Langjährige Erfahrung ✓ 100 % Transparenz ✓ Persönlicher Ansprechpartner
Wer Schuldner in der Schweiz hat, muss sich als Gläubiger mit einem fremden Rechtssystem auseinandersetzen, wenn es darum geht, offene Forderungen einzutreiben. Das kostet Unternehmen nicht nur viel Zeit, sondern auch Geld und eine Menge Nerven.
Wir von Hansen Forderungsmanagement kümmern uns um die Beitreibung Ihrer ausstehenden Zahlungen in der Schweiz. Konzentrieren Sie sich voll und ganz auf Ihr Kerngeschäft, während wir dafür sorgen, dass Sie Ihr Geld schnellstmöglich erhalten.
Mit unserer langjährigen Erfahrung im internationalen Inkasso und speziell im Inkasso in der Schweiz, sind wir der ideale Partner für Ihr Unternehmen, wenn es um die Eintreibung offener Forderungen geht. Unser Team aus erfahrenen Spezialisten berät Sie umfassend und stets individuell zum Thema Inkasso.
Möchten Sie unseren Inkasso-Service in Anspruch nehmen oder sich kompetent zum Thema Inkasso und Forderungseinzug in der Schweiz beraten lassen? Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf und vereinbaren Sie ein unverbindliches Kennenlerngespräch. Wir freuen uns auf Sie!
Sobald Sie uns beauftragen, starten wir mit einem außergerichtlichen Mahnverfahren. Zunächst erhält Ihr Schuldner eine schriftliche Mahnung und wird zusätzlich von unserem erfahrenen Team telefonisch kontaktiert. Unser professionell geschultes Personal geht dabei stets mit Diskretion und dem nötigen Fingerspitzengefühl vor, um ein gutes Verhältnis zwischen Ihnen und Ihrem Schuldner zu wahren.
Sollte diese erste Phase nicht zum Erfolg führen, leiten wir auf Ihren Wunsch hin das Betreibungsverfahren beim zuständigen Betreibungsamt ein. Reagiert der Schuldner hierauf nicht oder erhebt einen Rechtsvorschlag, unterstützen wir Sie bei den nötigen Schritten zur Durchsetzung Ihrer Forderung, wie etwa der Rechtsöffnung. Falls alle weiteren Schritte erfolglos bleiben, begleiten wir Sie abschließend im Vollstreckungsverfahren.
Hinweis: Der Rechtsvorschlag ist in der Schweiz der Widerspruch des Schuldners gegen den Zahlungsbefehl, und die Rechtsöffnung dient der Beseitigung dieses Widerspruchs – entweder definitiv (bei vollstreckbarem Entscheid) oder provisorisch (bei schriftlicher Schuldanerkennung).
Sie wollen mehr zum Thema Inkasso in der Schweiz erfahren, sich kompetent von unseren Inkasso-Experten beraten lassen oder direkt einen Termin ausmachen, um uns zu beauftragen? Dann nehmen Sie Kontakt zu uns auf, um offene Fragen zu klären oder sich einfach unverbindlich beraten zu lassen. Wir freuen uns auf Sie!
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