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Eingehungsbetrug

Der Eingehungsbetrug ist dem Straftatbestand Betrug zuzuordnen. In diesem speziellen Fall handelt es sich oftmals um einen Kaufvertrag, bei welchem der Käufer die gleichwertige Gegenleistung nicht erbringt. Damit ein Eingehungsbetrug zweifelsfrei als solcher festgestellt werden kann, müssen der Schuldner sowie die konkrete Situation jedoch besondere Voraussetzungen erfüllen.

Definition Eingehungsbetrug

Bei einem Eingehungsbetrug täuscht ein Schuldner seinen Gläubiger dahingehend, dass er angibt, die gekaufte Ware bezahlen zu wollen. Insgeheim möchte oder kann der Schuldner seine Rechnungen allerdings nicht begleichen. Diese Art von Betrug wird häufig beim Onlineshopping beobachtet. Hier geben Personen mit Schulden oftmals eine ganze Reihe an Bestellungen auf, obwohl Sie schon während dem Kaufprozess genau wissen, dass Sie die angezeigten Kosten nicht bezahlen werden. In Deutschland ist es nicht strafbar, verschuldet zu sein. Wird allerdings ein Kaufvertrag zwischen einem Schuldner und einem Gläubiger geschlossen, so verpflichtet sich ersterer dazu, diesen zu erfüllen. Tut er dies vorsätzlich nicht, begeht er einen Eingehungsbetrug, der unter Strafe steht.

Voraussetzungen für den Eingehungsbetrug

Damit der Tatbestand eines Eingehungsbetrugs zweifelsfrei als solcher festgestellt wird, muss der jeweilige Fall einige subjektive sowie objektive Bedingungen erfüllen. Schließlich stehen die Absichten und Gedankengänge des Schuldners im Fokus, die oftmals nur schwer zu identifizieren sind. Zu den subjektiven Voraussetzungen zählt beispielsweise die Frage nach einemVorsatz, den der Schuldner hat. Ihm muss während der Schließung des Kaufvertrags bewusst sein, dass er die Ware nicht bezahlen kann. Liegt daraufhin der Verdacht vor, dass es sich bei der entstandenen Forderung um einen vollendeten Betrug handelt, so gilt es, dies nach objektiver Betrachtung von vier weiteren Aspekten zu überprüfen:

  1. Vermögensverfügung: Ein Gläubiger vertraut auf das Zustandekommen des Kaufvertrags. In Erwartung der entsprechenden Zahlung schickt er seinem Kunden die Ware zu.
  1. Erregen eines Irrtums: Der Gläubiger irrt in der Annahme, dass der Schuldner die erbrachte Leistung bezahlen wird.
  2. Täuschung: Der Akt einer Täuschung liegt dann vor, wenn ein Schuldner seinen Gläubiger zunächst in Sicherheit wiegt, dass ein Handel zustande kommt und beide Seiten ihre Verpflichtungen gleichermaßen erfüllen. Dass dem nicht so ist, weiß der Schuldner allerdings schon vor der Abwicklung der Bestellung.
  1. Vermögensschaden: Aufgrund der Tatsache, dass der Gläubiger seine Ware verschickt, die erforderliche Gegenleistung in Form einer Bezahlung aber nicht erhält, entsteht ein finanzieller Schaden.

Nachweis eines Eingehungsbetrugs

Ein Betrug beziehungsweise eine gezielte Täuschung durch den Schuldner steht in unmittelbarem Zusammenhang mit dessen Vorstellungen und Einschätzungender eigenenZahlungsfähigkeit. So ist es möglich, dass sich der Schuldner zum Zeitpunkt des Kaufes sicher war, die Ware bezahlen zu können, obwohl dem letztendlich nicht so war. In diesem Fall war er gewillt, seinen Teil des Vertrags zu erfüllen, sodass er folglich zwar Schulden auf sich genommen, aber keine Straftat begangen hat. Ob ein richterlicher Beschluss den Tatbestand eines Eingehungsbetrugs feststellen kann, hängt vor allem von der Ehrlichkeit des Schuldners und demnach eines Geständnisses ab. Es muss ein klarer Nachweis bestehen, dass der Käufer vorsätzlich gehandelt und seinen Handelspartner wissentlich getäuscht hat.

Strafe für Eingehungsbetrug

Da der Eingehungsbetrug als Strafbestand zu den allgemeinen Betrugsfällen zählt, wird er wie ein “herkömmlicher” Betrug behandelt. Je nach Tat und wirtschaftlicher Betrachtung – in diesem Fall bezieht sich dies zumeist auf die Häufigkeit der Bestellungen sowie die Anzahl und den Wert der Waren – fällt die entsprechende Strafe aus. Handelt es sich um eine Tat von geringem Ausmaß, so hat der Angeklagte wegen Betruges lediglich eine Geldstrafe zu befürchten. Bei wiederholten Taten und vielfachen, trügerischen Bestellungen kann das Strafmaß allerdings auf eine bis zu fünfjährige Freiheitsstrafe anwachsen.

Häufige Fragen

Was ist ein Eingehungsbetrug?

Unter dem Eingehungsbetrug versteht man den Kauf von Waren, deren Kosten der jeweilige Kunde allerdings nicht tragen will oder kann. Er lässt seinen Handelspartner dabei im Glauben, die vereinbarten Leistungen zu bezahlen, obwohl er das nicht tut.

Wo kommt Eingehungsbetrug vor?

Eingehungsbetrug ist vor allem im Internet vertreten. Schuldner bestellen hier oftmals eine ganze Reihe an Produkten und lassen sich diese auf Rechnung zusenden, ohne anschließend dafür zu bezahlen. Bei dem Versandhändler entsteht dadurch ein finanzieller Schaden.

Unter welcher Strafe steht ein Eingehungsbetrug?

Das hängt von der Schwere der jeweiligen Tat ab. Der Eingehungsbetrug wird allerdings wie ein Betrug jeder Art bestraft, wobei die Spanne von einer Geldstrafe bis zu einer fünfjährigen Freiheitsstrafe reicht.

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