Langjährige Erfahrung ✓ 100 % Transparenz ✓ Persönlicher Ansprechpartner
Wer Schuldner im Vereinigten Königreich hat, muss sich nicht nur mit eventuell vorhandenen sprachlichen Barrieren auseinandersetzen, sondern auch mit einem fremden Rechtssystem. Das kostet Unternehmen viel Zeit, Geld und auch Nerven, wenn es darum geht, offene Forderungen einzutreiben.
Wir von Hansen Forderungsmanagement kümmern uns um die Beitreibung Ihrer ausstehenden Zahlungen in Großbritannien und Nordirland. So können Sie sich wieder voll und ganz auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren, während wir dafür sorgen, dass Sie Ihr Geld erhalten.
Mit unserer langjährigen Erfahrung im internationalen Inkasso sind wir der ideale Partner für Ihr Unternehmen, wenn es um die Eintreibung offener Forderungen in Großbritannien und Nordirland geht. Unser Team aus erfahrenen Spezialisten berät Sie umfassend und individuell zu allen Aspekten des Inkassos und findet die optimalen Lösungen für Sie.
Sie möchten mehr erfahren oder direkt einen Termin vereinbaren? Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf, um offene Fragen zu klären oder sich einfach unverbindlich zum Thema Inkasso beraten zu lassen. Wir freuen uns auf Sie!
Nachdem Sie unser Inkassounternehmen beauftragt haben, beginnen wir mit dem außergerichtlichen Mahnverfahren. Ihr Schuldner erhält von uns ein Mahnschreiben, und zusätzlich nehmen wir telefonisch Kontakt auf. Dabei achtet unser professionell geschultes Personal selbstverständlich auf Seriosität und das notwendige Fingerspitzengefühl, um die Beziehung zu Ihren Schuldnern nicht negativ zu beeinflussen.
Sollte diese erste Phase nicht zum Erfolg führen, kann im nächsten Schritt das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet werden. Zahlt Ihr Schuldner weiterhin seine offenen Forderungen nicht, steht am Ende das Vollstreckungsverfahren.
Das Vereinigte Königreich hat drei Gerichtsbarkeiten, die sich hinsichtlich der Gesetze und Verfahren unterscheiden. Entsprechend gibt es unterschiedliche Aspekte und Möglichkeiten, die bei Forderungen in Schottland, England und Wales sowie in Nordirland zu beachten sind. Welches Gericht zuständig ist, hängt davon ab, wo Ihr Schuldner ansässig ist.
Es gibt zudem mehrere Verfahren, die eingeleitet werden können, um Ihr Geld von säumigen Kunden einzufordern. Dazu zählen beispielsweise das Schnellverfahren, das mehrgleisige Verfahren oder auch ein Verfahren für geringfügige Forderungen (Bagatellverfahren).
Eine weitere Besonderheit: Kommt es im Vereinigten Königreich zur Zwangsvollstreckung, gibt es zwei Arten von Gerichtsvollziehern mit unterschiedlichen Befugnissen, einmal die Gerichtsvollzieher beim County Court und die Vollstreckungsbeamten beim High Court.
Die Verjährungsfrist für die meisten vertraglichen Ansprüche beträgt in England, Wales und Nordirland sechs Jahre. In Schottland beträgt die Verjährungsfrist lediglich fünf Jahre.
Wie Sie sehen, kann internationales Inkasso sehr umfangreich und komplex sein. Als Experten für Inkasso im Vereinigten Königreich sind wir mit den notwendigen Vorgängen jedoch bestens vertraut und wissen, wie Sie als Gläubiger schnellstmöglich Ihre berechtigten Forderungen erhalten.
Sie wollen mehr erfahren, sich kompetent beraten lassen oder direkt einen Termin ausmachen? Dann nehmen Sie Kontakt zu uns auf, um offene Fragen zu klären oder sich einfach unverbindlich beraten zu lassen. Wir freuen uns auf Sie!
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen