Dank Hansen Forderungsmanagement konzentrieren wir uns wieder auf das Wesentliche.
Langjährige Erfahrung ✓ Know-how und Professionalität ✓ Persönlicher Ansprechpartner
Unbezahlte Patientenrechnungen sind ärgerlich und kosten Ihre Arztpraxis bzw. Klinik viel Geld. Als Inkasso-Spezialisten für Ärzte kümmern wir uns darum, dass säumige Patienten ihre offenen Rechnungen bezahlen und das ohne das Vertrauensverhältnis von Arzt und Patient zu belasten. So können Sie sich als Mediziner wieder ganz auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren, während wir dafür sorgen, dass Ihre Schuldner ihre Rechnungen bezahlen
Als Fachinkasso für Ärzte wissen wir um die besondere Beziehung zwischen Arzt und Patient. Seriös und mit dem nötigen Fingerspitzengefühl kümmern wir uns als Inkassounternehmen um die Eintreibung der offenen Forderungen von Ihren Patienten.
Bei einer Zusammenarbeit mit uns profitieren Sie von den folgenden Vorteilen:
Sie wollen sich kompetent beraten lassen oder direkt einen Termin ausmachen? Dann nehmen Sie Kontakt zu uns auf, um offene Fragen zu klären oder sich einfach unverbindlich zum Thema Inkasso für Ärzte beraten zu lassen. Wir freuen uns auf Sie!
Wir sind Spezialisten für Inkasso und Forderungsmanagement für Ärzte. Gerne unterstützen wir Sie mit der erforderlichen Sensibilität bei der Eintreibung von offenen Forderungen und offenen Patientenrechnungen.
Wir bieten maßgeschneiderte Lösungen für Ärzte in den folgenden Bereichen:

Ihre Patienten zahlen Rechnungen nicht fristgerecht und reagieren nicht auf Ihre Mahnungen? Dann übernehmen wir als spezialisiertes Inkassounternehmen für Sie den nächsten Schritt. Selbstverständlich individuell auf Ihre Praxis und Situation abgestimmt.
Unser Ziel ist es, zunächst eine außergerichtliche Lösung zu erreichen. Dabei setzen wir auf schriftliche und telefonische Zahlungserinnerungen, arbeiten beharrlich, aber stets professionell und mit dem nötigen Fingerspitzengefühl, um das Vertrauensverhältnis zwischen Ihnen und Ihren Patienten nicht zu belasten.
Wenn eine Einigung auf diesem Weg nicht möglich ist, leiten wir für Sie das gerichtliche Mahnverfahren ein. Wir übernehmen den gesamten Ablauf, stellen sicher, dass alle Fristen eingehalten werden, und informieren Sie jederzeit transparent über den Stand Ihrer Forderungen.
Falls nötig, leiten wir anschließend auch die Zwangsvollstreckung ein, um Ihre Forderungen durchzusetzen.
Die Gründe, warum Patienten ihre Arztrechnungen nicht oder nicht pünktlich bezahlen, sind vielfältig. Oft steckt jedoch kein böser Wille dahinter.
Häufige Ursachen sind:
Da zwischen Ärzten und ihren Patienten in der Regel ein langfristiges Vertrauensverhältnis besteht, ist es wichtig zu verstehen, warum eine Rechnung offen bleibt. Nur so kann man angemessen reagieren, empathisch bleiben und die Patientenbindung nicht gefährden. Gerade bei einmaligen Verzögerungen ist ein behutsames Vorgehen entscheidend, um das Vertrauensverhältnis zu wahren.
Inkasso für Arztpraxen erfordert besondere Sensibilität und Fachwissen. Anders als in vielen anderen Branchen können Ärztinnen und Ärzte die Behandlung eines Patienten nicht einfach verweigern oder auf Vorkasse bestehen. Das erhöht das Risiko von Forderungsausfällen und macht die Eintreibung offener Rechnungen besonders herausfordernd.
Die direkte Bearbeitung offener Forderungen im eigenen Haus ist meist zeit- und personalintensiv und steht oft in keinem Verhältnis zum Aufwand.
Wir von Hansen Forderungsmanagement übernehmen das Inkasso für Ihre Arztpraxen professionell, datenschutzkonform und mit dem nötigen Fingerspitzengefühl. So sichern wir Ihre Liquidität, ohne das Vertrauensverhältnis zu Ihren Patienten zu belasten.
Als Inkassunternehmen arbeiten wir mit Ärzten und Arztpraxen aus den unterschiedlichsten medizinischen Bereichen zusammen. Dazu gehören unter anderem:
Wir kümmern uns um die Durchsetzung von Forderungen für:
Beim Beauftragen eines Inkassounternehmens ist es besonders wichtig, den Schutz sensibler Patientendaten zu gewährleisten. Ärzte unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht (§ 203 StGB) und müssen sicherstellen, dass nur die Informationen weitergegeben werden, die für die Eintreibung der offenen Forderungen unbedingt erforderlich sind. Dazu gehören Name, Adresse und Kontaktdaten des Patienten sowie Angaben zur Höhe und zum Datum der offenen Rechnung.
Gesundheitsdaten, wie Diagnosen, Befunde oder die Art der Behandlung, dürfen hingegen nicht ohne ausdrückliche Einwilligung des Patienten weitergegeben werden. Um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein und gleichzeitig ein effizientes Forderungsmanagement zu ermöglichen, empfiehlt es sich, von Patienten bereits im Vorfeld eine Einverständniserklärung einzuholen. Diese regelt die Weitergabe aller für die Rechnungsstellung, das Forderungsmanagement und gegebenenfalls gerichtliche Verfahren relevanten Daten an das Inkassounternehmen. So bleiben die sensiblen Daten geschützt, während Ihre Praxis die Liquidität sicherstellt.
Gut zu wissen: Wie Rechtsanwälte unterliegen wir als Inkassounternehmen einer besonderen Regel des Datenschutzes. Deswegen ist keine ADV erforderlich.
Haben Sie Fragen rund um das Thema Inkasso für Ärzte oder möchten Sie unseren Inkasso-Service in Anspruch nehmen? Lernen Sie uns in einem unverbindlichen Beratungsgespräch kennen!

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