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Verjährungsfristen

Eine Verjährungsfrist bezeichnet den Zeitraum der Gültigkeit einer Forderung, auf welche ein Gläubiger gegenüber seinem Schuldner Anspruch hat. Sobald diese Frist verstrichen ist, erlischt das Recht des Gläubigers auf die entsprechende Geldsumme. Bei Schulden beträgt die allgemeine Verjährungsfrist gewöhnlicherweise drei Jahre

Definition Verjährungsfristen

Insofern eine Person gegenüber einem Gläubiger Schulden anhäuft und letzterer darüber informiert ist, beginnt eine regelmäßige Verjährungsfrist, innerhalb derer der Gläubiger einen rechtmäßigen Anspruch auf den jeweiligen Betrag hat. Diese beginnt allerdings erst mit dem Ende des Jahres, innerhalb dessen die Schulden entstanden sind. Eine Frist für Schulden, die etwa am 21. Februar 2022 entstanden sind, beginnt somit erst am 31. Dezember 2022 und läuft am 31. Dezember 2025 ab. 

Verjährungsfristen mit einer Länge von drei Jahren gelten für die meisten offenen Forderungen. Dazu zählen beispielsweise Lohnansprüche, Warenlieferungen, Dienstleistungen sowie Kaufverträge. Es gibt allerdings auch Ausnahmen – so verjähren Schulden bei einer Krankenkasse nach vier und steuerliche Schulden sogar erst nach fünf Jahren. Außergewöhnlich lange dauert eine gesetzliche Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche – bei vorsätzlicher Körperverletzung oder Gefährdung der Gesundheit – an. Hier müssen Schuldner mit einer Dauer von 30 Jahren rechnen. Der Ablauf einer Verjährungsfrist ist erst dann offiziell, wenn der Schuldner seinen Gläubiger darüber schriftlich in Kenntnis setzt. Ab diesem Zeitpunkt ist ersterer von seiner Pflicht, die Schulden zu begleichen, befreit. 

Verlängerung der Verjährungsfrist

Insofern der Gläubiger seine Forderungen trotz bald ablaufender Verjährungsfrist durchsetzen möchte, kann er mittels eines gerichtlichen Mahnbescheids eine Verlängerung seines verjährten Anspruchs erwirken. Diese beträgt allerdings lediglich sechs Monate. Eine wesentlich länger andauernde Verjährungsfrist können Gläubiger vor Gericht durchsetzen, falls sie eine titulierte Forderung gegenüber ihrem Schuldner vorweisen können. Ein solcher Schuldtitel beinhaltet eine offizielle Bestätigung für offene Forderungen gegenüber einem Gläubiger und bewirkt eine Verlängerung der Verjährungsfrist auf 30 Jahre. 

Hemmung der Verjährungsfrist

Bei einer Hemmung der Verjährungsfrist wird diese aufgrund eines bestimmten Ereignisses gestoppt. Anschließend läuft sie normal weiter – die aufgrund der Hemmung verstrichene Zeit wird nicht zu der festgelegten Frist addiert. Es kann verschiedene Gründe für die Hemmung einer regelmäßigen Verjährungsfrist geben. Dazu zählen unter anderem die folgenden Ereignisse

  • Anmeldung des Anspruchs im Insolvenzverfahren
  • Antragstellung auf Prozesskostenhilfe
  • Verhandlungen zwischen Gläubiger und Schuldner
  • Zustellung eines gerichtlichen Mahnbescheids
  • Klage auf Feststellung eines Anspruchs

Verzicht und Neubeginn einer Verjährungsfrist

In einzelnen Fällen können sich beide Parteien auf einen Verjährungsverzicht einigen. Der Schuldner kann beispielsweise auf die für eine Verjährung notwendige Einrede verzichten. Dies geschieht zumeist, wenn sich der Gläubiger kurz vor Ablauf der Frist unsicher ist, wie er anschließend vorgehen möchte. Auch teure Maßnahmen wie eine Verjährungshemmung sollen auf diese Weise oftmals umgangen werden. Ein Neubeginn der Verjährungsfrist tritt ein, wenn der Schuldner die Forderungen in Form einer Abschlag- oder Zinszahlung anerkennt. Beantragte Vollstreckungsmaßnahmen sind ebenfalls ein legitimer Grund dafür, die Verjährungsfrist von neu beginnen zu lassen. 

Häufige Fragen

Was sind Verjährungsfristen?

Unter Verjährungsfristen versteht man einen bestimmten Zeitraum, innerhalb dessen Forderungen eines Gläubigers gegenüber seinem Schuldner offiziell gültig sind. In den meisten Fällen läuft die Frist nach drei Jahren ab und die Ansprüche des Gläubigers verfallen.

Gibt es außergewöhnlich lange Verjährungsfristen?

Insofern Schuldner Zahlungen gegenüber ihrer Krankenkasse nicht nachkommen, läuft die entsprechende Frist erst nach vier Jahren ab. Steuerliche Schulden verfallen nach fünf Jahren und Schadensersatzansprüche, die beispielsweise durch vorsätzliche Körperverletzung verursacht wurden, verfügen über eine Verjährungsfrist von 30 Jahren. 

Kann eine Verjährungsfrist verlängert werden?

Gläubiger können mittels eines Mahnbescheids eine Verlängerung der Verjährungsfrist um sechs Monate erwirken. Handelt es sich allerdings um eine titulierte Forderung und ist die Schuld offiziell bestätigt, erstreckt sich die Verjährungsfrist automatisch auf 30 Jahre. 

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