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Prozessvollmacht

Als Prozessvollmacht wird die Vertretungsmacht bezeichnet, die durch ein Rechtsgeschäft für einen Prozess erteilt wird. Dies erfolgt durch einen Mandanten, welcher seinem Vertreter vor Gericht eine schriftliche Vollmacht ausstellen muss, damit diese offiziell anerkannt wird. Hierfür müssen sowohl der Mandant als auch dessen Bevollmächtigter prozessfähig sein.

Definition Prozessvollmacht

Eine Prozessvollmacht kann von einem Mandanten für dessen Vertreter – etwa einen Rechtsanwalt – angefertigt werden. Eine solche Vollmacht kann formlos erteilt werden, lediglich der Nachweis ist schriftlich anzufertigen. Dieser wird oftmals dem Gegner vor Gericht vorgelegt und berechtigt den Bevollmächtigten zu sämtlichen Prozesshandlungen. Dazu zählen beispielsweise die Zwangsvollstreckung oder die Wiederaufnahme des Verfahrens.

Der Umfang einer Prozessvollmacht kann generell nicht eingeschränkt oder spezifisch bestimmt werden, obwohl es in Einzelfällen Ausnahmen gibt. Eine Prozessvollmacht endet nicht durch den Tod des Mandanten, sondern einen jederzeit möglichen Widerruf der Bevollmächtigung. Verstirbt hingegen die bevollmächtigte Person, so erlischt die erteilte Vollmacht. Insofern es sich bei dem Mandanten um eine prozessunfähige Partei handelt, obliegt dessen gesetzlichen Vertreter die Bevollmächtigung.

Inhalt einer Prozessvollmacht

Der Aufbau und der Inhalt einer Prozessvollmacht fällt recht überschaubar aus. In einem solchen Dokument legt der Mandant lediglich dar, wem er eine Bevollmächtigung vor Gericht auferlegen möchte und symbolisiert mit einer abschließenden Unterschrift sein Einverständnis. Es gibt ein paar Angaben, die für die Anerkennung einer erteilten Prozessvollmacht zwingend notwendig sind sowie einzelne Punkte, die aufgeführt werden können, aber nicht müssen. Die folgenden Informationen muss und kann eine Prozessvollmacht enthalten:

  • Name, Anschrift, Geburtsdatum und Unterschrift der vertretenen Partei
  • Name, Anschrift und Geburtsdatum des Bevollmächtigten
  • Optional: Spezifische Angabe des Prozesses sowie die Befugnisse des Bevollmächtigten
  • Optional: Ausstellungszeitpunkt der Prozessvollmacht

Optionen für Prozessbevollmächtigte

Vor Gericht ist mit einer bevollmächtigten Person zumeist der zuständige Anwalt gemeint. Dieser vertritt seinen Mandanten im Verfahren. Allerdings kann die vertretene Partei sämtliche Personen als Prozessbevollmächtigte einsetzen, die prozessfähig sind. Das bedeutet, dass sie dazu imstande sind, einen Zivilprozess eigenständig beziehungsweise mit der Unterstützung eines Vertreters zu führen. Da die Prozessfähigkeit hierzulande mit der Geschäftsfähigkeit gleichzusetzen ist und es sich bei einer erteilten Vollmacht um einen Vertrag handelt, können theoretisch sogar Minderjährige eine Prozessvollmacht auferlegt bekommen – insofern sie älter als sieben Jahre sind. Umgekehrt können Kinder und Jugendliche ab sieben Jahren zudem selbst eine Vollmacht zur Vertretung verleihen.

Häufige Fragen

Was ist eine Prozessvollmacht?

Unter einer Prozessvollmacht versteht man eine Vertretungsmacht, die von prozessfähigen Personen, etwa einem Anwalt, erteilt werden können. Dieser erhält daraufhin umfangreiche Rechte bezüglich etwaigen Prozesshandlungen und gilt als gesetzmäßiger Vertreter seines Vollmachtgebers vor Gericht.

Was muss eine Prozessvollmacht enthalten?

Eine Prozessvollmacht kann zunächst formlos erteilt werden. Lediglich vor Gericht ist ein erforderlicher Nachweis zu erbringen, der zumeist von dem Gegner im Prozess angeordnet wird. Diese Urkunde muss zwangsläufig den Namen, die Anschrift und das Geburtsdatum vom Vollmachtgeber und Bevollmächtigten enthalten, während ersterer als Zeichen seines Einverständnisses das Dokument zudem unterschreiben muss.

Wer kann Prozessbevollmächtigter werden?

Grundsätzlich kann jeder zum Prozessbevollmächtigten ernannt werden, der geschäfts- und damit prozessfähig ist. Da ersteres auch Kinder und Jugendliche, die älter als sieben Jahre sind, einschließt, können Personen vor Gericht sogar Minderjährige prinzipiell als Prozessbevollmächtigte einsetzen.

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