zum Kundenportal zum Schuldnerportal

Forderungsmanagement für Ihr Unternehmen in Zeiten von Corona

Wie soll man als Unternehmer in Zeiten von Corona mit offenen Forderungen umgehen?

Die Corona-Krise hält unser Land seit Anfang März dieses Jahres in einer Art Schockzustand. Nach dem ersten Lockdown kam es in den Sommermonaten zu einer leichten Phase der Entspannung. Doch spätestens mit den neuen Beschränkungen im Herbst werden die wirtschaftlichen Probleme immer sichtbarer. Viele Menschen haben ihren Arbeitsplatz verloren oder befinden sich seit Monaten in Kurzarbeit. In Zeiten von Corona sind sowohl bei den Unternehmen die Umsätze als auch bei den Arbeitnehmern die laufenden Einkommen deutlich eingebrochen. Das zeigt sich zeitverzögert bei den Unternehmen, die Probleme mit offenen Rechnungen haben. Sollte man in der aktuellen Situation zum Inkasso der ausstehenden Forderung übergehen?

 

Sollten Sie offene Forderungen an Ihren Rechtsanwalt oder ein Inkasso-Unternehmen übergeben?

Bei allem Verständnis für die schwierige Situation Ihrer Geschäftspartner in Zeiten von Corona ist es wichtig, durchdacht zu handeln. Wenn aus Gesprächen absehbar ist, dass Ihr Kunde aufgrund von Umsatzausfällen seine offene Rechnung nicht bezahlen kann, sollten sie sofort Kontakt zu Ihrem Rechtsanwalt oder einem Inkasso Dienstleister aufnehmen. Dorthin sollten Sie die unbezahlte Rechnung übergeben. Zunächst wird versucht, mit dem säumigen Schuldner eine Lösung zu finden, um einen Forderungsausfall zu vermeiden. In diesem Zusammenhang ist die Stellung von Sicherheiten eine gute Option. Dazu gehören beispielsweise:

 

  • Sicherungsübereignung von Fahrzeugen
  • Abtretung von Forderungen
  • Verpfändung von Wertpapieren
  • Eintragung einer Sicherungshypothek

Ist es möglich, Ware zurückzugeben, die wegen Corona nicht verkauft werden kann?

Rechtlich betrachtet besteht zwischen Ihnen und Ihrem Kunden ein bindender Vertrag. Sie waren verpflichtet, die Ware oder Dienstleistung zu liefern. Ihr Kunde ist die Verpflichtung eingegangen, die vereinbarte Leistung zu bezahlen. Das gilt sowohl für Privatpersonen als auch im Bereich B2B. Sofern im zugrunde liegenden Vertrag nichts anderes vereinbart wurde, besteht ein Rückgaberecht der Leistung allein aufgrund von Corona nicht. Unter kaufmännischen Gesichtspunkten könnte die Rücknahme der Ware für Sie auf freiwilliger Basis jedoch sinnvoll sein. Das ist der Fall, wenn ein kompletter Forderungsausfall Ihres Kunden droht und Sie gleichzeitig einen solventen Abnehmer für Ihre Ware finden.

Jetzt kostenloses Angebot anfordern

Sie wollen mehr erfahren, sich kompetent beraten lassen oder direkt einen Termin ausmachen? Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf, um offene Fragen zu klären oder sich einfach unverbindlich zum Thema Inkasso beraten zu lassen. Wir freuen uns auf Sie!

Wie beauftragen Sie einen Dienstleister für das Inkasso und welche Folgen hat das?

Die Beauftragung eines Inkasso-Unternehmens ist für Sie einfach, sicher und bequem und kann per E-Mail erfolgen. Sie benötigen lediglich die Kopie der offenen Rechnung oder einen Kontoauszug, der den Zahlungsverzug ausweist. Zusätzlich genügt ein Nachweis der ersten Mahnung als Auftrag. Das Inkasso Unternehmen prüft die Rechtmäßigkeit der offenen Forderung und bearbeitet den Vorgang unverzüglich. In Zeiten von Corona ist es entscheidend, dass Sie bei Ihrem Forderungsmanagement den korrekten Rechtsweg einhalten. Denn nur, wenn das Mahnwesen ordnungsgemäß durchgeführt wird, steigen die Chancen, dass Sie am Ende doch noch Ihr Geld bekommen. Aus diesem Grund ist die Beauftragung eines Inkasso Unternehmens ganz sicher der richtige Weg.

 

Was können Sie unternehmen, wenn der Rechtsdienstleister keine vorgerichtliche Einigung erzielt?

Durch die Auswirkungen von Corona fällt es vielen Schuldnern schwer, den eingegangenen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Da ist es oft aussichtslos, eine einvernehmliche Lösung zu finden, wenn dem Zahlungspflichtigen die Mittel fehlen, weil die eigenen Umsätze weggebrochen sind. Hier ist das gerichtliche Mahn- und Vollstreckungswesen der einzige Ausweg, um für Sie als Gläubiger noch zu Geld zu kommen. Doch Vorsicht! Weil der gerichtliche Weg in jedem Fall zusätzliche Kosten verursacht, ist es ratsam, die Chancen auf einen Zahlungseingang im Vorfeld auszuloten. Ihr Inkasso Dienstleister hilft Ihnen, mit dem Einholen einer Wirtschaftsauskunft die Bonität des Schuldners herauszufinden.

Kann in Zeiten von Corona der Gerichtsvollzieher für einen erfolgreichen Zahlungseingang sorgen?

Wie in allen Bereichen des Lebens sorgt Corona auch bei der Durchsetzung von gerichtlichen Entscheidungen für massive Probleme. Aufgrund Ihrer Forderung geplante Außentermine zwecks Pfändung beim Schuldner finden oft nicht mehr statt. Das Gleiche gilt für die Abnahme der Vermögensauskunft, die der Gerichtsvollzieher beim säumigen Schuldner erreichen will. Weil die Vollzugsbeamten einem starken Risiko durch Corona bei den Außenterminen ausgesetzt sind, werden diese Tätigkeiten entsprechend eingeschränkt oder komplett gestrichen. Aus humaner Sicht ist diese Entscheidung der Gerichte jedoch nachvollziehbar.

 

Fazit:

Die Corona-Pandemie hat seit dem Ausbruch im Frühjahr alle Bereiche der Wirtschaft stark getroffen. Das führt über Umsatzausfälle bei den Betrieben bis hin zu Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit bei den Mitarbeitern und Gehaltsempfängern. Weil auch der B2B-Bereich stark von den Einschränkungen betroffen wurde, ist der Einzug einer fälligen Forderung ein noch sensibleres Thema.

Ein gut aufgestelltes Inkasso-Unternehmen ist in diesen schwierigen Zeiten der richtige Partner für Ihr Forderungsmanagement!

Nehmen Sie jetzt Kontakt mit unseren Experten auf!

5/5 - (1 vote)