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Wie sich Unternehmen vor Forderungsverlust schützen

Inkasso – Schutz vor Forderungsverlust

Hier lesen Sie, wie sich Unternehmen vor Forderungsverlust schützen.

Jedes Unternehmen sollte seine Kunden sorgfältig auswählen, denen es Zahlungsziele einräumt. Bei der Vertragsgestaltung ist es unabdingbar, die Forderungen rechtlich einwandfrei abzusichern. Denkbare Sicherungsmaßnahmen im Vertrag sind etwa Eigentumsvorbehalt, Schuldmitübernahme oder Bürgschaften.

 

Ein straffes und konsequentes Mahnwesen im eigenen Unternehmen ist ein weiteres Hilfsmittel gegen Forderungsausfälle. Ein solches Mahnwesen kann zu einer Art „Frühwarnsystem“ werden und nicht erst ex Post bei ausbleibenden Zahlungen reagieren. Signale, die auf voraussichtliche Liquiditätsengpässe beim Kunden hindeuten, müssen hier nur interpretiert und eingefüttert werden: ein Hinweis zum Beispiel kann die Änderung der Zahlungsart von der Überweisung zum Scheck oder sogar zum Wechsel sein, um die Verrechnung durch entsprechende Laufzeiten hinauszuzögern. Ein deutliches Signal könne auch das massive ausschöpfen der Zahlungsfristen sein. Neue Bankverbindungen lassen unter Umständen vermuten, dass es mit dem bisherigen Kreditinstitut Probleme gibt.

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Sie wollen mehr erfahren, sich kompetent beraten lassen oder direkt einen Termin ausmachen? Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf, um offene Fragen zu klären oder sich einfach unverbindlich zum Thema Inkasso beraten zu lassen. Wir freuen uns auf Sie!

Vorteile aus der Zusammenarbeit mit Inkassounternehmen und wie sich Unternehmen vor Forderungsverlust schützen können

  • Mögliche Gerichts-, Rechtsanwalts- und Gerichtsvollzieher-Kosten werden bei Erfolg vermieden.
  • Kosten und Auslagen trägt der Gläubiger gegenüber dem Inkassounternehmen. Der Schuldner hat sie dem Gläubiger zu ersetzen.
  • Inkassofirmen prüfen die Bonität der Schuldner: aussichtslose Fälle verursachen keine zusätzlichen Kosten.
  • Inkassounternehmen sind Vermittler zwischen Gläubiger und säumigen Zahlern. Gerade auch als Möglichkeit für eine weiterhin positive Geschäftsbeziehung.
  • Das betriebseigene Personal des Gläubigers ist nicht mit der Ermittlung von Anschriften oder weiteren Recherchen belastet und kann sich auf sein eigentliches Kerngeschäft konzentrieren.
  • Inkassounternehmen prüfen Versicherungsmöglichkeiten gegen Zahlungsunwillige und beauftragen gegebenenfalls Gerichtsvollzieher vor Ort mit weiteren Maßnahmen.
  • Konsequente Mahnbearbeitung im nachgerichtlichen Inkasso: z.B. kontinuierliche Adresspflege, wachsende Vermögensverhältnisse von Schuldnern, Ermittlung von Anschriften, Überwachung und Führen der Debitorenkonten.
  • Ständige Fristen- und Verjährungskontrolle.
  • Erfolgsstatistiken über alle laufenden und abgeschlossenen Fälle, nach spezifischen Kriterien (Schuldner, Forderungshöhen) sortiert.
  • Die vorgerichtliche Erfolgsquote der Inkassobranche liegt nach deren eigenen Angaben bei über 50 %. Das ist nicht zuletzt auf psychologische Kenntnisse zurückzuführen, wie man Schuldner auf angemessene Art und Weise zum Zahlen bewegt („nicht zahlen müssen, sondern zahlen wollen“). Hier sind Kompetenz und Fachwissen entscheidend.

 

Quelle: BDIU e.V.
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