zu einem Drittschuldner zu werden, muss man bestimmte Eigenschaften erfüllen. So kann ein Drittschuldner etwa dann eingesetzt werden, wenn er wiederum gegenüber dem ursprünglichen Schuldner Zahlungspflichten vorzuweisen hat. Dabei handelt es sich allerdings nicht zwingend um Schulden im klassischen Sinne. Vielmehr sind damit Menschen oder Institutionen gemeint, gegenüber denen der Schuldner beispielsweise einen monatlichen Forderungsanspruch hat – das trifft unter anderem auf den Arbeitgeber zu. Allerdings können auch andere Unternehmen oder Personen als Drittschuldner eingesetzt werden, die in finanzieller Hinsicht mit dem Schuldner in Verbindung stehen. Der Kreditgeber oder der zuständige Versicherer können demnach ebenfalls zu Drittschuldnern werden.

Einsetzen eines Drittschuldners

Möchte ein Gläubiger seine Forderungen über einen Drittschuldner geltend machen, so muss er einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (kurz: PfÜB) bei dem zuständigen Gericht beantragen sowie an die beteiligten Personen senden. Das Gericht kann anschließend ein Pfandrecht bei dem Drittschuldner bewirken. Dafür ist nicht immer ein richterliches Urteil notwendig. In einem PfÜB können mehrere Personen als Drittschuldner eingetragen werden, wobei der Drittschuldner an oberster Stelle zuerst kontaktiert und über seine Rechte sowie Pflichten informiert wird.

Pflichten des Drittschuldners

Ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der PfÜB ist beispielsweise der Arbeitgeber als Drittschuldner dazu verpflichtet, nur noch den nicht pfändbaren Betrag des Gehalts an den Schuldner zu zahlen. Der Gläubiger kann außerdem eine sogenannte Drittschuldnererklärungeinfordern, in welcher der Drittschuldner detaillierte Angaben bezüglich Aufforderung zur Abgabe machen muss. Dazu zählen beispielsweise die Folgenden:

  • Anerkennung der gepfändeten Forderung und Bereitschaft, für diese aufzukommen
  • Mögliche vorherige Pfändung der Forderung durch andere Gläubiger
  • Anspruch auf die Forderungen durch andere Personen
  • Anordnung der Unpfändbarkeit innerhalb der jüngsten zwölf Monate auf das Konto, das für die Pfändung des Guthabens eingesetzt wurde

Häufige Fragen

Was ist ein Drittschuldner?

Drittschuldner sind Personen, die von einem Gläubiger für die Begleichung von Forderungen eines Schuldners verantwortlich gemacht werden können. Dies ist möglich, wenn Schuldner und Drittschuldner eine finanzielle Verbindung zueinander haben.

Wer kann Drittschuldner werden?

Schuldner haben zumeist eigene Forderungen gegenüber Unternehmen oder Personen – dabei handelt es sich oftmals um den Arbeitgeber. Dieser kann von dem Gläubiger dazu verpflichtet werden, einen Teil des Gehalts nicht an den Schuldner auszuzahlen, sondern für die Begleichung der offenen Rechnungen einzusetzen.

Was muss ein Drittschuldner beachten?

Ab dem Inkrafttreten einer Person oder eines Unternehmens als Drittschuldner darf dieser keine Geldbeträge an den Schuldner überweisen, welche die Pfändungsfreigrenze übersteigen. Tut er dies trotzdem, muss er für den Schadensersatz aufkommen.

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