Vertrauen Sie auf Hansen Forderungsmanagement und beugen Sie unbezahlten Rechnungen und finanziellen Risiken vor. Bei einem Inkassoverfahren aufgrund von nicht bezahlten Rechnungsbeträgen sind wir Ihr konstruktiver Vermittler zwischen beiden Parteien und sorgen für ein fachgemäßes Forderungsmanagement. Wir verschaffen einen sachlichen Überblick zu allen Inkasso Themen und zeigen Ihnen Ihre Optionen rund um gerichtliche und außergerichtliche Verfahren auf, um auf schnellem Weg an Ihr Geld zu gelangen.
Wir überprüfen für Sie, ob Ihre Kunden fristgerecht zahlen und haben dabei folgende Verträge zu jeder Zeit im Blick:
Dabei sparen Sie sich als Auftraggeber wertvolle Zeit und Kosten, die Sie in das Unternehmen oder Ihre Freizeit einfließen lassen können.
Ob verspätete oder ausbleibende Zahlung – oft liegt es am Verkalkulieren des Schuldners oder an einem verloren gegangenen Rechnungsschreiben. Auf gewerblicher Ebene kann Insolvenz der Grund für eine Zahlungsunfähigkeit sein.
Gründe für eine verspätete oder ausbleibende Zahlung:
Die Länge eines Inkassoverfahrens variiert von Fall zu Fall. Werden alle Fristen eingehalten oder kommt es zu Verzögerungen durch einen Unfall oder Umzug des Verschuldeten? Im besten Fall ist das Verfahren nach wenigen Tagen beendet und die Zahlung schon nach der ersten Mahnung beglichen. Dies ist der Wunschfall, tritt aber selten ein. Wir erläutern hier die vier Phasen des Inkassoverfahrens für Sie.
Nach 14 Tagen erhält der Schuldner ein Mahnschreiben. Falls die Frist nicht eingehalten wird, ist ein telefonischer Kontakt der nächste Schritt. Den Optimalfall stellen das vorgerichtliche Aushandeln einer Ratenzahlung, kundenindividuelle Workflows oder Prozessabläufe dar. Als Inkassounternehmen prüfen wir den Forderungsanspruch mithilfe einer Schlüssigkeitsprüfung.
Zunächst findet eine Bonitätsprüfung bzw. Wirtschaftsauskunft statt, die aussagt, ob jemand zahlungsfähig ist. Innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung des Mahnbescheids kann sich der Zahler zu der Aufforderung äußern und die Zahlung tätigen. Kommt es in der Zeit zu keiner Einigung, kann der Erlass des Vollstreckungsbescheids beantragt werden. Danach gibt es wieder eine 14-tägige Widerspruchsfrist. Bei Widerspruch verwandelt sich das Verfahren in ein Klageverfahren, ansonsten gilt der Bescheid über die Vollstreckung als Titel.
Mit dem Vollstreckungstitel haben Sie die Möglichkeit zur:
Doch bevor dieser Schritt eingeleitet wird, wird der Schuldner nochmal kontaktiert und versucht zur Zahlung zu bewegen. Geht keine Zahlung ein, wird basierend auf der titulierten Forderung die Zwangsvollstreckung mithilfe eines Gerichtsvollziehers eingeleitet.
Die Überwachungsphase von 30 Jahren greift bei einigen Fällen, in denen der Verschuldete nicht die Mittel zur Zahlung hat. Nach verbesserter Finanzlage kann zu einem späteren Zeitpunkt ein weiterer Versuch unternommen werden.
Inkasso Berlin steht für kompetente Beratung und erfahrene Profis, die Ihnen in allen Fragen rund um das Thema Inkasso zur Seite stehen. Gerne versorgen wir Sie mit Informationen zu Inkassokosten, Forderungen und allen weiteren Themen, die Sie interessieren. Unser professionelles Team betreut Sie und kümmert sich mit Tatendrang um Ihre Angelegenheiten:
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