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Unterhaltsberechtigte Personen

Zu den unterhaltsberechtigten Personen zählen Menschen aus dem unmittelbaren familiären Umfeld eines Schuldners, welcher dazu verpflichtet ist, Unterhalt an diese zu zahlen. Je nachdem, um wie viele Personen es sich dabei handelt, wird dies mit Blick auf die Pfändung des Vermögens berücksichtigt.

Definition Unterhalt

Wenn eine Person für einen anderen Menschen Unterhalt bezahlt, kommt sie für einen Teil der Lebenshaltungskosten auf. Dabei handelt es sich meist um Geldleistungen. Das Zahlen der Miete für eine Person innerhalb der Familie ist ein gängiges Beispiel. Allerdings kann sich das Aufkommen für den Unterhalt auch auf Gegenstände oder Dienstleistungen wie eine Kinderbetreuung oder die Pflege beziehen. Bei der Scheidung zweier Elternteile kommt beispielsweise die Person für den Unterhalt des gemeinsamen, nicht in dessen Haushalt lebenden Kindes auf. Die zu zahlenden Kosten sollten hierbei die Versorgung durch Lebensmittel, oder auch ein Busticket für die Schule abdecken.

Liste der unterhaltsberechtigten Personen

Bei Schuldnern, für die eine Pfändung des Vermögens im Raum steht, wird die Anzahl der unterhaltspflichtigen Personen stets berücksichtigt. Je nachdem, wie hoch diese ausfällt, wird der Freibetrag erhöht. So soll gewährleistet werden, dass der Schuldner für eine bedeutsame, finanzielle Verpflichtung wie erbrachte Zahlungen von Unterhalt trotz offener Rechnungen aufkommen kann. In Deutschland haben die folgenden Angehörigen Anspruch auf Unterhalt:

  • Kinder
  • Adoptivkinder
  • Nichteheliche Kinder
  • Eltern
  • Großeltern
  • Enkel
  • Ehe- oder Lebenspartner
  • Frühere Ehe- oder Lebenspartner
  • Mutter eines nichtehelichen Kindes

Pfändung und Unterhalt

Ist ein Schuldner nicht fähig, offene Rechnungen zu begleichen, wird sein Arbeitseinkommen gepfändet. Dies ist Teil der Zwangsvollstreckung, welche erst nach dem gerichtlichen Mahnverfahren durchgeführt wird. Muss der Schuldner von seinem Lohn weitere Personen finanziell unterstützen, so wird dies bei der Pfändung berücksichtigt. Unabhängig davon, ob es unterhaltsberechtigte Personen im familiären Umfeld des Schuldners gibt, ist ein Teil des Einkommens vor der Pfändung geschützt. Die sogenannte Pfändungstabelle verschafft eine Übersicht darüber, wie viel ein Schuldner von seinem Lohn in Abhängigkeit von den zu versorgenden Personen behalten darf.

Höhe der Pfändungsfreigrenze

Für die Höhe der Pfändung von privatem Vermögen gibt es spezielle Regeln sowie eine Obergrenze, die sich unter anderem danach richtet, wie vielen Personen der Schuldner Unterhalt zahlen muss. Muss die entsprechende Person für keinen Angehörigen oder (ehemaligen) Partner monatlich aufkommen, liegt die Pfändungsfreigrenze ab dem 1. Juli 2022 bei 1.339,99 Euro. Je unterstützte Person, für die ein Schuldner bezüglich des Unterhalts aufkommen muss, erhöht sich dieser Betrag:

  • Eine unterhaltsberechtigte Person: 1.839,99 Euro
  • Zwei unterhaltsberechtigte Personen: 2.109,99 Euro
  • Drei unterhaltsberechtigte Personen: 2.389,99 Euro
  • Vier unterhaltsberechtigte Personen: 2.669,99 Euro
  • Fünf unterhaltsberechtigte Personen: 2.949,99 Euro

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Häufige Fragen

Was sind unterhaltsberechtigte Personen?

Personen, denen Unterhalt zusteht, sind zumeist enge Angehörige oder Partner eines Menschen. Dazu zählen in Deutschland (frühere) Ehe- oder Lebenspartner, Eltern, Kinder, Adoptivkinder, nichteheliche Kinder, Enkel, Großeltern oder ein Elternteil eines nichtehelichen Kindes.

Was ist Unterhalt?

Unterhalt zu zahlen bedeutet, für die Lebenshaltungskosten einer Person aus dem familiären Umfeld aufzukommen. Allerdings können die Kosten auch ein Busticket oder bestimmte Gegenstände decken. Bei der Person, für die Unterhalt gezahlt wird, handelt es sich für geschiedene Ehegatten oftmals um enge Verwandte wie unterhaltsberechtigte Kinder.

Wie hoch ist die Pfändungsfreigrenze?

Bei Schuldnern, die für den Unterhalt einer Person aufkommen müssen, wird dieser gezahlte Betrag berücksichtigt und bleibt von der Pfändung unberührt. Für eine unterhaltsberechtigte Person beläuft sich der Betrag seit dem 1. Juli 2022 beispielsweise auf 1.839,99 Euro, bei zwei unterstützten Personen gelten höhere Beträge von bis zu 2.109,99 Euro.

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